Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 294

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bedürftigkeit sind Maßnahmen der Rehabilitation und Sekundärprävention sinnvoll. Neben einer Koordination der Informations- und Präventionsmaßnahmen durch eine bundesweite Plattform, z.B. den Fonds Gesundes Österreich, und des Ausbau des Angebotes an einfach verfügbarer und verständlicher Information zum Thema soll im Verfahren auf Zuerkennung des Bundes- bzw. Landespflegegeldes eine verpflichtende Pflegeberatung vorgesehen werden.

Optimale Infrastruktur nach den Wünschen der Betroffenen

Jeder Betreuungs- bzw. Pflegebedürftige soll eine bestmögliche Form der Betreuung nach seinen Vorstellungen erhalten können. Pflege in den eigenen vier Wänden soll genauso möglich sein wie Pflege im Heim. Die zahlreichen Möglichkeiten von Selbst- und Angehörigenpflege, über mobile Versorgung zu Hause, rund-um-die-Uhr- Betreu­ung zu Hause und betreute Wohnformen, bis hin zu teilstationären und stationären Angeboten im Akut-, Übergangs- und Langzeitbereich sollen möglichst flächendeckend verfügbar sein.

Weiterentwicklung von bedarfsgerechten Betreuungs- und Pflegemodellen nach den Bedürfnissen von Betroffenen und Angehörigen, wie z.B. für die bis zu 24h-Betreuung oder für spezifische Alterserkrankungen wie Demenz oder Alzheimer

Ausbau der mobilen Dienste und lebensraumnaher Betreuungsstätten und Wohn­formen

Förderung barrierefreien und/oder generationenübergreifenden Wohnens

Ausbau von Begegnungsstätten und sozialen bzw. sozialmedizinischen Programmen für Senioren (niederschwellige Prävention, Besuchs- und Begleitdienste, Tages­zentren, Seniorenclubs in den Gemeinden)

Nachbarschaftszentren zur Koordinierung und Lösung diverser sozialer Anliegen und Problemstellungen

Weiterer Ausbau der lebensraumnahen Hospiz- und Palliativversorgung in stationären, teilstationären und mobilen Angeboten

Schaffung einer Rechtsgrundlage für die rund um die Uhr-Betreuung zuhause: Arbeits­recht, Sozialrecht und Berufsrecht sind dabei an die Besonderheiten der selbständigen und unselbständigen Beschäftigung für Betreuungsleistungen im privaten Haushalt eines Pflegegeld- Beziehers/Bezieherin anzupassen. Bei einer Förderung durch die öffentliche Hand wird Betreuungsausmaß, Pflegebedürftigkeit und soziale Lage berücksichtigt.

Leistbare Pflege und Betreuung

Im Interesse der bestmöglichen Zufriedenheit der Betroffenen soll eine bessere Vernetzung aller Beteiligten im Gesundheits-, Pflege- und Betreuungsbereich sowie eine Abstimmung der Finanzierungsflüsse im Gesundheits-, Sozial- und Pflegewesen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und leistbaren integrierten Versorgung geschaffen werden.

Zur Neugestaltung der Pflege, die leistbare Pflege und Betreuung nach den vorher geschilderten Grundsätzen sichern soll, wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, der Vertreter von Bund, Ländern und Gemeinden angehören. Diese Arbeitsgruppe hat im Laufe des Jahres 2007, möglichst bis zum Sommer, ein Modell auszuarbeiten, das auf folgenden Grundsätzen basiert und allenfalls einer Volksabstimmung zu unterziehen ist:

Für die Betreuung daheim ist ein eigener Beschäftigungstypus möglichst auf der Basis selbständiger Beschäftigung zu entwickeln.

 


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