Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 324

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menhang gilt es die Herausforderungen, die sich auf Grund der Digitalisierung und technologischen Entwicklungen ergeben, zu bewältigen.

Printmedien, Rundfunk, Internet und Online-Medien sowie das Angebot über Telefon­dienste, sei es Mobil oder über das Festnetz, wachsen zusammen. Die Inhalte werden unabhängig vom Übertragungsweg angeboten. Es entstehen neue Medienformate und gleichzeitig damit die Möglichkeit einer starken Individualisierung des Angebots. Die Konvergenz der Medien erfordert konvergente Strukturen.

Diese Phänomene erfordern einen ordnungspolitischen Rahmen, der mögliche Gefah­ren für die Medienvielfalt bzw. Konzentrationserscheinungen hintanhält. Für Österreich als kleineres Land der Europaeischen Union ist es wichtig eine unverwechselbare, österreichische Medienlandschaft mit eigenständigen Angeboten zu erhalten.

1. Unabhängiger Regulator Medien- und Telekommunikationsfragen

Die Medienbehörde KommAustria sowie der Geschäftsapparat RTR sind zu einer verfassungsrechtlich unabhängigen, konvergenten Medien- und Telekommunikations­behörde auszubauen. Der Instanzen- und Verfahrenszug soll zweistufig erfolgen und für Medienanbieter schnellstmögliche Rechtssicherheit bringen.

Im Sinne der Wettbewerbsgleichheit erfolgen beim Regulator alle behördlichen Be­willigungen für alle elektronischen Anbieter. Weiters nimmt der Regulator eine Funktion als Kompetenzzentrum wahr und ist für die Abwicklung der Presse- und Publizistik­förderung, der neuen Medienförderung, des Digitalisierungsfonds und des Fernseh­fonds Austria verantwortlich. Neben den bisherigen Aufgaben kommt das Feld der Medienforschung hinzu.

2. Medienförderung

Die Presse- und Publizistikförderung für Printmedien ist zu evaluieren und gegebenen­falls weiterzuentwickeln. Nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten ist eine Förderung für elektronische Medien zu prüfen, die für kommerzielle und nicht kom­merzielle private Anbieter bestimmt ist.

3. Sicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im europäischen Kontext

Der ORF als Stiftung mit einem unverkennbaren öffentlich-rechtlichen Profil nimmt eine zentrale Rolle für die kulturelle Identität und gesellschaftspolitische Integration Öster­reichs ein. Der ORF ist als national und international agierendes Content- Unter­nehmen in der digitalen Welt mit klarem öffentlich-rechtlichen Auftrag sowie trans­parenten Finanzierungsformen zu positionieren. Damit ist der ORF als öffentlich-rechtlicher Sender mit Gebührenfinanzierung auch auf europäischer Ebene abge­sichert und wettbewerbsfähig.

Im Zuge der Digitalisierung ist die Festschreibung des digitalen Programmangebots sowie die Überarbeitung des Programmauftrages, insbesondere eine verstärkte Berücksichtigung des Themas Jugendschutz bzw. die Selbstverpflichtung zur Berück­sichtigung österreichischer Produktionen, ins Auge zu fassen. Falls der Spartenkanal TW 1 öffentlich-rechtlich finanziert werden soll, so besteht die Möglichkeit, ihn zu einem Spartenkanal, für Kultur und Information umzubauen.

Die Werbebeschränkungen sind zu evaluieren und gegebenenfalls im Interesse der Finanzierung eines qualitativ hochwertigen ORF unter Bedachtnahme auf ihre Aus­wirkungen auf den gesamten Mediensektor auch im Lichte der EU-rechtlichen Stan­dards anzupassen.

 


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