Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 43

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Ich halte daher als weitere Vorgangsweise – und ich nehme die Handlungsanleitungen im Entschließungsantrag ernst, das ist keine Frage, sie sind für mich die Handlungs­anleitung in den nächsten Wochen und Monaten – folgende Strategie für notwendig:

Erstens: Es gab Ende September einen Experten-Workshop – das war mit den Tsche­chen ja seit langem ausgemacht –, und wir müssen die Ergebnisse dieses Experten-Workshops abwarten, auf Punkt und Beistrich bewerten, weil wir dann sehen werden, was sich in dieser Frage seitens der Betreiber seit dem letzten Sicherheitsdialog und dem Expertenforum getan hat. Was hat sich getan, was hat denn der Betreiber im Sinne unserer Vorstellungen und Wünsche geändert oder eben auch nicht geändert? Dieser Abschlussbericht muss vorliegen, damit wir ihn dann in die Grundlage der völ­kerrechtlichen Bewertung miteinbeziehen können.

Frau Abgeordnete Glawischnig hat die Übersetzung des Kollaudierungsbescheides und so weiter angeschnitten. Dazu ist zu sagen: Wir haben sofort nach Bekanntwerden der Kollaudierung den Bescheid angefordert, wir sind dabei, ihn zu übersetzen, bezie­hungsweise er ist übersetzt, und die Experten befassen sich jetzt mit diesem Kollaudie­rungsbescheid, weil das natürlich die zweite Grundlage ist, auf die eine etwaige Völ­kerrechtsklage gestützt werden muss. Wir müssen diesen Bescheid entsprechend bewerten und in unsere Bewertungen miteinbeziehen.

Der dritte Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, dass wir die Völker­rechtsklage auf Basis des Entschließungsantrages auch insoweit vorbereiten müssen, dass sich Vertreter des zuständigen Ministeriums für Völkerrechtsklagen, also des Außenministeriums, mit den Völkerrechtsexperten des Hauses, aber auch darüber hin­aus an einen Tisch setzen, um alle Grundlagen abzuchecken und die richtigen Schlüs­se für eine wasserdichte Klage vorzubereiten. Wir müssen auf sicherem Boden agie­ren – alles andere wäre zu gefährlich, weil dieser Schritt die letzte Möglichkeit ist, sich mit den Tschechen rund um Temelίn entsprechend auseinanderzusetzen.

Diese drei Themen sehe ich als unabdingbar notwendig in den nächsten Wochen. Wir werden unverzüglich Völkerrechtsexperten an den Tisch holen, die auf Basis dessen, was durch Melker Vertrag, Brüsseler Vereinbarung, Sicherheitsziele, Expertendialog, Kollaudierungsbescheid da ist, zu bewerten haben und dann ihre Schlüsse vorzulegen haben, wie wir weiter vorzugehen haben. Wir haben diese Schritte gesetzt und wer­den – gehen Sie davon aus! – auch die weiteren Schritte konsequent setzen.

In diesem Sinne möchte ich zusammenfassen: All jene, die übereilt auf Tempo drü­cken, gefährden unser letztes Mittel in dieser Angelegenheit. Wir müssen zum Schutz der Menschen in Österreich Qualität vor Tempo setzen. (Beifall bei der ÖVP.) Das ist die kluge Variante, das ist die sichere Variante, meine sehr geehrten Damen und Her­ren!

Abschließend, da das Thema „ernst nehmen“, „Widerstand ernst nehmen“ hier oft an­gesprochen wurde: Wir haben mit der Tschechischen Republik über die Vereinbarung hinaus auch einen Sicherheitsdialog vereinbart, und auch dieser Sicherheitsdialog ist etwas Unverzichtbares und Alternativloses. Ich bitte alle, in diesen Tagen und Wochen auch in Österreich mit Augenmaß – ich verstehe die Besorgnis in den Grenzregio­nen! – vorzugehen, damit dieser Dialog nicht mit einseitigen Maßnahmen nachhaltig gefährdet wird. Es ist legitim, an den Grenzen den Unmut zu zeigen, aber wir müssen darauf achten, dass mit diesen Aktionen nicht zentrale Bestandteile des Melker Vertra­ges und der Brüsseler Vereinbarung gebrochen werden und wir damit der Tschechi­schen Republik und den Betreibern nicht eine billige Grundlage zum rechtlichen Aus­stieg bieten. Deshalb bitte ich, mit Augenmaß im Sinne des Dialogs vorzugehen!

 


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