Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 296

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Pensionen

Österreich hat eines der besten Pensionssysteme der Welt. Aufbauend auf dem 3- Säulen-Modell und den Pensionsreformen der Jahre 2003 und 2004 werden in folgenden Bereichen Anpassungen durchgeführt. Dies geschieht nach dem wichtigen Grundsatz, dass die Lasten zwischen älterer und junger Generation fair verteilt werden müssen. Nur so kann der Generationenvertrag auch weiterhin aufrecht erhalten werden.

Pensionsberechnung

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Sozialpartnern, Regierungsvertretern und anderen Experten soll die derzeit geltenden Bestimmungen über Pensionsbemessung bzw. -berechnung einer Evaluierung unterziehen und Änderungsvorschläge erstatten, mit der Zielrichtung von mehr Transparenz und Vereinfachung. Dies unter der Voraussetzung, dass keine substanziellen Eingriffe in das bestehende Pensionsrecht (sowohl Beitrags- als auch Leistungsrecht) gemacht werden.

Pensionsantritt

Eine Verlängerung des abschlagsfreien Pensionsantritts mit 55/60 bei der Langzeit­versichertenregelung bis 2010 (so genannte „Hacklerregelung“) soll damit für jene Personengruppe, die lange Beiträge ins System geleistet hat, eine Verbesserung im Übergangsrecht bringen. Ziel ist es darüber hinaus bis zum Jahr 2010 auch in der Auslaufregel für diese Gruppe keine Abschläge entstehen zu lassen.

Die bisherigen „doppelten Abschläge“ bei der Inanspruchnahme einer Korridorpension im Übergangsrecht“ entsprechen in der derzeitigen Form nicht versicherungs­mathe­matischen Grundsätzen. Er soll daher gemildert werden (im Ergebnis Halbierung des Abschlages im Altrecht).

Schwerarbeiterpension

Es wird geprüft, ob die Lebenserwartung einiger Schwerarbeitergruppen signifikant geringer ist, als die anderer Arbeitnehmergruppen. Für den Fall des Nachweises eines deutlichen Unterschiedes sollen Schwerarbeiterpensionen dahingehend neu gestaltet werden, dass bei Einbeziehung der Lebenserwartung ein abschlagsfreier Pensions­antritt ermöglicht wird.

Kindererziehungszeiten (für Pensionskonto)

Die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten soll derart verändert werden, als die derzeit bestehende additive Anrechnung der Gutschriften auf dem Pensionskonto zukünftig von einer wertgesicherten Beitragsgrundlage (Ausgangswert 1.350.- €) erfolgen soll.

Invaliditätspensionen

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Sozialpartnern, Regierungsvertretern und anderen Experten, soll bis 1.1.2008 Vorschläge zu einer Neuordnung des Invaliditätspen­sionsrechts erarbeiten. Bei der Zuerkennung der Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (in weiterer Folge Invaliditätspensionen) werden verschiedene Berufs­gruppen ungleich behandelt. Auch in diesem Bereich ist eine Harmonisierung anzu­streben. Für ältere Personen, die wegen ihrer geminderten Arbeitsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind, aber die Anforderungen für eine Invaliditätspension noch nicht erfüllen, ist zu prüfen, ob eine Verbesserung erreicht werden kann.

 


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