menhang gilt es die Herausforderungen, die sich auf Grund der Digitalisierung
und technologischen Entwicklungen ergeben, zu bewältigen.
Printmedien, Rundfunk,
Internet und Online-Medien sowie das Angebot über Telefondienste, sei
es Mobil oder über das Festnetz, wachsen zusammen. Die Inhalte werden
unabhängig vom Übertragungsweg angeboten. Es entstehen neue Medienformate
und gleichzeitig damit die Möglichkeit einer starken Individualisierung des
Angebots. Die Konvergenz der Medien erfordert konvergente Strukturen.
Diese Phänomene
erfordern einen ordnungspolitischen Rahmen, der mögliche Gefahren
für die Medienvielfalt bzw. Konzentrationserscheinungen hintanhält.
Für Österreich als kleineres Land der Europaeischen Union ist es
wichtig eine unverwechselbare, österreichische Medienlandschaft mit
eigenständigen Angeboten zu erhalten.
1. Unabhängiger Regulator Medien- und Telekommunikationsfragen
Die Medienbehörde
KommAustria sowie der Geschäftsapparat RTR sind zu einer verfassungsrechtlich
unabhängigen, konvergenten Medien- und Telekommunikationsbehörde
auszubauen. Der Instanzen- und Verfahrenszug soll zweistufig erfolgen und
für Medienanbieter schnellstmögliche Rechtssicherheit bringen.
Im Sinne der Wettbewerbsgleichheit erfolgen beim Regulator alle behördlichen
Bewilligungen für alle elektronischen Anbieter. Weiters nimmt der Regulator
eine Funktion als Kompetenzzentrum wahr und ist für die Abwicklung der Presse-
und Publizistikförderung, der neuen Medienförderung, des Digitalisierungsfonds
und des Fernsehfonds Austria verantwortlich. Neben den bisherigen Aufgaben
kommt das Feld der Medienforschung hinzu.
2. Medienförderung
Die Presse- und Publizistikförderung für Printmedien ist zu
evaluieren und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Nach Maßgabe der
budgetären Möglichkeiten ist eine Förderung für
elektronische Medien zu prüfen, die für kommerzielle und nicht kommerzielle
private Anbieter bestimmt ist.
3. Sicherung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks im europäischen Kontext
Der ORF als Stiftung mit einem unverkennbaren öffentlich-rechtlichen
Profil nimmt eine zentrale Rolle für die kulturelle Identität und
gesellschaftspolitische Integration Österreichs ein. Der ORF ist als
national und international agierendes Content- Unternehmen in der
digitalen Welt mit klarem öffentlich-rechtlichen Auftrag sowie transparenten
Finanzierungsformen zu positionieren. Damit ist der ORF als öffentlich-rechtlicher
Sender mit Gebührenfinanzierung auch auf europäischer Ebene abgesichert
und wettbewerbsfähig.
Im Zuge der Digitalisierung ist die Festschreibung des digitalen
Programmangebots sowie die Überarbeitung des Programmauftrages, insbesondere
eine verstärkte Berücksichtigung des Themas Jugendschutz bzw. die Selbstverpflichtung
zur Berücksichtigung österreichischer Produktionen, ins Auge zu fassen.
Falls der Spartenkanal TW 1 öffentlich-rechtlich finanziert werden soll, so
besteht die Möglichkeit, ihn zu einem Spartenkanal, für Kultur und
Information umzubauen.
Die Werbebeschränkungen sind zu evaluieren und gegebenenfalls im Interesse
der Finanzierung eines qualitativ hochwertigen ORF unter Bedachtnahme auf ihre Auswirkungen
auf den gesamten Mediensektor auch im Lichte der EU-rechtlichen Standards
anzupassen.
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