Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 42

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einigen Jahren – und das war fast eine Million – das Volksbegehren gegen Temelίn, vor allem auch für ein Aus für Temelίn, für die Nullvariante, unterschrieben haben.

Zeitungen von heute bringen im Titel unter anderem einen Appell des Temelίn-Beauf­tragten des Landes Oberösterreich, der sagt: Wird Temelίn nicht gestoppt, dann droht eine Riesengefahr! – Wenn wir das lesen, dann wissen wir, dass die Lage sehr, sehr ernst ist. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

11.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


11.44.20

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Ich bin froh darüber, dass heute hier im Parlament mit der Debatte um eine Fünf-Parteien-Einigung zur Causa Temelίn ein klares Zeichen vorbe­reitet und, wie ich hoffe, auch gesetzt wird und dass damit auch eine klare Handlungs­anleitung – so sehe ich das – für das weitere Vorgehen seitens der Bundesregierung und des zuständigen Ministers gesetzt wird.

Es steht ja außer Streit, dass wir in der Vergangenheit – und ich sage, das gilt auch für die Zukunft – in der Anti-Atompolitik Österreichs gegenüber den europäischen Mit­gliedsländern klar entlang folgender Linie und darüber hinaus aufgetreten sind: Wir leh­nen die Atomkraft im Konsens als Energieform, als nicht nachhaltige Energieform ab. Wir setzen auf erneuerbare Energieträger. Und wir versuchen vor allem in den benach­barten Mitgliedstaaten in den grenznahen Kraftwerken besondere Akzente zu setzen.

Wir tun das und taten das auch rund um Temelίn. Und nicht zuletzt auf Grund der Auseinandersetzung der österreichischen Bundesregierung mit diesem Thema ist es dann auch zu den Melker Verträgen und Brüsseler Beschlüssen gekommen, die bis heute alternativlos, im Vergleich mit allen anderen Bestrebungen einzigartig dastehen als gesetzliche und rechtliche Grundlage zwischen der Republik Österreich und Tsche­chien für eine Handlungsanleitung, die erstens – und wir werden niemals von diesem Thema abgehen, und ich denke, auch die zukünftige Bundesregierung wird sich dazu verpflichten müssen – die Nullvariante weiterhin zentral in den Mittelpunkt unserer Be­strebungen stellt. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Zweiter Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Alles, was wir auf der Ebene des Melker Vertrages zu diskutieren haben, muss der Sicherheit der Österreicherin­nen und Österreicher, speziell jener Menschen, die im Grenzgebiet nahe Temelín le­ben und die große Angst vor den Entwicklungen dort haben, dienen – nichts anderem! Deshalb werden wir unseren klaren Kurs in dieser Frage auch in Zukunft beibehalten.

Wir sind derzeit auf drei Ebenen aktiv, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn hier heute in einzelnen Debattenbeiträgen vom Bundesminister verlangt wird, sofort und unverzüglich eine Völkerrechtsklage einzubringen, so möchte ich auf diese drei Ebenen verweisen: entwickeln, darlegen und dann den entsprechenden Schluss dar­aus ziehen.

Wir müssen auf eines – und das ist, denke ich, der Grundkonsens – achtgeben: Mit einer überhasteten, übereilten Völkerrechtsklage, rechtlich nicht klar fundiert, unter Be­rücksichtigung des Status quo der Entwicklungen um die Sicherheit in Temelίn, um Sicherheitsverbesserungen, um Expertenberichte können wir einen spektakulären Schiffbruch erleiden, weil die Klage abgewiesen wird, für nicht zuständig erklärt wird, was auch immer, und dann hätten wir das letzte Instrument spektakulär verspielt.

 


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