Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 295

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Mehrkosten sind solidarisch durch Beiträge von potentiellen Nutznießern aufzubringen.

Das Pflegegeld des Bundes ist in dieser Gesetzgebungsperiode einmal selektiv nach Pflegestufe zu valorisieren; die Einteilung der Pflegestufen ist zu überprüfen.

Zeitlich befristete teilweise oder vollständige Übernahme auch der Dienstnehmer-Beiträge von pflegenden Angehörigen bei freiwilliger Pensionsversicherung ab Pflege­stufe 4

Verbessertes Schnittstellenmanagement durch übergreifendes Case/Care- Manage­ment

Überarbeitung der Artikel 15a-Vereinbarung gemeinsam mit den Ländern mitdem Ziel der Harmonisierung der Planungsgrundlagen, der Regelungen über Zuzahlungen sowie zum Eingriff in private Vermögenswerte, insbesondere an nicht dem Wohn­bedürfnis dienenden Liegenschaften sowie des Regress an Nachkommen

Unterstützung von Ehrenamtlichen und pflegenden Angehörigen

Die Leistungen von Ehrenamtlichen und pflegenden Angehörigen verdienen hohe Aner­kennung und sie sollen daher weiter gefördert werden. Das soll nicht nur durch einen Ausbau der Beratungs- und Schulungsmöglichkeiten in diesem Bereich ge­schehen, sondern auch durch konkrete Hilfestellung in der Betreuungsarbeit.

Ausbau von Beratung und Hilfestellung vor Ort, Unterstützung zu Hause durch mobile Dienste, Urlaub von der Pflege, Ersatzpflegekräfte und

Bereitschaftsdienste

Schaffung von Anreizprogrammen insbesondere für Senior/innen, sich in der Betreu­ung zu engagieren

Prüfung weiterer Möglichkeiten der Familienhospizkarenz im Bereich der Pflege in Ab­stimmung mit den Sozialpartnern

Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen (NPOs) bei der Abwicklung von Be­schäftigungsverhältnissen

Forcierung eines modernen Berufssektors mit Zukunftschancen

Um den steigenden Bedarf an Arbeitskräften in der Betreuung und Pflege abdecken zu können, bedarf es der weiteren Modernisierung des Bildungswesens im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich im Sinne eines attraktiven und durchlässigen Systems und des vermehrten Eingehens auf die Bedürfnisse von Wiedereinsteiger/innen.

Schaffung einer einheitlichen Kompetenzgrundlage für Gesundheits- und Sozialberufe und bundesweite Einführung des Berufsbildes „Heimhilfe“

Attraktivierung der Ausbildung durch Entwicklung von Modulsystemen ,welche die Durchlässigkeit im gesamten Gesundheits- und Pflegebereicherleichtern und Eröffnung weiterer Arbeitsfelder für die Pflegehilfe

Prüfung einer Liberalisierung der Berufsausübungsregelungen für den gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege bei gleichzeitiger

Normierung strukturbezogener Qualitätskriterien

Ausbau von Teilzeitangeboten und Wiedereinsteiger/innen-Programmen

Maßnahmen zur Absicherung Beschäftigter während der Weiterbildung/Höher­qualifi­zierung, insbesondere auch der bisher nicht AMSFörderungsberechtigten

Schaffung eines Lehrstuhls für Pflegewissenschaften

 


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