Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 83

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Wir könnten auch über das Wahlalter diskutieren, wir könnten durchaus auch über die Frage des Wahlrechts an und für sich, auch über die Zuordnung der Mandate diskutie­ren, denn eines bei dieser ganzen ... (Abg. Öllinger: Über die Ortstafeln!) – Wir kön­nen auch über die Ortstafeln diskutieren, Kollege Öllinger – sehr gut!

Übrigens ist das ein guter Hinweis, denn jetzt, wo es da anscheinend eine neue Koali­tion geben würde, gibt es vielleicht dann doch eine Einigung in dieser wichtigen Frage. Wir wären ja bereits sehr weit gewesen. Sie wollten nicht zustimmen. Wir hätten eine dauerhafte Lösung gehabt, die aber am Veto der SPÖ aus parteipolitischen Gründen gescheitert ist. Vielleicht schaffen wir auch das noch.

Vielleicht schaffen wir dann auch eine Modernisierung des Wahlrechts in den verschie­densten Bereichen. Zum Beispiel nimmt man am dritten Ermittlungsverfahren, an der Zuordnung von Mandaten teil, wenn man in einem Wahlkreis ausreichend Stimmen für ein Grundmandat erreicht, in der dritten Ebene nimmt man teil, wenn man flächende­ckend über der Grenze von 4 Prozent ist, aber wenn man in einem Landeswahlkreis, in einem Bundesland ausreichend Stimmen für ein Grundmandat hätte, nicht aber in einem Wahlkreis und nicht bundesweit, dann reicht das für die Zuweisung von Manda­ten nicht aus.

Da gibt es eine ganze Reihe von Dingen, über die man durchaus diskutieren kann. Man kann auch über die Bundeswahlbehörde diskutieren. Herr Kollege Fichtenbauer, eines gefällt mir nicht: Sie haben da gleich wieder diese „Schlenkerer“ gemacht, die noch dazu falsch sind. Berechtigterweise kann man diskutieren, dass diese merkwür­dige Unterscheidung zwischen Wahlpartei, politischer Partei, im Parlament vertretener Partei, in Klubstärke vertretener Partei in Wahrheit zu verschiedenen Problemen und Interpretationsunterschieden geführt hat. Darüber muss man reden, dass diese Unter­scheidung, die vielleicht historisch einen Sinn gehabt hat, einmal geändert wird. Der historische Gesetzgeber wollte damit zum Ausdruck bringen, dass letztlich in verschie­denen Bereichen am Parlamentarier, am Kandidaten und nicht so sehr an der politi­schen Partei angesetzt werden soll. Das hat eben zu einer Grauzone, zu Interpretati­onsschwierigkeiten geführt und gehört geändert.

Sie selbst vermischen das ja in Ihrer Begründung. Ihnen ist der Unterschied offenbar auch nicht so ganz klar, was aus Ihrer Wortmeldung bezüglich der Bundeswahlbehörde hervorgeht. Gerade bei der Bundeswahlbehörde brauchen Sie sich nicht zu beschwe­ren, denn diese steht, wie ich glaube, durchaus gegen unsere Meinung, hat aber klare Entscheidungen – in manchen Fällen, etwa beim Listenplatz auch für Sie – getroffen.

Man könnte jetzt wieder die unabhängigen Gerichte kritisieren, die etwa uns untersagt haben, dass wir unseren Namen, der uns auch von den Landeswahlbehörden zuge­wiesen wurde, bewerben dürfen. Das ist eigentlich ein demokratiepolitisches Problem, dass man mit einem Listennamen zwar kandidieren darf, aber in einer Wahlbewegung den Listennamen nicht bewerben darf. Das sind Dinge, die hier zu kritisieren wären – aber wir haben gesagt: Gut, Schwamm drüber! Schauen wir in die Zukunft!

Wenn Sie aber schreiben, das BZÖ sei Rechtsnachfolger der FPÖ geworden, dann sage ich Ihnen, dass das falsch ist. Das ist schlicht und einfach falsch! Der Parlaments­klub, der sich konstituiert hat, wurde als Rechtsnachfolger auch des vorigen Parla­mentsklubs gewertet. Das ist aber ein gravierender Unterschied. Das ist eben genau der Unterschied zwischen der Wahlpartei, die sich eben in den Abgeordneten, die auf einer Liste kandidiert haben, repräsentiert, und der politischen Partei. Diese Unter­scheidung treffen Sie auch nicht. Bei dieser Unterscheidung würden wir uns finden, denn dann wären viele Probleme, die wir beide in den letzten Monaten hatten, gelöst.

Abgesehen davon ist die Zusammensetzung der Wahlbehörden, wie sie jetzt ist, mei­ner Meinung nach durchaus in Ordnung ist. Den Beamten zu unterstellen, dass sie be-


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