Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 41

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Meine Damen und Herren, nun aber zur Sache selber: Man könnte bei dieser Bundes­regierung das eine oder andere mit Humor nehmen. Dass wir einen Verteidigungs­minister haben, der Zivildiener ist, das nimmt man mit Humor. Dass wir eine Familien­ministerin haben, die keine Kinder mag, das ist schon mit weniger Humor zu nehmen. (Abg. Dr. Schüssel: Das ist absolut unfair! Das stimmt überhaupt nicht! Nehmen Sie das zurück!)

Meine Damen und Herren, das können Sie ja nachlesen! (Abg. Dr. Schüssel: Nehmen Sie das zurück!)

Aber, meine Damen und Herren, dass Sie sich gleich bei der ersten Aktion, wenn die große Koalition sich hier herinnen zur ersten Arbeitssitzung präsentiert, an der Verfas­sung vergehen ... (Abg. Dr. Schüssel: Nehmen Sie das zurück!) – Herr Klubobmann, Sie haben dann die Möglichkeit, das richtigzustellen. (Abg. Dr. Schüssel: Nehmen Sie das zurück, Herr Abgeordneter!) Sie können das in Büchern nachlesen.

Wenn Sie sich aber, meine Damen und Herren, gleich in der ersten Arbeitssitzung an der Verfassung vergehen, dann ist Schluss mit Humor (Abg. Dr. Schüssel: Nehmen Sie das zurück!), denn das, was Sie heute hier machen, ist, dass Sie zum ersten Mal die große Koalition in eine Verfassungsbestimmung hineinschreiben. Es haben selbst frühere Koalitionen nicht gewagt, in die Verfassung eine Vertretungsregelung hineinzu­schreiben, die nur auf das Misstrauen von zwei Parteien gründet, die miteinander eine Regierung bilden müssen, weil es keine andere Koalitionsmehrheit gibt und weil keine eine Mehrheit zustande gebracht hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, das ist der erste wirkliche Sündenfall! Herr Kollege Cap, Sie haben geschworen, Sie machen es anders. – Das ist der erste Sündenfall gegen die Bundesverfassung!

Weil Sie schludrig gegen die Bundesverfassung sind, wo zwei Staatssekretäre jeweils Minister und Bundeskanzler vertreten sollen, was so überhaupt nicht in die Systematik passt – das wissen Sie ganz genau –, weil Sie dort in der Schludrigkeit schon schludrig sind, ist das auch noch ein Widerspruch zur Geschäftsordnung. Da hat der Kollege Van der Bellen Recht: Es korrespondiert nicht mit der Bestimmung im § 19 der Ge­schäftsordnung. Das heißt, dass wir, wenn diese Bestimmung aufrecht bleibt, in Zu­kunft hier herinnen Staatssekretäre haben werden, die zwar schweigen dürfen, die hier anwesend sind, die hier vertreten dürfen, die aber nichts sagen dürfen.

Schauen Sie, Sie können das Ganze einfach machen: Sie brauchen nicht die Ge­schäftsordnung auch noch an Ihre große Koalition anzupassen; unterlassen Sie ein­fach heute diese unsinnige Vertretungsregelung! (Beifall bei der FPÖ.)

Das Einzige dieser Vertretungsregelung, meine Damen und Herren, ist nämlich der Missbrauch großkoalitionärer Macht. Herr Kollege Cap, Sie haben gesagt, Sie machen es anders. – Sie machen es genauso wie bisher! Das ist der erste Fall des Miss­brauchs großkoalitionärer Macht, und es verheißt nichts Gutes, wenn Sie so weitertun.

Wenn Sie schon gewollt hätten, dass der Herr Lopatka den Herrn Molterer und der Herr Matznetter den Herrn Bundeskanzler vertritt, warum ist dann der Herr Matznetter nicht im Bundeskanzleramt Staatssekretär geworden und der Herr Lopatka beim Finanzminister? Das wäre doch ganz einfach gewesen, da bräuchte es diese Vertre­tungsregelung nicht. Oder trauen Sie sich untereinander so gar nicht, sodass der Lo­patka auf den Herrn Bundeskanzler aufpassen muss und der Herr Matznetter auf den Herrn Molterer? – Das ist großkoalitionäre Logik, das kennen wir alles, meine Damen und Herren! (Abg. Hornek: ... Strache!)

Aber dass Sie daraus jetzt auch noch einen Verfassungsmissbrauch konstruieren, das ist ein starkes Stück! (Abg. Hornek: Passen Sie auf Ihre Finger auf!) Ich empfehle


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