Mehrkosten sind
solidarisch durch Beiträge von potentiellen Nutznießern aufzubringen.
Das Pflegegeld des
Bundes ist in dieser Gesetzgebungsperiode einmal selektiv nach Pflegestufe zu
valorisieren; die Einteilung der Pflegestufen ist zu überprüfen.
Zeitlich befristete
teilweise oder vollständige Übernahme auch der Dienstnehmer-Beiträge
von pflegenden Angehörigen bei freiwilliger Pensionsversicherung ab Pflegestufe
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Verbessertes
Schnittstellenmanagement durch übergreifendes Case/Care- Management
Überarbeitung der
Artikel 15a-Vereinbarung gemeinsam mit den Ländern mitdem Ziel der
Harmonisierung der Planungsgrundlagen, der Regelungen über Zuzahlungen sowie
zum Eingriff in private Vermögenswerte, insbesondere an nicht dem Wohnbedürfnis
dienenden Liegenschaften sowie des Regress an Nachkommen
Unterstützung von Ehrenamtlichen und pflegenden Angehörigen
Die Leistungen von
Ehrenamtlichen und pflegenden Angehörigen verdienen hohe Anerkennung
und sie sollen daher weiter gefördert werden. Das soll nicht nur durch einen
Ausbau der Beratungs- und Schulungsmöglichkeiten in diesem Bereich geschehen,
sondern auch durch konkrete Hilfestellung in der Betreuungsarbeit.
Ausbau von Beratung
und Hilfestellung vor Ort, Unterstützung zu Hause durch mobile Dienste,
Urlaub von der Pflege, Ersatzpflegekräfte und
Bereitschaftsdienste
Schaffung von
Anreizprogrammen insbesondere für Senior/innen, sich in der Betreuung
zu engagieren
Prüfung weiterer
Möglichkeiten der Familienhospizkarenz im Bereich der Pflege in Abstimmung
mit den Sozialpartnern
Einbindung
zivilgesellschaftlicher Organisationen (NPOs) bei der Abwicklung von Beschäftigungsverhältnissen
Forcierung eines modernen Berufssektors mit Zukunftschancen
Um den steigenden
Bedarf an Arbeitskräften in der Betreuung und Pflege abdecken zu
können, bedarf es der weiteren Modernisierung des Bildungswesens im Gesundheits-,
Pflege- und Sozialbereich im Sinne eines attraktiven und durchlässigen
Systems und des vermehrten Eingehens auf die Bedürfnisse von Wiedereinsteiger/innen.
Schaffung einer
einheitlichen Kompetenzgrundlage für Gesundheits- und Sozialberufe und
bundesweite Einführung des Berufsbildes „Heimhilfe“
Attraktivierung der Ausbildung durch Entwicklung von Modulsystemen ,welche
die Durchlässigkeit im gesamten Gesundheits- und Pflegebereicherleichtern
und Eröffnung weiterer Arbeitsfelder für die Pflegehilfe
Prüfung einer Liberalisierung der Berufsausübungsregelungen
für den gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege bei
gleichzeitiger
Normierung
strukturbezogener Qualitätskriterien
Ausbau von
Teilzeitangeboten und Wiedereinsteiger/innen-Programmen
Maßnahmen zur
Absicherung Beschäftigter während der Weiterbildung/Höherqualifizierung,
insbesondere auch der bisher nicht AMSFörderungsberechtigten
Schaffung eines
Lehrstuhls für Pflegewissenschaften
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