Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 87

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anderen Seite beschließen Sie heute Sozial- und Familienleistungen für abgewiesene Asylanten, unter denen selbstverständlich auch Drogendealer und Verurteilte sein können.

Sie ziehen das auch durch vor dem Hintergrund, dass wir heute Heizkostenzuschüsse für österreichische Familien, die dieses Geld brauchen würden, nicht beschließen können – weil Sie dagegen sind.

Das ist ein Skandal, und das ist der erste wirklich große Sündenfall dieser angehenden großen Koalition hier im Hohen Haus. Dagegen kann man, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht laut genug auftreten! (Beifall beim BZÖ.)

Die Grünen kommen jetzt daher mit Härtefällen, und das Beste daran ist, dass kein einziger Härtefall auf den Tisch gelegt werden konnte – übrigens auch nicht von der angeblichen Qualitätszeitung „Kurier“ und auch nicht vom ORF. Alle genannten Fälle sind falsch, beziehen sich nicht auf den Erlass der Ministerin.

Die Grünen haben einen Fall von einer Familie vorgebracht, die angeblich keine Familien­beihilfe kassiert, den berühmten Baby Estella-Fall, so nenne ich ihn jetzt einmal. Sie haben gesagt, dass da der Erlass schlagend wird und keine Familien­beihilfe ausgezahlt wird.

Wir haben uns das angeschaut. Wissen Sie, was die Wahrheit ist? – Die Mutter ist abgelehnte Asylantin und hat daher keinen Anspruch auf diese Leistung. Der Vater ist österreichischer Staatsbürger, bekommt Familienbeihilfe und hat bis heute um Kindergeld nicht angesucht, weil er über der Zuverdienstgrenze liegt und genug verdient. (Abg. Öllinger: Soll der Vater auch noch zu arbeiten aufhören?! Das ist doch jenseitig!)

Das war Ihr Beispielfall! Die Schuld daran wollen Sie jetzt der Frau Ministerin in die Schuhe schieben, obwohl da der Erlass nichts dafür kann. Das ist die Methode, mit der Sie arbeiten: mit falschen Argumenten, mit falschen Beispielen, mit Fällen, die nicht gelten! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Ich bin dafür, dass wir uns überlegen, was mit Härtefällen geschieht. Ich schaue mir das gerne an. Ich bin der Erste, der sagt: Bei Abschiebungen und beim Asyl sollen Härtefälle angeschaut werden. Ich war in Oberösterreich auch vor der Wahl und kenne den Fall der Familie in Grein, die auf dem Land integriert ist, wo die Kinder in die Schule gehen, wo die Gemeinde dafür ist, dass sie hier bleiben, weil sie alle integriert sind, weil sie die Gesetze beachten, weil sie arbeiten. (Zwischenruf der Abg. Mag. Stoisits.)

Ich bin dafür, dass diese Familie nicht abgeschoben wird, sondern dass sie das Recht zum Aufenthalt bekommt. Aber ich bin genauso dafür, dass Sie mit redlichen Argu­menten arbeiten und nicht mit falschen Beispielen agieren (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Mag. Stoisits) und dann noch gegen die Frau Sozialministerin einen Miss­trauens­antrag einbringen.

Das kann nicht sein! Daher sage ich Ihnen: Jawohl, Sozialleistungen, Familien­leis­tungen in Hinkunft stärker für die Familie und für jene Ausländer, die lange in Österreich sind und aufenthaltsverfestigt sind – aber nicht für alle, denn dann können wir uns keine Heizkostenzuschüsse leisten, kein Pflegegeld leisten und kein Müttergeld leisten. Wir sind verlässlicher Partner für die Österreicherinnen und Österreicher in diesem Haus! (Beifall beim BZÖ.)

13.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Das war der letzte Redebeitrag in dieser Debatte.

 


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