Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, Strache, Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Pensionen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle Vorkehrungen dafür zu treffen, dass für das Jahr 2007 folgende Pensionsanpassung vorgenommen werden kann:
1. Die monatlichen Gesamtpensionseinkommen werden bis € 1 350,-- mit 1,9 Prozent, darüber mit einem Fixbetrag (€ 45,--) angepasst;
2. Personen mit einem monatlichen Gesamtpensionseinkommen von weniger als € 1 350,-- erhalten zusätzlich eine Erhöhung von 0,3 Prozent monatlich.
Weiters wird die Bundesregierung ersucht, zukünftig den Pensionistenpreisindex für die Berechnung des monatlichen Gesamtpensionseinkommens heranzuziehen.“
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Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und
Herren von der Sozialdemokratie, das ist das, was wir vereinbart haben,
das ist das, was die Seniorenverbände von Blecha abwärts wollen,
das ist das, was die Pensionisten in Österreich brauchen. Haben Sie Mut
und stimmen Sie unserem Antrag zu! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
10.18
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dr. Graf verlesene Entschließungsantrag ist entsprechend eingebracht, auch unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Neubauer, Strache, Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Anpassung der Pensionen
eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 1 Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (12
d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das
Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das
Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz,
das Verbrechensopfergesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das
Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden
(Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 – SRÄG 2007) in der 8.
Sitzung des Nationalrates vom 15. Dezember 2006
Seit dem Jahr 2000 wurden die Pensionen stets unterhalb der
Inflationsrate erhöht, sodass es für die Pensionisten zu realen
Verlusten in Höhe von durchschnittlich 8 % gekommen ist. Gleichzeitig
zeigt der im Auftrag des Österreichischen Seniorenrates und mit
finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generationen von der Statistik Austria erstellte
„Preisindex für Pensionistenhaushalte“, dass diese
Pensionisten stärker von Preissteigerungen betroffen sind als Durchschnittshaushalte.
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