Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 278

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an Grund und Boden gebunden bleiben und den strikten Beschränkungen des Wasser­rechts unterliegen.

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie muss konsequent weitergeführt werden, dabei ist die nachhaltige Nutzung der Wasserkraft sicher zu stellen und die für die Förderung der Maßnahmen nötigen finanziellen Mittel sind aufzubringen.

Sichere Energie. Sichere Zukunft.

Für die österreichische Bundesregierung zählt die Sicherstellung einer nachhaltigen Energieversorgung Österreichs zu den zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre und Jahrzehnte. Für die Erhöhung der Versorgungssicherheit mit Energie und Reduktion der Importe von fossiler Energie setzen wir verstärkt auf erneuerbare Energieträger, inländische Energieerzeugung, auf Energiesparen sowie auf intensive Energieforschung und neue Energietechnologien. Die Bereitstellung von kosten­günstiger Energie für die Konsumenten und die Wirtschaft durch inländische Energie­produktion, Versorgungssicherheit und Forcierung des europäischen Wettbewerbs ist unser Ziel.

Erneuerbare Energien nutzen

aufkommensneutrale Steigerung der erneuerbaren Energie am Gesamtenergiever­brauch auf mindestens 25% bis 2010 und Verdoppelung auf 45% bis 2020

Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Stromerzeugung auf 80% bis 2010,auf 85% bis 2020

Umstellung von mindestens 40 0.000 Haushalten auf erneuerbareEnergieträger bis 2020, davon 100.000 Haushalte bis zum Jahr 2010

Aufkommensneutrale Steigerung der alternativen Kraftstoffe im Verkehrssektor auf 10% bis 2010, auf 20% bis 2020

Masterplan zur optimalen Nutzung der Wasserkraft

Verdoppelung des Biomasseeinsatzes bis 2010

Aufkommensneutrale Schaffung einer Methan-Kraftstoffsorte mit mindestens 20 % Biomethananteil bis 2010

Flächendeckendes Netz von E85- sowie Methangas-Tankstellen bis 2010

Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Biogaseinspeisung

Energie sparen

Ziel ist die stärkere Entkoppelung zwischen Wirtschaftswachstum und dem Energie­verbrauch zur Verbesserung der Energieintensität. Die Koordinierung eines nationalen Energieeffizienz-Aktionsprogramms wird von der Österreichischen Energieagentur wahrgenommen.

Nationales Energieeffizienz-Aktionsprogramm

Verbesserung der Energieintensität um mindestens 5% bis 2010, um mindestens 20% bis 2020

Energie-Check bei allen österreichischen Haushalten bis 2010

Steigerung der Sanierungsrate im Wohnbau, dadurch soll die thermische Sanierung sämtlicher Nachkriegsbauten (1950 – 1980) bis 2020 ermöglicht werden

Bei Neubauten forciert die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern Niedrigenergie- und Passivhaus-Standards

 


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