Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 108

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Verbesserungen bei der medizinischen Pflege: weniger Betten je Zimmer, Verbes­serung der Servicestruktur, Schaffung eines eigenen Lehrstuhls für Geriatrie sowie Umwandlung von Akutbetten in Pflegebetten.

Einführung der in Europa einmaligen Familienhospizkarenz zur vollen sozialver­sicherungsrechtlichen Absicherung inklusive Abfertigung für pflegende Angehörige in der letzten Phase der Sterbebegleitung oder bei der Betreuung eines schwerkranken Kindes.

Einführung von „Betreutem Wohnen“ als weitere Aufgabe des gemeinnützigen Woh­nungswesens.

Begünstigte Selbstversicherung für pflegende Angehörige durch Übernahme des Dienstgeberanteils durch den Bund in der Höhe von 1 350 €, was auch für die Pensionsversicherung schlagend wird; das trifft vor allem auf weibliche Pflegende zu, weil diese in diesem Bereich den größten Teil stellen.

Pflegegelderhöhung mit Jänner 2005. – Das ist seit 1993 erst das zweite Mal passiert, aber immerhin wurde das Pflegegeld um 2 Prozent erhöht.

Patientenverfügungsgesetz zur Stärkung der Patientenrechte auch für pflegerisch Betreute.

Rechtliche Absicherung des Tätigwerdens von pflegenden Angehörigen im Ärzte­gesetz.

Staatlich gefördertes Bausparen kann zur Pflegevorsorge verwendet werden; das ist ein weiterer Schritt, der gesetzt worden ist.

Gerade die Diskussion über Pflegebedarf im vergangenen Sommer hat gezeigt, dass die Betroffenen – insbesondere bei Pflege durch familienfremde Personen – mit der Einhaltung aller geltenden Rechtsregelungen überfordert sind, eine legale Pflege zu Hause aber auch finanziell kaum leistbar ist. Deswegen glauben wir, dass eine Pflegegelderhöhung unbedingt erforderlich ist, und zwar in größerem Ausmaß, und dass das Pflegegeld auch in Zukunft valorisiert werden müsste.

Der Antrag 25/A, der jetzt hier vorliegt, greift meiner Meinung nach durch seine Beschränkung auf eine befristete Straffreiheit bis Ende Juni 2007 zu kurz und ist in keiner Weise geeignet, die vorhandenen Probleme tatsächlich zu lösen. Auch ich bin dafür, dass Familien, die illegal Pflegende beschäftigen, entkriminalisiert werden. Das ist in Ordnung. Aber Illegale zu legalisieren ist meiner Meinung nach der falsche Lösungsansatz.

Im Bereich der Beitragspflicht zur Sozialversicherung lässt dieser Antrag die Betrof­fenen überhaupt ohne Schutz vor Nachforderungen. Das ist nicht im Sinne einer guten Lösung, denn Fragen des Berufs- und Steuerrechts werden überhaupt nicht erfasst, und administrative Probleme sind ebenfalls vorprogrammiert im Hinblick darauf, was Pflege und was Betreuung ist.

Ich bringe auf Grund dessen einen Entschließungsantrag ein, der einen Notfallfonds vorsieht, und dieser Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend umfassende Verbesserungen im Pflegebereich

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht,

 


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