Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 110

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Was in der öffentlichen Diskussion oft generalisierend als „Altenpflege“ bezeichnet wird stellt sich bei näherer Betrachtung als sehr komplexer Rechtsbereich mit unterschied­lichsten (kompetenz-)rechtlichen Regelungen dar: Die Kompetenz ist zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zersplittert. Medizinische Pflege muss von Altenbetreuung unterschieden werden.

Die Bundesregierung hat im Pflegebereich in den vergangenen beiden Legislatur­perioden viele Verbesserungen umgesetzt:

Verbesserungen bei der medizinischen Pflege: weniger Betten je Zimmer, Verbes­serung der Servicestruktur, Schaffung eines eigenen Lehrstuhls für Geriatrie sowie die Umwandlung von Akutbetten in Pflegebetten

Einführung der in Europa einmaligen Familienhospizkarenz zur vollen so-zialver­sicherungsrechtliche Absicherung inkl. Abfertigung für pflegende Angehörigen in der letzen Phase der Sterbebegleitung oder bei der Betreuung eines schwerkranken Kindes

Einführung „Betreutes Wohnen“ als weitere Aufgabe des gemeinnützigen Wohnungs­wesens

Begünstigte Selbstversicherung für pflegende Angehörige durch Übernahme des Dienstgeberanteils durch den Bund

Pflegegelderhöhung mit Jänner 2005

Patientenverfügungsgesetz zur Stärkung der Patientenrechte auch für pflegerisch Betreute

rechtliche Absicherung des Tätigwerdes von pflegenden Angehörigen im Ärztegesetz

staatlich gefördertes Bausparen kann zur Pflegevorsorge verwendet werden.

Gerade die Diskussion im Sommer 2006 hat gezeigt, dass die Betroffenen (ins-besondere bei Pflege durch familienfremde Personen) mit der Einhaltung aller gelten­den Regelungen überfordert sind, eine legale Pflege zu Hause aber auch finanziell kaum leistbar ist.

Der Antrag 25/A greift durch seine Beschränkung auf eine befristete Straffreistellung bis Ende Juni 2007 zu kurz und ist in keiner Weise geeignet, die vorhandenen Probleme tatsächlich zu lösen. Im Bereich der Beitragspflicht zur Sozialversicherung lässt er die Betroffenen überhaupt ohne Schutz vor Nachforderungen für die letzten drei Jahre. Die unterzeichneten Abgeordneten sind daher der Ansicht, dass er unbedingt durch einen Auftrag an die künftige Bundesregierung flankiert werden muss; sie stellen daher den nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht,

1. umgehend einen Fonds einzurichten, aus dem Pflegebedürftige bzw. ihre Ange­hörigen finanziell unterstützt werden, insbesondere wenn sie durch Beitrags­nach­forderungen im Bereich der Pflege durch familienfremde Personen finanziell über­fordert sind und

2. bis Ende Mai 2007 dem Nationalrat Gesetzesentwürfe zuzuleiten, die folgende Maßnahmen umsetzen:

 


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