Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 107

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Aufmerksamkeit auf ausländische Pflegekräfte gerichtet. In dem von der ÖVP ein­ge­brachten Gesetzentwurf – und hier danke ich auch Herrn Bundesminister Bartenstein wie auch der Frau Bundesministerin, die dafür intensivst gearbeitet haben – sind sowohl ausländische – das ist auch wichtig! – als auch inländische Pflegekräfte erfasst.

Mit diesem Übergangsgesetz soll ein sozialversicherungsrechtlicher Ausnahme­tat­bestand geschaffen werden. Damit soll dazu beigetragen werden, dass im Pflege- und im Betreuungsbereich eine Rechtssicherheit sowohl für den privaten Dienstgeber als auch für das Pflege- und Betreuungspersonal geschaffen wird. (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr.) – Frau Kollegin Haidlmayr, ich habe Ihnen auch zugehört, also tun Sie das bitte auch!

Der Hauptanwendungsbereich dieser Amnestie liegt einerseits im Bereich der Arbeits­zeitregelung, andererseits auch im Bereich des Urlaubsgesetzes.

Sehr geehrte Damen und Herren, zum Abschluss noch ein paar Punkte für alle Neuen in diesem Haus – zumindest aufseiten der FPÖ –: Diese Bundesregierung hat zahl­reiche Maßnahmen gesetzt, um sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige in solchen schwierigen Situationen zu unterstützen. So wurde zum Beispiel die Familien­hospizkarenz eingeführt, das Pflegegeld erhöht (Zwischenruf der Abg. Haidlmayr), das Bausparen als Pflegevorsorge ermöglicht und die begünstigte Selbstversicherung für pflegende Angehörige geschaffen. Auch eine Initiative im Arbeitsmarkt hat zur Höherqualifizierung von Personen im Pflegebereich beigetragen. Es wurden an die 14 000 neue Arbeitsplätze mit einer qualifizierten Ausbildung geschaffen.

Wir haben das Patientenverfügungsgesetz, das die Patientenrechte gestärkt hat, geschaffen.

Wir haben die bundesweite Harmonisierung des Berufsbildes „Heimhilfe“ und des Berufsbildes „Altenbetreuung“ eingeführt.

Werte Kollegen, stehen Sie auf bei der Abstimmung! Sie sind Abgeordnete, die nicht nur hier im Haus sitzen, wie Kollegin Trunk gesagt hat. (Beifall bei der ÖVP.)

14.20


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.20.46

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Pflege betrifft immer mehr Österreicherinnen und Österreicher. Annähernd 400 000 Menschen in Österreich beziehen Pflegegeld, und zwar mehr als 320 000 Bundes-Pflegegeld und zirka 60 000 Landes-Pflegegeld. Über 80 Prozent der Pflege- und Betreuungsleistungen werden von Angehörigen erbracht. Der Rest der zu Pflegenden ist in stationärer Pflege untergebracht oder wird durch mobile Pflegedienste betreut.

Was in der öffentlichen Diskussion oft generalisierend als „Altenpflege“ bezeichnet wird, stellt sich bei näherer Betrachtung als sehr komplexer Rechtsbereich mit unter­schiedlichen rechtlichen Regelungen heraus.

Die Kompetenz in diesem Bereich ist zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sehr zersplittert. Medizinische Pflege muss von der Altenbetreuung generell unterschieden werden.

Die Bundesregierung hat in den beiden vergangenen Legislaturperioden viele Verbes­serungen in diesem Bereich umgesetzt, von denen ich hier einige aufzählen möchte:

 


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