Was in der
öffentlichen Diskussion oft generalisierend als „Altenpflege“
bezeichnet wird stellt sich bei näherer Betrachtung als sehr komplexer
Rechtsbereich mit unterschiedlichsten (kompetenz-)rechtlichen Regelungen
dar: Die Kompetenz ist zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zersplittert.
Medizinische Pflege muss von Altenbetreuung unterschieden werden.
Die Bundesregierung
hat im Pflegebereich in den vergangenen beiden Legislaturperioden viele
Verbesserungen umgesetzt:
Verbesserungen bei der
medizinischen Pflege: weniger Betten je Zimmer, Verbesserung der
Servicestruktur, Schaffung eines eigenen Lehrstuhls für Geriatrie sowie
die Umwandlung von Akutbetten in Pflegebetten
Einführung der in
Europa einmaligen Familienhospizkarenz zur vollen so-zialversicherungsrechtliche
Absicherung inkl. Abfertigung für pflegende Angehörigen in der letzen
Phase der Sterbebegleitung oder bei der Betreuung eines schwerkranken Kindes
Einführung
„Betreutes Wohnen“ als weitere Aufgabe des gemeinnützigen
Wohnungswesens
Begünstigte
Selbstversicherung für pflegende Angehörige durch Übernahme des
Dienstgeberanteils durch den Bund
Pflegegelderhöhung
mit Jänner 2005
Patientenverfügungsgesetz
zur Stärkung der Patientenrechte auch für pflegerisch Betreute
rechtliche Absicherung
des Tätigwerdes von pflegenden Angehörigen im Ärztegesetz
staatlich
gefördertes Bausparen kann zur Pflegevorsorge verwendet werden.
Gerade die Diskussion
im Sommer 2006 hat gezeigt, dass die Betroffenen (ins-besondere bei Pflege
durch familienfremde Personen) mit der Einhaltung aller geltenden
Regelungen überfordert sind, eine legale Pflege zu Hause aber auch
finanziell kaum leistbar ist.
Der Antrag 25/A
greift durch seine Beschränkung auf eine befristete Straffreistellung bis
Ende Juni 2007 zu kurz und ist in keiner Weise geeignet, die vorhandenen
Probleme tatsächlich zu lösen. Im Bereich der Beitragspflicht zur Sozialversicherung
lässt er die Betroffenen überhaupt ohne Schutz vor Nachforderungen
für die letzten drei Jahre. Die unterzeichneten Abgeordneten sind daher
der Ansicht, dass er unbedingt durch einen Auftrag an die künftige
Bundesregierung flankiert werden muss; sie stellen daher den nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung wird ersucht,
1. umgehend einen Fonds einzurichten, aus dem Pflegebedürftige
bzw. ihre Angehörigen finanziell unterstützt werden,
insbesondere wenn sie durch Beitragsnachforderungen im Bereich der Pflege
durch familienfremde Personen finanziell überfordert sind und
2. bis Ende Mai 2007 dem Nationalrat Gesetzesentwürfe
zuzuleiten, die folgende Maßnahmen umsetzen:
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