Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 97

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zwischen 30 Prozent und 150 Prozent abgedeckt – und das sogar in einem Agrarum­weltprogramm. Das halten wir für nicht akzeptabel. (Zwischenruf des Abg. Dona­bauer.)

Zweitens: Es gibt erstmalig Förderungen für den integrierten Rübenanbau. Das war ein Bereich, der bisher keine Umweltförderungen bekommen hat, keine Gelder aus dem Agrarumweltprogramm bekommen hat. Plötzlich bekommen die Rübenbauern 150 € pro Hektar Förderung. Oder: die bodennahe Gülleausbringung wird plötzlich mit 1 € pro Kubikmeter gefördert. (Abg. Scheibner: Sie reden 10 Minuten, das ist gegen die Ver­einbarung!) Kollege Scheibner, das ist nicht zum Schmunzeln und auch nicht zum Lachen, sondern das ist eine höchst brisante Angelegenheit.

Und es gibt – was sehr entscheidend ist in Bezug auf die Wettbewerbsverzerrung – keine Förderobergrenzen für Investitionen bei Verarbeitungsbetrieben mit über 200 Mil­lionen € Umsatz und bis zu 750 MitarbeiterInnen, meine Damen und Herren! Die För­dersätze liegen zwischen 20 Prozent und 40 Prozent, und es gibt keine Förderober­grenzen!

Ich wollte das nur einmal kurz anreißen, damit Sie sehen, dass es hier auch massive inhaltliche Kritik gibt und nicht nur formale gesetzliche Fragen offen sind.

Kommen wir vielleicht auch noch zum Finanzaspekt. Die Finanzverteilung im Rahmen dieses Programms ist eine, die den Umweltbereich massiv kürzt. Wir haben Kürzungen von bis zu 130 Millionen € im Agrarumweltprogramm. 130 Millionen € weniger als bis­her! Im Jahr 2005 wurden 653 Millionen ausgegeben, in Zukunft sind es jährlich maxi­mal 524 Millionen. (Abg. Grillitsch: Du weißt auch, warum!) Kollege Grillitsch, es gibt eine Deckelung mit 80 Prozent (Abg. Grillitsch: Genau!), diese Deckelung wird aber in diesem Programm nicht ausgeschöpft. Es gäbe weitere Maßnahmen, diese Dotation der Umweltförderungen zu verbessern, etwa durch Umschichtung, durch Modulation aus der ersten Säule. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) Bis zu 20 Pro­zent, Herr Kollege Grillitsch. Das haben wir mehrfach angedacht, das haben wir immer wieder eingebracht, das wird derzeit in Deutschland ernsthaft diskutiert.

Abschließend möchte ich dazu sagen, dass es einen Bereich gibt, der für uns beson­ders bitter ist. Es ist bitter, dass Minister Pröll, der auf Lippenbekenntnis-Ebene immer gesagt hat: Ja, gentechnikfrei, dafür kämpfen wir alle gemeinsam!, im Agrarumweltpro­gramm nicht sichergestellt hat, dass gentechnikfreies Saatgut eingesetzt werden muss. Das ist doch logisch, dass man in einem Umweltprogramm zum Schutz der biologi­schen Vielfalt diese Gentechnikfreiheit festschreibt.

Sie sehen an diesen Beispielen, wie dringend erforderlich es ist, dass so ein Gesetz nicht hinter verschlossenen Türen oder schlussendlich im Ministerium enderledigt wird, sondern dass es durch ein Rahmengesetz eine Richtung bekommt, eine Ausrichtung hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit, hin zu mehr ökologischer Zielgenauigkeit.

Schlussendlich möchte ich noch festhalten: Natürlich haben wir im Rahmen der beglei­tenden Veranstaltungen intensiv mitgearbeitet, wir haben unsere Themen eingebracht, aber letztendlich braucht es auch die gesetzliche Normierung. Daher ersuche ich Sie: Unterstützen Sie unseren Fristsetzungsantrag, damit im Landwirtschaftsausschuss endlich ein echtes Rahmengesetz beschlossen werden kann! – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Ing. Westenthaler: Sicher nicht! Aus Protest lese ich den Antrag nicht!)

15.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit für die folgenden Redner gesetzlich 5 Minuten beträgt.

 


Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gaßner. – Bitte.

 


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