Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 299

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Bündelung der Aktivitäten, gemeinsame Steuerung auf Bundes- und Landesebene und Schaffung bürgernaher Kompetenzzentren unter

Nutzung bestehender Strukturen (u.a. Krankenanstalten, Gemeinden und Sozial­versicherung).

Ausgeweitete Finanzierung für Prävention und Gesundheitsförderung entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit  wird überprüft.

Epidemiologisch abgesicherte Präventions- u. Gesundheitsberichterstattung, For­schung und Evaluierung.

Verankerung eines gesetzlich ausgeweiteten NichtraucherInnenschutzes (insbe­son­dere durch strenge Regelungen auch in Lokalen durch räumlich abgetrennte Raucher­zonen).

Nationale Sucht- und Alkoholstrategie insbesondere für junge Menschen.

Weiterentwicklung der öffentlichen Gesundheitsdienste und Novelle des Epidemiege­setzes und klare Regelungen in der Katastrophenvorsorge.

Gezielter Einsatz von Impfprogrammen (insbesondere bei Kindern und gegen epide­mische Erkrankungen).

Aufbau von systematischen Screeningprogrammen (Brustkrebs, Darmkrebs und Pros­tata).

2. Ausbau der integrierten Versorgung

Ausgehend vom Bedarf der PatientInnen sind Gesundheitsprozesse so zu gestalten, dass Vorsorge, Diagnose, Behandlung, Rehabilitation und Pflege in der richtigen Reihenfolge, von der richtigen Stelle, in angemessener Zeit und mit gesicherter Qualität und maximalen Ergebnis erbracht werden. Grundsätzlich gilt:

Die integrierte Versorgung wird als gesundheitspolitisches Ziel für die Koope­rationspartner Bund, Länder, Sozialversicherung und alle Leistungserbringer ver­bindlich vereinbart.

Die Gesamtplanung eines patientenorientierten Leistungsangebotes umfasst alle Ver­sorgungsbereiche. Qualität und Wirtschaftlichkeit der einzelnen Sektoren orien­tieren sich an Effektivität und Effizienz des Gesamtsystems.

Die Finanzierung folgt dem Prinzip „Geld folgt Leistung“.

Zur Maximierung der Zugangsgerechtigkeit und der Behandlungsergebnisse werden folgende Initiativen gesetzt:

Die künftige Art. 15a Vereinbarung zur „Finanzierung des österreichischen Gesund­heitswesens“ wird die Überwindung bestehender Beschränkungen für die integrierte Versorgung vorantreiben.

Aufwertung der Rolle der AllgemeinmedizinerInnen und anderer Gesundheitsberufe.

Aufbau ambulanter Gesundheitszentren, ergänzt durch gesetzlich abgesicherte Koope­rationsmodelle mit Spitälern, die bedarfsorientiert nach Leistungsverträgen zeitlich, qualitativ und leistungsmäßig umfassende Versorgungspakete anbieten. Das soll zur Verbesserung der fachärztlichen Versorgung im ländlichen Raum beitragen.

Evaluierung bestehender Abrechnungsmodelle (LKF und SV-Tarife) und darauf auf­bauende zielorientierte Honorierungsformen in beiden Sektoren.

Vergleichbare Dokumentation der Leistungen von Spitälern, Ambulanzen, nieder­gelassenen ÄrztInnen zur Schaffung von Kostentransparenz.

 


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