Ich glaube auch, dass es notwendig wäre, das Auswahlverfahren zu objektivieren. Da haben wir Handlungsbedarf, man hat gesehen, dass es vielleicht nicht so klappt, wie es klappen sollte.
Meiner Meinung nach ist die Tendenz, das vom Innenminister abzurücken, auch unterstützenswert, und ganz besonders – da hat man ja wirklich das Fehlen einer rechtlichen Bestimmung stark gemerkt –, dass man innerhalb des Wahlvorgangs oder der Wahl selbst in der Lage sein muss, Entscheidungen rechtzeitig herbeizuführen, um keinen Schwebezustand zu haben, wo erst nach der Wahl entschieden werden kann und dann vielleicht die ganze Wahl ungültig ist.
Ich glaube, wir sollten in diese Richtung arbeiten. Ich kann
Ihnen hier die Unterstützung meiner Fraktion zusichern, über die genaue
Formulierung muss man sich noch Gedanken machen. Ich denke aber, dass das
eine Materie ist, die von allen Parteien in diese Richtung getragen werden
sollte, weil das eine vernünftige Neuregelung wäre, und ich hoffe,
dass wir hier zu einem breiten Konsens kommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Eine weitere
Bemerkung möchte ich noch machen. Man sollte bei dieser Gelegenheit nicht
nur die Auswahl und die Kompetenz der Bundeswahlbehörde regeln und die Anrufung
an den Verfassungsgerichtshof, sondern man sollte auch eine Klarstellung der
Begriffe „Wahlparteien“ und „politische Parteien“
treffen, damit man in Zukunft hier eine rechtliche Regelung hat und nicht
Interpretationsspielräume, die letztendlich zu Schwierigkeiten führen
können. Das ist sicher im Interesse aller, die sich an einer Wahl
beteiligen, und ich glaube, man sollte, wenn man eine Änderung
durchführt, auch das regeln.
Ich kann Ihnen sagen, dass wir für solche Gespräche sehr offen sind und in jede Richtung mitwirken werden. In diesem Sinne danke ich. (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Abg. Öllinger: Passt!)
14.12
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Freund. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
14.12
Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die FPÖ strebt mit diesem Antrag eine Änderung des Bundesgesetzes über die Nationalrats-Wahlordnung an.
Für mich ist es viel wichtiger, dass wir uns hier,
bevor wir uns darüber unterhalten, wer künftig Bundeswahlleiter ist,
wer die Bundeswahlbehörde beruft und wie schnell man einen Beschluss
dieser beeinspruchen kann, über die längst überfällige
Einführung der Briefwahl unterhalten. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine sehr
geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, es liegt in unser aller Interesse,
dem ständigen Sinken der Wahlbeteiligung entgegenzuwirken. Ein wichtiger
Schritt wäre die Möglichkeit der Stimmabgabe mittels Brief bei allen
bundesweiten Wahlen, auch bei Landtags- und Gemeinderatswahlen. (Abg.
Dr. Wittmann: Themenverfehlung!)
Ich darf daran erinnern, dass bei den letzten Nationalratswahlen 23 Prozent der Wahlberechtigten von ihrem Stimmrecht nicht Gebrauch machten. (Abg. Sburny: Da müsst ihr einen eigenen Antrag einbringen, wenn ihr das diskutieren wollt!) Von den 52 000 Auslandsösterreichern haben sogar nur etwa 19 000 ihre Stimme abgegeben. Das, meine sehr geschätzten Damen und Herren, erfordert Maßnahmen.
Die Welt und damit unsere gesamte Gesellschaft verändern sich ständig. Die Menschen werden immer mobiler, und die Österreicherinnen und Österreicher können
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