Es stimmt, dass die Situation in der Bundeswahlbehörde vor den Nationalratswahlen äußerst unbefriedigend war und dass im Zusammenhang mit der Abspaltung des BZÖ von der FPÖ ziemliche Unklarheiten entstanden sind, unter denen wir bei diesen Debatten gelitten haben.
Die Frage ist, was die Ursache dieser Unklarheiten und dieser Debatten war. Und ich gebe Ihnen Recht, Herr Dr. Fichtenbauer, dass eine Ursache sicher war, dass die Regierung die Mitglieder der Bundeswahlbehörde bestellt und daher nicht wirklich überraschend war, dass die Regierung sozusagen den einen Regierungspartner bevorzugt hat und Interessen des Regierungspartners unterstützt hat, statt da ganz objektiv zu handeln.
In dieser Sache stimme ich mit Ihnen überein, dass es gut wäre, sich eine andere Lösung zu überlegen. Die Sache mit dem Senat ist meiner Ansicht nach diskussionswürdig – ob es jetzt genau die ist oder eine ähnliche, darüber können wir noch diskutieren.
Die grundlegenden Probleme, die zustande gekommen sind, sind, meine ich, durch Gesetzesunklarheiten entstanden, und zwar auf zwei Ebenen:
Einerseits bestanden Unklarheiten, was die Rechtsnachfolge betrifft – das ist schon vom Kollegen Wittmann angesprochen worden –, und da war die Frage die: Wer ist die Rechtsnachfolgerin der FPÖ bei diesem sehr diffizilen Problem? Was heißt „politische Partei“ und was heißt „wahlwerbende Partei“? – Da waren sich auch viele Experten und Expertinnen nicht einig.
Im zweiten Fall war es die Namensfrage, ob eine Partei in jedem Bundesland unter demselben Namen antreten muss beziehungsweise wie das dann berechnet wird.
Das heißt, in beiden Fällen würde es darum gehen, das Gesetz zu ändern, und zwar so zu konkretisieren, dass es nicht zu völlig unterschiedlichen Interpretationen kommen kann, wie das eben diesmal passiert ist.
Was ich – offen gestanden – in Ihrem Antrag ein bisschen problematisch finde, ist die Unterstellung, dass die Beamten politisch, parteipolitisch agiert hätten. Sie waren dabei, Sie haben es erlebt: drei Gutachten von Juristen – vier Meinungen. Und dann den Beamten zu unterstellen, sie hätten da irgendetwas parteipolitisch gemacht, finde ich ein bisschen übertrieben. Nicht einmal wir waren uns ganz sicher, wie das ganze Ding ausgehen soll. Ich finde, die Beamten haben ihre Arbeit dort gut gemacht. Die einzige Intervention war die in Bezug auf den Namen, die meiner Meinung nach etwas überstürzt und nicht ganz korrekt berichtet wurde, aber im Prinzip haben sich die Beamten sehr bemüht, in diesem ganzen Wirrwarr irgendwie noch den Überblick zu bewahren.
Aus meiner Sicht gehören zu dem, was Sie da
vorschlagen, jedenfalls auch diese beiden Gesetzesänderungen dazu,
die wir noch entsprechend einbringen sollten. – Danke. (Beifall
bei den Grünen.)
14.19
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
14.19
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antragsteller hat hier eine Diskussion rund um die Nationalrats-Wahlordnung begonnen – das ist gut so. Wir haben ja auch schon im Verfassungskonvent sehr ausführlich über Änderungen im Wahlrecht gesprochen. Ich glaube, einer meiner Vorredner von der ÖVP hat diese Debatte auch dazu genützt, über die Briefwahl zu diskutieren.
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