Ich halte daher als
weitere Vorgangsweise – und ich nehme die Handlungsanleitungen im Entschließungsantrag
ernst, das ist keine Frage, sie sind für mich die Handlungsanleitung
in den nächsten Wochen und Monaten – folgende Strategie
für notwendig:
Erstens: Es gab Ende
September einen Experten-Workshop – das war mit den Tschechen
ja seit langem ausgemacht –, und wir müssen die Ergebnisse
dieses Experten-Workshops abwarten, auf Punkt und Beistrich bewerten, weil wir
dann sehen werden, was sich in dieser Frage seitens der Betreiber seit dem
letzten Sicherheitsdialog und dem Expertenforum getan hat. Was hat sich getan,
was hat denn der Betreiber im Sinne unserer Vorstellungen und Wünsche
geändert oder eben auch nicht geändert? Dieser Abschlussbericht muss
vorliegen, damit wir ihn dann in die Grundlage der völkerrechtlichen
Bewertung miteinbeziehen können.
Frau Abgeordnete Glawischnig hat die Übersetzung des Kollaudierungsbescheides und so weiter angeschnitten. Dazu ist zu sagen: Wir haben sofort nach Bekanntwerden der Kollaudierung den Bescheid angefordert, wir sind dabei, ihn zu übersetzen, beziehungsweise er ist übersetzt, und die Experten befassen sich jetzt mit diesem Kollaudierungsbescheid, weil das natürlich die zweite Grundlage ist, auf die eine etwaige Völkerrechtsklage gestützt werden muss. Wir müssen diesen Bescheid entsprechend bewerten und in unsere Bewertungen miteinbeziehen.
Der dritte Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, dass wir die Völkerrechtsklage auf Basis des Entschließungsantrages auch insoweit vorbereiten müssen, dass sich Vertreter des zuständigen Ministeriums für Völkerrechtsklagen, also des Außenministeriums, mit den Völkerrechtsexperten des Hauses, aber auch darüber hinaus an einen Tisch setzen, um alle Grundlagen abzuchecken und die richtigen Schlüsse für eine wasserdichte Klage vorzubereiten. Wir müssen auf sicherem Boden agieren – alles andere wäre zu gefährlich, weil dieser Schritt die letzte Möglichkeit ist, sich mit den Tschechen rund um Temelίn entsprechend auseinanderzusetzen.
Diese drei Themen sehe ich als unabdingbar notwendig in den nächsten Wochen. Wir werden unverzüglich Völkerrechtsexperten an den Tisch holen, die auf Basis dessen, was durch Melker Vertrag, Brüsseler Vereinbarung, Sicherheitsziele, Expertendialog, Kollaudierungsbescheid da ist, zu bewerten haben und dann ihre Schlüsse vorzulegen haben, wie wir weiter vorzugehen haben. Wir haben diese Schritte gesetzt und werden – gehen Sie davon aus! – auch die weiteren Schritte konsequent setzen.
In diesem Sinne möchte ich zusammenfassen: All jene, die übereilt auf Tempo drücken, gefährden unser letztes Mittel in dieser Angelegenheit. Wir müssen zum Schutz der Menschen in Österreich Qualität vor Tempo setzen. (Beifall bei der ÖVP.) Das ist die kluge Variante, das ist die sichere Variante, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Abschließend, da das Thema „ernst nehmen“, „Widerstand ernst nehmen“ hier oft angesprochen wurde: Wir haben mit der Tschechischen Republik über die Vereinbarung hinaus auch einen Sicherheitsdialog vereinbart, und auch dieser Sicherheitsdialog ist etwas Unverzichtbares und Alternativloses. Ich bitte alle, in diesen Tagen und Wochen auch in Österreich mit Augenmaß – ich verstehe die Besorgnis in den Grenzregionen! – vorzugehen, damit dieser Dialog nicht mit einseitigen Maßnahmen nachhaltig gefährdet wird. Es ist legitim, an den Grenzen den Unmut zu zeigen, aber wir müssen darauf achten, dass mit diesen Aktionen nicht zentrale Bestandteile des Melker Vertrages und der Brüsseler Vereinbarung gebrochen werden und wir damit der Tschechischen Republik und den Betreibern nicht eine billige Grundlage zum rechtlichen Ausstieg bieten. Deshalb bitte ich, mit Augenmaß im Sinne des Dialogs vorzugehen!
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