bedürftigkeit
sind Maßnahmen der Rehabilitation und Sekundärprävention sinnvoll.
Neben einer Koordination der Informations- und Präventionsmaßnahmen durch
eine bundesweite Plattform, z.B. den Fonds Gesundes Österreich, und des Ausbau
des Angebotes an einfach verfügbarer und verständlicher Information
zum Thema soll im Verfahren auf Zuerkennung des Bundes- bzw. Landespflegegeldes
eine verpflichtende Pflegeberatung vorgesehen werden.
Optimale Infrastruktur nach den Wünschen der Betroffenen
Jeder Betreuungs- bzw.
Pflegebedürftige soll eine bestmögliche Form der Betreuung nach
seinen Vorstellungen erhalten können. Pflege in den eigenen vier
Wänden soll genauso möglich sein wie Pflege im Heim. Die zahlreichen
Möglichkeiten von Selbst- und Angehörigenpflege, über mobile
Versorgung zu Hause, rund-um-die-Uhr- Betreuung zu Hause und betreute
Wohnformen, bis hin zu teilstationären und stationären Angeboten im
Akut-, Übergangs- und Langzeitbereich sollen möglichst flächendeckend
verfügbar sein.
Weiterentwicklung von
bedarfsgerechten Betreuungs- und Pflegemodellen nach den Bedürfnissen von
Betroffenen und Angehörigen, wie z.B. für die bis zu 24h-Betreuung
oder für spezifische Alterserkrankungen wie Demenz oder Alzheimer
Ausbau der mobilen
Dienste und lebensraumnaher Betreuungsstätten und Wohnformen
Förderung
barrierefreien und/oder generationenübergreifenden Wohnens
Ausbau von
Begegnungsstätten und sozialen bzw. sozialmedizinischen Programmen
für Senioren (niederschwellige Prävention, Besuchs- und Begleitdienste,
Tageszentren, Seniorenclubs in den Gemeinden)
Nachbarschaftszentren
zur Koordinierung und Lösung diverser sozialer Anliegen und
Problemstellungen
Weiterer Ausbau der
lebensraumnahen Hospiz- und Palliativversorgung in stationären,
teilstationären und mobilen Angeboten
Schaffung einer
Rechtsgrundlage für die rund um die Uhr-Betreuung zuhause: Arbeitsrecht,
Sozialrecht und Berufsrecht sind dabei an die Besonderheiten der
selbständigen und unselbständigen Beschäftigung für Betreuungsleistungen
im privaten Haushalt eines Pflegegeld- Beziehers/Bezieherin anzupassen. Bei
einer Förderung durch die öffentliche Hand wird
Betreuungsausmaß, Pflegebedürftigkeit und soziale Lage berücksichtigt.
Leistbare Pflege und Betreuung
Im Interesse der
bestmöglichen Zufriedenheit der Betroffenen soll eine bessere Vernetzung
aller Beteiligten im Gesundheits-, Pflege- und Betreuungsbereich sowie eine
Abstimmung der Finanzierungsflüsse im Gesundheits-, Sozial- und
Pflegewesen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und leistbaren integrierten Versorgung
geschaffen werden.
Zur Neugestaltung der
Pflege, die leistbare Pflege und Betreuung nach den vorher geschilderten
Grundsätzen sichern soll, wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, der Vertreter
von Bund, Ländern und Gemeinden angehören. Diese Arbeitsgruppe hat im
Laufe des Jahres 2007, möglichst bis zum Sommer, ein Modell auszuarbeiten,
das auf folgenden Grundsätzen basiert und allenfalls einer Volksabstimmung
zu unterziehen ist:
Für die Betreuung
daheim ist ein eigener Beschäftigungstypus möglichst auf der Basis
selbständiger Beschäftigung zu entwickeln.
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