Die
Anrechnungsbestimmungen über das Partnereinkommen bei der Notstandshilfe
werden dahingehend geändert, dass eine Anrechnung des Partnereinkommens
nicht zu einem Haushaltseinkommen unter dem Familienausgleichszulagenrichtsatz
(zuzüglich Kinderzuschläge) führt.
Voraussetzung für
die Zuerkennung der Leistung ist bei allen arbeitsfähigen BezieherInnen
mindestsichernder Leistungen die Arbeitswilligkeit.
Die
Zumutbarkeitsbestimmungen werden gerechter und praxisnäher gestaltet. Langzeitarbeitslose
werden in gemeinnützige Arbeitsprojekte eingebunden und zur Weiterbildung
verpflichtet. Damit ist sichergestellt, dass es sich bei der bedarfsorientierten
Mindestsicherung um kein arbeitsloses Grundeinkommen handelt.
Die Betreuung der
arbeitsfähigen Sozialhilfebezieher zur Reintegration in den Arbeitsmarkt
erfolgt durch das AMS mit dem Ziel der Erreichung eines One- Stop-Shops im
Hinblick auf die Auszahlung der Leistungen aus der bedarfsorientierten
Mindestsicherung. Die Bedarfs- und Vermögensprüfung erfolgt durch
die Sozialhilfeträger.
Zentrales Element der
Bedarfprüfung ist auch der Einsatz des eigenen Vermögens - denn: wer
Vermögen besitzt, muss dieses erst verwerten, bevor Anspruch auf Hilfe von
Seiten der Allgemeinheit besteht. Es erfolgt eine angemessene Verwertung von
Vermögen für BezieherInnen von Sozialhilfe, wobei die (selbst
bewohnte) Eigentumswohnstätte mit einer fiktiven Miete bewertet und
ein für die Berufsausübung notwendiges Auto nicht verwertet wird.
Unterhaltsansprüche sind mit jenen Werten anzusetzen, die im Regelfall nach
Klagen und Exekutionen dem Unterhaltsberechtigten tatsächlich zufließen.
„Sozialtourismus“
wird durch entsprechende Anknüpfung an das Recht auf dauernden Aufenthalt
vermieden.
Gesundheit
Die
Bundesregierung bekennt sich zur umfassenden medizinischen Versorgung für alle
Menschen unabhängig vom Alter und Einkommen. Ziel ist eine lange Lebenserwartung
bei guter Gesundheit, höchstmögliche Patientenzufriedenheit und
umfassender Schutz vor dem finanziellen Risiko einer Erkrankung. Es gilt der Grundsatz
der solidarischen Finanzierung, eines gleichen und niederschwelligen Zugangs zu
Leistungen und hoher Qualität und Effizienz bei der Leistungserbringung.
Um allen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu medizinischem Fortschritt zu
gewährleisten, ist bei allen Entscheidungsträgern ein
besonders sorgfältiger Umgang mit den vorhandenen Ressourcen geboten.
Im
Mittelpunkt der Gesundheitspolitik der Bundesregierung steht der Bedarf der Patienten.
Gender-medicine
wird als durchgehendes Prinzip auf allen Ebenen des Gesundheitswesens
berücksichtigt.
1. Prävention,
Gesundheitsförderung und Public Health
Eine
ausgeweitete Prävention und Gesundheitsförderung auf inhaltlicher, struktureller
und finanzieller Ebene soll die Menschen in ihren Lebensumwelten, wie Arbeit,
Kindergarten, Schule oder Gemeinde erreichen. Folgende Maßnahmen werden
daher gesetzt:
Ein
Gesundheitsförderungsgesetz als 4. Säule Prävention und
Gesundheitsförderung; orientiert an vereinbarten Zielen in bezug auf Zivilisationserkrankungen,
der Förderung gesunder Lebensumwelt und Lebensstile (Bewegung,
Ernährung, Suchtverhalten und Unfallgefährdung).
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