Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 297

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Nachhaltigkeitsfaktor

Die Verhandlungspartner kommen überein, dass der bestehende Nachhaltigkeitsfaktor in Richtung einer Pensionsautomatik mit Wirksamwerdung ab 2010 abgeändert wird. Veränderungen der Lebenserwartung führen automatisch zur Aktivierung des Nach­haltigkeitsfaktors.

Harmonisierung

Die Verhandlungspartner kommen überein, dass in der nächsten Legislaturperiode auf die Bundesländer und Gemeinden eingewirkt werden soll, die Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme voranzutreiben. Ziel ist es, ein auf der Bun­desregelung (Allgemeines Pensionsgesetz und Nebenregelungen) basierendes einheitliches Pensionsrecht für alle Pensionsversicherten zu schaffen.

Armutsbekämpfung

Weitere Reformen im österreichischen System der sozialen Sicherung sind aus vielen Gründen notwendig. Die Verlängerung der Lebenserwartung und das Sinken der Kinderzahl, der Zuwachs bei den so genannten "prekären" Beschäftigungs­verhältnis­sen, der stärker gewordene Wettbewerbsdruck auf allen Märkten, die verstärkte Inte­gration Österreichs in die Weltwirtschaft und die Mitgliedschaft in der EU führen zu neuen Herausforderungen. Eine der Herausforderungen jedenfalls ist die in Österreich vorhandene Armut. In einem reichen Land wie Österreich stellt die wesentliche Reduk­tion von Armut – den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt – eine lösbare Aufgabe dar.

Zielsetzung ist eine weitere Verstärkung der Armutsbekämpfung zur Senkung der Zahl der Armutsgefährdeten und akut Armen.

Das Instrument dafür soll die Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung sein. Begleitet wird diese durch einen Mindestlohn (auf Basis eines Generalkollektiv­vertrages) in Höhe von 1.000,- Euro.

Die Höhe der Mindestsicherung beträgt im Jahr 2007 Euro 726,- brutto (14 mal).

Die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung erfolgt in mehreren Schritten.

Den ersten Schritt bildete die Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes auf Euro 726,- im Jahr 2007. Danach soll eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern für eine soziale Mindestsicherung zur Vereinheitlichung und Pauschalierung der Sozialhilfe der Länder auf die Höhe von € 726,-, (möglicherweise in Etappen) erfolgen. Darüber sind gesonderte Verhandlungen mit den Ländern zu führen.

Im Hinblick auf mehr Transparenz von Daten über Leistungen im Sozialbereich ist es notwendig, dass Bund und Länder ihren Datenaustausch wesentlich verbessern.

Als Bezugsgröße der Armutsgefährdungsgrenze in Österreich gilt der Ausgleichs­zulagenrichtsatz.

Unter dem Vorbehalt der Umsetzung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung in den Bundesländern erfolgt gleichzeitig der Ausbau mindestsichernder Elemente im Arbeitslosenversicherungsrecht:

Das System der 60%igen Nettoersatzrate für Alleinstehende unter dem Ausgleichs­zulagenrichtsatz wird vollständig in der Notstandshilfe abgebildet, d.h. die Notstands­hilfe wird mit 95% von der auf bis zu 60% erhöhten Nettoersatzrate bewertet.

Bei Personen mit Familienzuschlägen wird die auf bis zu 80% erhöhte Nettoersatzrate künftig auch in der Notstandshilfe als Berechnungsbasis herangezogen.

 


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