Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 102

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

stattfindet, analog zu den Pensionen das Bundespflegegeld anhebt und jetzt eine Erhöhung um 5 Prozent macht. Ein Abgeordneter hat heute schon gesagt – ich glaube, es war Herr Kollege Weinzinger –: Wenn man den Verbraucherpreisindex der letzten zehn Jahren heranzieht, dann kommt man auf etwas über 15 Prozent. – Da hinken wir etwas nach.

Die Mittel für jene Menschen, die es nicht so leicht haben, die es etwas schwerer haben im Leben, die pflegebedürftig sind, werden natürlich nicht billiger. Deshalb müssten wir diese Valorisierung – neben einer jetzt einmaligen Erhöhung von 5 Prozent – vorsehen. Das würde einen Mehraufwand von zirka 84 Millionen bedeuten, dessen sind wir uns bewusst; wir haben die Zahlen auch aufgelistet.

Natürlich würde das auch für die Folgejahre einen Mehraufwand für das Budget bedeuten. Wenn wir einen Pensionsanpassungsfaktor in Höhe von 2 Prozent, wie gesagt, annehmen, dann würde das rund 125 Millionen € ausmachen, und für 2009 kämen wir schon auf rund 169 Millionen. Das muss uns auch allen bewusst sein, und deswegen sage ich das hier auch. Im Jahr 2010 sind es schon rund 217 Millionen €, die dafür aufzuwenden sein werden. Daran führt kein Weg vorbei, keine Frage, wir müssen auch für jene etwas tun, die es im Leben nicht so leicht haben, denn die Gesellschaft wird schlussendlich auch daran gemessen, wie sie mit jenen umgeht, die sich nicht selbst helfen können. (Beifall beim BZÖ.)

13.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.

 


13.50.14

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Frau Präsi­dentin! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Sonnberger hat erwähnt, was wir an Pflege­geld im Jahr 2006 ausgeben, nämlich 1,573 Milliarden €; im Jahr 1999 waren es noch 1,355 Milliarden €. Vor allem deshalb, weil wir im Jahr 2005 eine Erhöhung durch­geführt haben, hat sich dieser Betrag doch recht beträchtlich erhöht.

Es hat – und das sollte man immer bei der Beurteilung der Pflegesituation sagen – eine ganze Reihe von Verbesserungen seit dem Jahr 2000 gegeben, weil der Finanz­minister, der selbstverständlich auf die Kasse achten muss, auch sozial gesinnt ist. Und wenn etwas finanzierbar ist, dann sagt er auch ja dazu. (Abg. Mag. Trunk: Deshalb sind Sie jetzt da!)

Zum Beispiel: Für betreuende Angehörige, die, weil sie jemanden pflegen, nicht mehr ihren Beruf ausüben können, gibt es eine begünstigte Weiterversicherung für die Pension. Hier zahlt der Bund den Arbeitgeberanteil.

Weiters: Als die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung neu geregelt wurde, wurde beschlossen, dass pflegende Angehörige weiterhin beitragsfrei mitver­sichert sind. Das sind ja entsprechende Werte, wenn ich eine Krankenversicherung habe und keinen Beitrag dafür zahlen muss!

Dann wurde die Familienhospizkarenz eingeführt – ein Meilenstein in der Betreuung von nahen Angehörigen. An diese Familienangehörigen kann auch, wenn sie pflegen, Pflegegeld ausbezahlt werden.

Weiters gibt es seit dem 1. Jänner 2004 für pflegende Angehörige die Möglichkeit, wenn sie krank sind, Urlaub machen wollen oder sonstige wichtige Gründe vorliegen, für diese Zeit eine Zuwendung für eine Ersatzpflege zu erhalten.

Also ich glaube, man sollte all diese Verbesserungen bei der Beurteilung der Pflege­situation mit anführen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite