Nachhaltigkeitsfaktor
Die
Verhandlungspartner kommen überein, dass der bestehende Nachhaltigkeitsfaktor
in Richtung einer Pensionsautomatik mit Wirksamwerdung ab 2010 abgeändert
wird. Veränderungen der Lebenserwartung führen automatisch zur Aktivierung
des Nachhaltigkeitsfaktors.
Harmonisierung
Die
Verhandlungspartner kommen überein, dass in der nächsten
Legislaturperiode auf die Bundesländer und Gemeinden eingewirkt werden
soll, die Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme voranzutreiben.
Ziel ist es, ein auf der Bundesregelung (Allgemeines Pensionsgesetz und
Nebenregelungen) basierendes einheitliches Pensionsrecht für alle
Pensionsversicherten zu schaffen.
Armutsbekämpfung
Weitere Reformen im
österreichischen System der sozialen Sicherung sind aus vielen
Gründen notwendig. Die Verlängerung der Lebenserwartung und das Sinken
der Kinderzahl, der Zuwachs bei den so genannten "prekären" Beschäftigungsverhältnissen,
der stärker gewordene Wettbewerbsdruck auf allen Märkten, die
verstärkte Integration Österreichs in die Weltwirtschaft und die
Mitgliedschaft in der EU führen zu neuen Herausforderungen. Eine der Herausforderungen
jedenfalls ist die in Österreich vorhandene Armut. In einem reichen Land
wie Österreich stellt die wesentliche Reduktion von Armut – den
entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt – eine lösbare
Aufgabe dar.
Zielsetzung ist eine
weitere Verstärkung der Armutsbekämpfung zur Senkung der Zahl der
Armutsgefährdeten und akut Armen.
Das Instrument
dafür soll die Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung
sein. Begleitet wird diese durch einen Mindestlohn (auf Basis eines
Generalkollektivvertrages) in Höhe von 1.000,- Euro.
Die Höhe der
Mindestsicherung beträgt im Jahr 2007 Euro 726,- brutto (14 mal).
Die Einführung
der bedarfsorientierten Mindestsicherung erfolgt in mehreren Schritten.
Den ersten Schritt
bildete die Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes auf Euro 726,- im
Jahr 2007. Danach soll eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern
für eine soziale Mindestsicherung zur Vereinheitlichung und Pauschalierung
der Sozialhilfe der Länder auf die Höhe von € 726,-, (möglicherweise
in Etappen) erfolgen. Darüber sind gesonderte Verhandlungen mit den
Ländern zu führen.
Im Hinblick auf mehr
Transparenz von Daten über Leistungen im Sozialbereich ist es notwendig,
dass Bund und Länder ihren Datenaustausch wesentlich verbessern.
Als
Bezugsgröße der Armutsgefährdungsgrenze in Österreich gilt
der Ausgleichszulagenrichtsatz.
Unter dem Vorbehalt der Umsetzung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung
in den Bundesländern erfolgt gleichzeitig der Ausbau mindestsichernder
Elemente im Arbeitslosenversicherungsrecht:
Das System der 60%igen Nettoersatzrate für Alleinstehende unter dem
Ausgleichszulagenrichtsatz wird vollständig in der Notstandshilfe
abgebildet, d.h. die Notstandshilfe wird mit 95% von der auf bis zu 60%
erhöhten Nettoersatzrate bewertet.
Bei Personen mit Familienzuschlägen wird die auf bis zu 80% erhöhte
Nettoersatzrate künftig auch in der Notstandshilfe als Berechnungsbasis
herangezogen.
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