Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 96

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der Interessenvertretungen beschlossen, und das kann und darf in dieser Art und Wei­se nicht fortgesetzt werden.

Auch die Begutachtungsrechte der Sozialpartner, die üblicherweise bei Gesetzwerdun­gen zum Tragen kommen, sind hier ausgespart – und das kann es nicht sein! Das ist eines der zentralen Dinge: Die Entwicklung des ländlichen Raumes muss hier im Parla­ment gesetzlich festgeschrieben und auch beschlossen werden.

Wie ist das in anderen Ländern geregelt, meine Damen und Herren? Man könnte viel­leicht sagen, das wird überall so gemacht – das ist aber nicht so! In der Bundesrepublik Deutschland zum Beispiel gibt es ein Bundesgesetz über die „Verbesserung der Agrar­struktur und des Küstenschutzes“. Das ist das Bundesrahmengesetz, und in den Län­dern der BRD wird das in einzelnen Ländergesetzen umgesetzt. Selbst in dem kleinen Luxemburg gibt es eine Rahmengesetzgebung für die ländliche Entwicklung, nur in Ös­terreich nicht. Das ist doch unglaublich! Das kann und darf so nicht bleiben!

Warum wird es so nicht bleiben? In diesem Zusammenhang möchte ich auf zwei Punk­te, auf zwei Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes verweisen.

Im Dezember 2005 hat der Verfassungsgerichtshof die Tier-Prämienordnung 2000 auf­gehoben, und im Oktober 2006 ist auch die Milch-Garantiemengen-Verordnung vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden – mit dem Argument, dass es nicht aus­reicht, auf EU-Gesetz zu verweisen. Das reicht nicht aus, sondern es braucht eine ge­setzliche Basis im österreichischen Recht, damit die Durchführung ordnungsgemäß erfolgen kann. – Genau darum, meine Damen und Herren, geht es bei der ländlichen Entwicklung!

1 Milliarde jährlich ist kein Pappenstiel, da geht es wirklich um bedeutende Beträge, die natürlich sinnvoll eingesetzt werden müssen. – Und damit sind wir bei der Kritik an dem bisher vorgelegten Programm. Eines sei in diesem Zusammenhang in Richtung Vertre­terinnen und Vertreter der Agrarfraktion ÖVP angemerkt: Eingereicht ist das Programm offiziell noch immer nicht, und wir alle wissen, dass das Monate dauern wird, bis es in gemeinsamen Verhandlungen mit der EU-Kommission beschlossen werden wird. Wir haben daher genug Zeit. Wir haben diese Zeit, und wir müssen beginnen, jetzt – bes­ser heute als übermorgen, Herr Kollege Grillitsch – endlich dieses Rahmengesetz zu entwickeln. Aus diesem Grund verlangen wir auch diese Fristsetzung, damit wir im Ausschuss möglichst Mitte Jänner darüber diskutieren können.

Die vorgelegten Strategien sind alles andere als ambitioniert. Ein Beispiel: Im Bioland­bau wird im Strategiepapier für dieses neue Programm ein Ziel von 18 Prozent gefor­dert; 18 Prozent Biolandbau soll es im Jahr 2013 in Österreich geben. 360 000 Hektar werden in einem Maßnahmenkapitel gefordert.

Herr Landwirtschaftsminister Pröll ist jetzt nicht zufällig nicht anwesend bei dieser De­batte, denn: Er hat heute eine Aussendung zum aktuellen Lebensmittelbericht ge­macht, wonach wir derzeit bereits 15 Prozent Biolandbau in Österreich haben und be­reits auf 360 000 Hektar in Österreich biologische Landwirtschaft betrieben wird. Das bedeutet, dass in dem Zielkatalog, der bisher vom Minister vorgelegt wurde, eigentlich nichts anderes drinsteht, als dass der Status quo erhalten werden soll – und nichts mehr! An diesem Beispiel sehen Sie, wie wenig ambitioniert dieser Bereich verfolgt wird, wie notwendig es ist, dass das in diesem Haus ausreichend diskutiert wird.

Der zweite Punkt, der für uns besonders problematisch ist, ist der Intensivierungs­aspekt in diesem Programm. Aus unserer Sicht ist das vorgelegte Programm ein Inten­sivierungspakt – aus mehreren Gründen:

Erstens werden die Düngerwerte durch das österreichische Nitrataktionsprogramm völ­lig neu gewichtet, und damit ist die Zunahme der Tierhaltung bei gewissen Betrieben


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