Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 86

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versehen, einsprachige Ortstafeln versetzt, um damit das zu tun, was ich für die poli­tisch relevante Sache oder das Faktum der letzten Jahre halte, nämlich: Rechtsbruch höchster politischer Verantwortungsträger wird jedes Mal, wenn solch eine Aktion pas­siert, um ein Stück mehr salonfähig gemacht. (Beifall bei den Grünen.)

Wir sitzen da – jetzt im bildlichen Sinn – und sind geradezu apathisch, wenn einer Er­kenntnisse des Verfassungsgerichtshofes, verfassungsmäßig verbriefte Rechte im Staatsvertrag von Wien, einfache Gesetze wie das Volksgruppengesetz ignoriert und schlicht und einfach nicht beachtet und das alles garniert mit der Verhöhnung der Repräsentanten dieser Institutionen, die dem Recht, in dem Fall dem Recht von Min­derheiten, zum Durchbruch verhelfen wollen. Deshalb unsere Initiative, die nicht – und das möchte ich jetzt ausdrücklich sagen – die große Lösung dieser Frage ist, sondern ein kleines Stückerl auf dem Weg zu mehr Rechtsstaatlichkeit in Bezug auf jetzt ganz konkret diese beiden Ortschaften.

Herr Bundesminister Faymann, der Landeshauptmann von Kärnten hat seit dem Er­kenntnis sozusagen nicht nichts getan, sondern das Gegenteil von dem getan, wozu er verpflichtet wäre, und deshalb wären unserer Ansicht nach Sie jetzt am Zug, dem auch in derselben Bundesverfassung vorgegebenen Instrumentarium dafür, was passiert, wenn einer den Rechtsstaat missachtet und verhöhnt, also sozusagen dem Rechts­staat zum Durchbruch zu verhelfen.

Das ist genau der Punkt, der die Menschen in Österreich am meisten bewegt: Wie kann es sein, dass es einen Landeshauptmann gibt, der sich um nichts kümmert, der Gesetze missachtet, der Repräsentanten verhöhnt, der ja geradezu nur hexenkreuz­mäßig Taferlan versetzt? Wie kann das sein? Jedes kleine Vergehen eines Bür­gers/einer Bürgerin wird geahndet: Wenn du nicht zahlst, wirst du exekutiert! Das haben vielleicht einige von Ihnen schon erlebt. Das geht nicht, ein Strafmandat nicht zu bezahlen, da ist man ganz genau, aber der Landeshauptmann von Kärnten kann tun und lassen, was er will. Und dem soll Bundesminister Faymann ein Ende setzen!

Die Diskussion über diesen Weg, um dem ein Ende zu setzen, und zwar in einem völlig demokratischen, auf Verfassungsrecht beruhenden Verfahren, wollen wir im National­rat führen, und das hat der Verfassungsausschuss abgelehnt. – Deshalb unser Frist­setzungsantrag, weil wir hier an sachorientierten Lösungen interessiert sind und weil wir nicht warten wollen, bis es dem Herrn Landeshauptmann von Kärnten genehm ist, etwas zu tun, oder bis er nicht mehr Landeshauptmann ist – wann auch immer. Wir wollen, dass diese beiden vom Verfassungsgerichtshof schon zwei Mal in einem Er­kenntnis benannten Ortstafeln in Ebersdorf/Drveša Vas und in Bleiburg/Pliberk aufge­stellt werden.

Das ist jetzt fast ein Stück weit Ihre alleinige Verantwortung, Herr Bundesminister – nicht nur Ihre alleinige; der Bundeskanzler sitzt mit im Regierungsboot, das heißt, er sitzt nicht im Regierungsboot, sondern er sitzt ihm vor, er ist der Steuermann –, das ist die Verantwortung von Gusenbauer/Faymann, das zu tun, sodass Worte nicht Worte sind, sondern dass den Worten auch Taten folgen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Faymann. Ich mache Sie darauf aufmerksam, Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


15.12.45

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Werner Faymann: Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Dass ich – zunächst zur politischen Frage – die Formulierung im Koalitionsabkommen nur zu 100 Prozent unterstreichen


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