Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 112

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heraus. Wir nehmen auch das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz und das Muterschutzgesetz nicht heraus. Dort braucht es keine Amnestie, wir wollen sie dort nicht. Wir brauchen sie laut Information des Finanzressorts auch nicht im steuerlichen Bereich, weil Pflege im Haushalt laut Finanzressort Einkunft aus Gewerbebetrieb darstellt und dementsprechend hier lohnsteuerrechtlich keine Amnestierung erfor­derlich ist – ganz egal, ob es sich um inländische oder ausländische PflegerInnen handelt.

Aber im Hausangestelltengesetz setzen wir diesen Amnestierungs-Schritt. Dort ist auch das, was arbeitszeitrechtlich und arbeitsrechtlich zu verfügen ist, geregelt, sodass es in den beiden letzteren Gesetzesmaterien nicht notwendig ist.

Wichtig ist nun dieser zweite Schritt. Was dieser zweite Schritt allerdings nicht leisten kann, ist, von irgendwoher Sozialversicherungsbeiträge zu finanzieren, was er nicht leisten kann, ist, Sicherheit zu bieten in dem Sinne, dass solche PflegerInnen Regress­forderungen stellen, zum Beispiel auf Nachzahlung von Krankenversicherungs­bei­trägen. Nur: Wenn sie das bisher nicht getan haben, dann gehe ich davon aus, dass sie es auch bis zum 30. Juni nächsten Jahres nicht tun werden. – So gesehen ist das also ein wichtiger zweiter Schritt.

Ich bedanke mich für den Konsens, der noch nicht vollständig, aber breit zu diesem Thema gegeben sein wird und kann. Wir haben jetzt damit die Tür aufgemacht, um die große Lösung zu verhandeln, die zum Ziel hat, neben der wichtigen Pflege in den Institutionen dieses Landes dann auch die Pflege zu Hause auf legaler Basis leistbarer zu machen.

Ein Letztes: Frau Abgeordnete Trunk, da Sie einmal mehr von „Pflegenotstand“ gesprochen und hier den Herrn Bundeskanzler zitiert haben, darf ich Ihnen Folgendes sagen:

Es war nicht nur der Herr Bundeskanzler, sondern es waren auch Sozialreferenten sonder Zahl aus den Ländern, die im Regelfall Ihrer Partei angehören, die ausdrücklich davon gesprochen haben, dass es diesen behaupteten Pflegenotstand nicht gibt.

Man soll die Dinge nicht kritischer sehen, als sie sind. Es besteht Handlungsbedarf, pro futuro muss etwas geschehen, soll etwas geschehen, aber von einem Pflegenotstand zu sprechen, ist absolut nicht gerechtfertigt. – Und, wie gesagt, ich denke da an die vielen sozialdemokratischen Sozialreferenten aus Österreichs Bundesländern, in deren Kompetenz dieses Pflegethema nämlich in Wirklichkeit hauptsächlich fällt. (Beifall bei der ÖVP.)

14.31


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. Ihre Redezeit ist auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


14.31.19

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor: Sie, ich im Pflegeheim – und von dort auf den Friedhof.

Das will ich nicht!, werden viele sagen. So werden wir wohl alle reagieren.

Daheim statt im Heim – das ist der Wunsch der Mehrheit der Österreicher. 82 Prozent sagen, sie möchten nur dann in ein Seniorenheim gehen, wenn es gar nicht mehr anders geht. Sie wünschen sich nur eines: so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu leben. Und dabei beschäftigen sie auch illegale Pflegekräfte. Warum? –Weil sie sich andere Hilfe – und das ist nun leider so – mitunter nicht leisten können.

 


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