Bündelung der
Aktivitäten, gemeinsame Steuerung auf Bundes- und Landesebene und
Schaffung bürgernaher Kompetenzzentren unter
Nutzung bestehender
Strukturen (u.a. Krankenanstalten, Gemeinden und Sozialversicherung).
Ausgeweitete Finanzierung
für Prävention und Gesundheitsförderung entsprechend der
jeweiligen Zuständigkeit wird
überprüft.
Epidemiologisch
abgesicherte Präventions- u. Gesundheitsberichterstattung, Forschung
und Evaluierung.
Verankerung eines
gesetzlich ausgeweiteten NichtraucherInnenschutzes (insbesondere
durch strenge Regelungen auch in Lokalen durch räumlich abgetrennte
Raucherzonen).
Nationale Sucht- und
Alkoholstrategie insbesondere für junge Menschen.
Weiterentwicklung der
öffentlichen Gesundheitsdienste und Novelle des Epidemiegesetzes und
klare Regelungen in der Katastrophenvorsorge.
Gezielter Einsatz von
Impfprogrammen (insbesondere bei Kindern und gegen epidemische
Erkrankungen).
Aufbau von
systematischen Screeningprogrammen (Brustkrebs, Darmkrebs und Prostata).
2. Ausbau der integrierten Versorgung
Ausgehend vom Bedarf
der PatientInnen sind Gesundheitsprozesse so zu gestalten, dass Vorsorge,
Diagnose, Behandlung, Rehabilitation und Pflege in der richtigen Reihenfolge,
von der richtigen Stelle, in angemessener Zeit und mit gesicherter Qualität
und maximalen Ergebnis erbracht werden. Grundsätzlich gilt:
Die integrierte
Versorgung wird als gesundheitspolitisches Ziel für die Kooperationspartner
Bund, Länder, Sozialversicherung und alle Leistungserbringer verbindlich
vereinbart.
Die Gesamtplanung
eines patientenorientierten Leistungsangebotes umfasst alle Versorgungsbereiche.
Qualität und Wirtschaftlichkeit der einzelnen Sektoren orientieren
sich an Effektivität und Effizienz des Gesamtsystems.
Die Finanzierung folgt
dem Prinzip „Geld folgt Leistung“.
Zur Maximierung der
Zugangsgerechtigkeit und der Behandlungsergebnisse werden folgende Initiativen
gesetzt:
Die künftige Art.
15a Vereinbarung zur „Finanzierung des österreichischen Gesundheitswesens“
wird die Überwindung bestehender Beschränkungen für die
integrierte Versorgung vorantreiben.
Aufwertung der Rolle
der AllgemeinmedizinerInnen und anderer Gesundheitsberufe.
Aufbau ambulanter
Gesundheitszentren, ergänzt durch gesetzlich abgesicherte Kooperationsmodelle
mit Spitälern, die bedarfsorientiert nach Leistungsverträgen
zeitlich, qualitativ und leistungsmäßig umfassende Versorgungspakete
anbieten. Das soll zur Verbesserung der fachärztlichen Versorgung im
ländlichen Raum beitragen.
Evaluierung
bestehender Abrechnungsmodelle (LKF und SV-Tarife) und darauf aufbauende
zielorientierte Honorierungsformen in beiden Sektoren.
Vergleichbare
Dokumentation der Leistungen von Spitälern, Ambulanzen, niedergelassenen
ÄrztInnen zur Schaffung von Kostentransparenz.
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