1. umgehend einen Fonds einzurichten, aus dem Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen finanziell unterstützt werden, insbesondere wenn sie durch Beitragsnachforderungen im Bereich der Pflege durch familienfremde Personen finanziell überfordert sind und
2. bis Ende Mai 2007 dem Nationalrat Gesetzentwürfe zuzuleiten, die folgende Maßnahmen umsetzen:
Vorsorge für die notwendigen Verbesserungen beziehungsweise regelmäßige Erhöhungen im Pflegebereich;
Wahlfreiheit der Betroffenen sicherstellen und Ausbau der entsprechenden Strukturen fördern (Nachbarschaftszentren, mobile Dienste sowie stationäre und teilstationäre Angebote);
Förderung sowie soziale Absicherung der ehrenamtlich Tätigen;
Sicherstellung einer bedarfsgerechten, abgestuften Betreuung;
Absicherung der Finanzierung;
Schaffung einer Rechtssicherheit für 24-Stunden-Betreuung von Pflegebedürftigen;
Ausbau niederschwelliger Beratungs- und Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige;
bedarfsorientierte Dienstleistungsangebote und Schaffung der
Möglichkeit selbständiger
Berufsausübung im Pflegebereich;
weitere
Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen;
Ausbau der
Pflegevorsorge und Prävention;
Verbesserung der
Schnittstellen Pflege- und Betreuungsbereich/medizinische Versorgung sowie
Ausbau der
lebensraumnahen Hospiz-, Palliativ- und Schmerzmedizin.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie auch der Meinung sind, dass gerade in diesem Bereich geholfen werden soll, dann stimmen Sie diesem Entschließungsantrag zu. (Beifall beim BZÖ.)
14.26
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher zur Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Ursula Haubner, Dolinschek und Kollegen betreffend umfassende Verbesserungen im
Pflegebereich; eingebracht im Zuge der Debatte des Nationalrates zum Bericht
des Budgetausschusses über den Antrag 25/A der Abgeordneten Mag. Wilhelm
Molterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
Übergangsbestimmungen bis zur Neuregelung der Pflege erlassen werden (Pflege-Übergangsgesetz)
(5 d.B.)
Das Thema Pflege
betrifft immer mehr Österreicherinnen und Österreicher persönlich:
Annähernd 400.000 Menschen beziehen Pflegegeld, mehr als eine Million
Menschen sind als Angehörige mit Pflegeproblemen praktisch konfrontiert
(über 80 % der Pflege- und Betreuungsleistungen werden von
Angehörigen erbracht).
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