Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 161

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auch jene Leute, die es im Leben nicht so leicht haben, in einem Sozialstaat wie dem unsrigen Unterstützung bekommen. Natürlich muss damit aber auch hausgehalten werden, und diesen wichtigen Aspekt sollten wir beibehalten.

Ich glaube, dass eine bedarfsorientierte Mindestsicherung – wir schauen uns noch genau an, wie Sie das dann im Detail machen werden – einiges für sich hat. Es kann aber nicht nach dem Gießkannenprinzip vorgegangen werden, sondern es müssen gewisse Kriterien vorhanden sein, und vor allem muss es einen Unterschied zum Mindestlohn geben. Wenn es heute einen Mindestlohn von 1 000 € geben sollte, so ist das ja schon bald überholt, denn das sind 1 000 € brutto, Steuern zahlt man dafür ja keine, aber wenn man die Sozialversicherungsbeiträge abrechnet, kommt man auf 850 €.

Sie kommen ja vom Arbeitsmarktservice und wissen das: Wenn Sie einen Arbeitslosen vermitteln wollen, und der hat zu der Arbeitsstätte höhere Fahrtkosten, dann muss man auch dahingehend Rahmenbedingungen schaffen, dass er als Pendler auch die Fahrt­kosten zu 100 Prozent zurückerhält, denn sonst ist das ja kaum machbar, dass jemandem, der wesentlich weiter zur Arbeit fährt und höhere Kosten hat, diese dann auch abgegolten werden. – Das muss aber schon gewährleistet sein, und darauf ist natürlich auch Bedacht zu nehmen.

Wenn ich mir jetzt das neue Regierungsprogramm so anschaue und an die Reden der sozialdemokratischen Fraktion in der Vergangenheit zurückdenke, so muss ich sagen: Es ist immer wieder von „Rentenklau“ oder „Pensionsklau“ gesprochen worden und von einer unsozialen Pensionsreform, die ungerecht und frauenfeindlich gewesen sei. Wenn ich mir aber dieses Regierungsprogramm anschaue, so muss ich feststellen, dass das im Prinzip eine Fortschreibung des Programms der letzten sieben Jahre ist.

Wir haben auf Grund der absehbaren und eingetretenen Entwicklungen das System nachhaltig umgestellt, um es an die neuen Herausforderungen anzupassen, um finanziell stabil und zukunftsgerecht zu sein und gleichzeitig den sozialen Zusam­menhalt zwischen den Jungen, die im Erwerbsleben stehen, und jenen, die im Ruhestand sind, zu gewährleisten, sodass es eine gewisse Ausgewogenheit zwischen den Jungen und den Älteren gibt. – Das ist ebenfalls passiert.

Wenn ich mir im Gegensatz dazu anschaue, dass man gesagt hat, die Pensions­harmonisierung wolle man jetzt weiterführen, Länder und Gemeinden sollten mit einbezogen werden: No na nicht! Hätten Sie in der letzten Periode bei der Pensions­harmonisierung mitgestimmt, wären die Länder und Gemeinden schon mit dabei gewesen, dazu hätten wir eine Zweidrittelmehrheit gebraucht. Oder nicht? (Beifall beim BZÖ.)

Die Hacklerregelung wird von Ihnen immer wieder als „Murks“ geschmäht. – Der Herr Gewerkschaftler Haberzettl sagt: Hacklerregelung, Schwerarbeiterregelung – ein großer Murks. – Das sagt einer, der den Gewerkschaftsbund in die Pleite geführt hat! Es ist so: Aber schuld sind immer die anderen, nie sie selbst! Schuld sind alle anderen, genauso wie es seinerzeit bei der Pleite des „Konsum“ war. – So ist es nun einmal.

Aber keiner sagt, die Hacklerregelung und die Schwerarbeiterregelung heben wir auf. – Das passiert nicht, weil es ein gutes System ist, weil wir es geschafft haben, gewisse Übergänge abzufedern, wenn es nicht die Möglichkeit einer frühzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer gibt. – Dafür ist die Hacklerregelung da, da zählen die Beitragszeiten. Aber Sie werden, Herr Bundesminister, wahrscheinlich wissen, dass heute nur 15 Prozent jener Leute, die in die Pension eintreten, 45 Versicherungsjahre erreichen. Die anderen gehen schon früher: Jedes Jahr gehen 41 Prozent in die Invaliditätspension.

 


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