Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 30

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Strache, Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Pensionen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Vorkehrungen dafür zu treffen, dass für das Jahr 2007 folgende Pensionsanpassung vorgenommen werden kann:

1. Die monatlichen Gesamtpensionseinkommen werden bis € 1 350,-- mit 1,9 Prozent, darüber mit einem Fixbetrag (€ 45,--) angepasst;

2. Personen mit einem monatlichen Gesamtpensionseinkommen von weniger als € 1 350,-- erhalten zusätzlich eine Erhöhung von 0,3 Prozent monatlich.

Weiters wird die Bundesregierung ersucht, zukünftig den Pensionistenpreisindex für die Berechnung des monatlichen Gesamtpensionseinkommens heranzuziehen.“

*****

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren von der Sozial­demokratie, das ist das, was wir vereinbart haben, das ist das, was die Senioren­verbände von Blecha abwärts wollen, das ist das, was die Pensionisten in Österreich brauchen. Haben Sie Mut und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dr. Graf verlesene Entschließungsantrag ist entsprechend eingebracht, auch unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Strache, Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Pensionen

eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (12 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungs­gesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschaden­gesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 – SRÄG 2007) in der 8. Sitzung des Nationalrates vom 15. Dezember 2006

Seit dem Jahr 2000 wurden die Pensionen stets unterhalb der Inflationsrate erhöht, sodass es für die Pensionisten zu realen Verlusten in Höhe von durchschnittlich 8 % gekommen ist. Gleichzeitig zeigt der im Auftrag des Österreichischen Seniorenrates und mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen von der Statistik Austria erstellte „Preisindex für Pensionistenhaushalte“, dass diese Pensionisten stärker von Preissteigerungen betroffen sind als Durch­schnittshaushalte.

 


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