Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 191

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gesellschaftliche, soziale oder persönliche Umstände. Die soll man den Menschen ohne Weiteres lassen.

Positiv ist, dass wir jetzt eine Einbeziehung fast aller machen. Ich darf für meinen Berufsstand etwas in Anspruch nehmen – weil heute mehrmals gemeint wurde, die bäuerliche Gruppe sei ein besonderer Nutznießer –: Von den 170 100 gibt es insgesamt 2 530 bäuerliche Familien; also das ist nicht das Thema.

Ein Thema, bei dem wir alle nachdenken sollten, ist, dass von den 170 000 etwa 166 000 aus der ersten Geburt sind, nur 2 600 aus der zweiten Geburt eines Kindes Kinderbetreuungsgeld beziehen und es nur noch 65 nach der dritten Geburt sind. Das, so glaube ich, zeigt sehr deutlich, dass gerade hier eine Neuausrichtung in den Beziehungen, in den Familien da ist. Da wird man auf das eine oder andere Bezug nehmen müssen.

Dass die Erziehungsarbeit von beiden Elternteilen wahrgenommen werden soll, ist richtig, war noch nie ein Fehler. Wie wir die Männer vielleicht besser einbinden können, ist die Frage. Vielleicht ist es auch eine Zeitfrage, ein Gesellschaftsfrage, das mag alles stimmen. An der ganzen Entwicklung sollen wir arbeiten.

Die Zuverdienstgrenze stellt sich für mich so dar: Wir haben zurzeit ein herzeigbares, ein sehr gutes, ein funktionstüchtiges Modell, System, Gesetz. Das darf auch besser werden. Bei allen Veränderungen sollten wir nicht so sehr nach dem Geld schielen – sehr wohl, von mir aus –, sondern viel mehr auf das Kind schauen, auf die Familien schauen, auf jene, die die Bezüge bekommen. Das sind in Wahrheit die Adressaten unserer Politik; dahin gehend haben wir uns zu orientieren. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Ich denke, das ist eine gute Arbeit, die hier zur Beratung vorliegt. Sie wird sich in irgendeiner Weise weiterentwickeln. Ich bin überzeugt davon, dass sich sehr viele einbringen werden.

Irgendwelche spöttische Bemerkungen, wie sie gekommen sind, eignen sich für diese Diskussion bitte nicht. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

19.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. Die Restredezeit Ihrer Fraktion beträgt nur mehr 2 Minuten; Sie müssen sich ein bisschen kürzer fassen. – Bitte.

 


19.28.30

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement (FPÖ): Frau Präsidentin! Für die Frei­heitliche Partei stehen die Familien im Zentrum aller politischen Verantwortung. Des­wegen sind wir natürlich für jede Maßnahme, die zur finanziellen Entlastung der Familien führt. Und deswegen ist auch die Abschaffung der Zuverdienstgrenze absolut zu begrüßen.

Ich möchte aber darauf eingehen, dass die Bezeichnung „Husch-Pfusch-Gesetz“ genau zu dem passt, was das BZÖ schon in den letzten Jahren geliefert hat. Ich erinnere auch daran, dass Herr Kollege Westenthaler dauernd das Musterland Kärnten erwähnt, und möchte dazu auch hier Stellung nehmen und Ihnen darlegen, dass es drunter und drüber geht in diesem Musterland Kärnten.

Zuerst spricht man von 10 000 Bezieherinnen, die das Müttergeld bekommen. Jetzt sind es nur mehr 2 000. Kein Mensch weiß, warum das so ist. Dann spricht man davon, dass man eine gesetzliche Basis schaffen will, die bis heute noch fehlt. Des­wegen, weil die gesetzliche Basis fehlt, gibt es bis dato auch für Oktober, November noch keine Auszahlung für diese Mütter. Auch ein Beweis dafür, wie sehr das sozialpolitische Element beim BZÖ wirklich greift. (Zwischenruf des Abg. Dolinschek.)

 


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