Pensionen
Österreich hat
eines der besten Pensionssysteme der Welt. Aufbauend auf dem 3- Säulen-Modell
und den Pensionsreformen der Jahre 2003 und 2004 werden in folgenden Bereichen
Anpassungen durchgeführt. Dies geschieht nach dem wichtigen Grundsatz, dass
die Lasten zwischen älterer und junger Generation fair verteilt werden
müssen. Nur so kann der Generationenvertrag auch weiterhin aufrecht erhalten
werden.
Pensionsberechnung
Eine Arbeitsgruppe
bestehend aus Sozialpartnern, Regierungsvertretern und anderen Experten soll
die derzeit geltenden Bestimmungen über Pensionsbemessung bzw. -berechnung
einer Evaluierung unterziehen und Änderungsvorschläge erstatten, mit
der Zielrichtung von mehr Transparenz und Vereinfachung. Dies unter der
Voraussetzung, dass keine substanziellen Eingriffe in das bestehende
Pensionsrecht (sowohl Beitrags- als auch Leistungsrecht) gemacht werden.
Pensionsantritt
Eine Verlängerung des abschlagsfreien Pensionsantritts mit 55/60
bei der Langzeitversichertenregelung bis 2010 (so genannte
„Hacklerregelung“) soll damit für jene Personengruppe, die
lange Beiträge ins System geleistet hat, eine Verbesserung im Übergangsrecht
bringen. Ziel ist es darüber hinaus bis zum Jahr 2010 auch in der Auslaufregel
für diese Gruppe keine Abschläge entstehen zu lassen.
Die bisherigen „doppelten Abschläge“ bei der
Inanspruchnahme einer Korridorpension im Übergangsrecht“ entsprechen
in der derzeitigen Form nicht versicherungsmathematischen
Grundsätzen. Er soll daher gemildert werden (im Ergebnis Halbierung des
Abschlages im Altrecht).
Schwerarbeiterpension
Es wird geprüft, ob die Lebenserwartung einiger Schwerarbeitergruppen
signifikant geringer ist, als die anderer Arbeitnehmergruppen. Für den
Fall des Nachweises eines deutlichen Unterschiedes sollen Schwerarbeiterpensionen
dahingehend neu gestaltet werden, dass bei Einbeziehung der Lebenserwartung ein
abschlagsfreier Pensionsantritt ermöglicht wird.
Kindererziehungszeiten (für
Pensionskonto)
Die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten soll derart verändert
werden, als die derzeit bestehende additive Anrechnung der Gutschriften auf dem
Pensionskonto zukünftig von einer wertgesicherten Beitragsgrundlage
(Ausgangswert 1.350.- €) erfolgen soll.
Invaliditätspensionen
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Sozialpartnern, Regierungsvertretern
und anderen Experten, soll bis 1.1.2008 Vorschläge zu einer Neuordnung des
Invaliditätspensionsrechts erarbeiten. Bei der Zuerkennung der
Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (in weiterer Folge
Invaliditätspensionen) werden verschiedene Berufsgruppen ungleich behandelt.
Auch in diesem Bereich ist eine Harmonisierung anzustreben. Für
ältere Personen, die wegen ihrer geminderten Arbeitsfähigkeit auf dem
Arbeitsmarkt benachteiligt sind, aber die Anforderungen für eine
Invaliditätspension noch nicht erfüllen, ist zu prüfen, ob eine
Verbesserung erreicht werden kann.
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