Parlament nicht darüber diskutiert werden könne, denn eine Lösung sei bis Sommer in Aussicht genommen. – Ja, bitte, wo, wenn nicht im Parlament, werden Gesetze, in der Folge Verordnungen und offene politische Fragen diskutiert oder wo sollten sie diskutiert werden? Intensive Diskussionen zu diesem Thema im Ministerrat sind mir bisher nicht bekannt, wiewohl ja mehrfach betont wurde, dass es eine ganz prioritäre Frage ist.
Deshalb wollen wir hier im Nationalrat über mögliche Ansätze der so genannten Lösung diskutieren und haben einen Entschließungsantrag eingebracht, der zwei Lösungsmöglichkeiten aus dieser wirklich mehr als verfahrenen Situation vorzeigt – vorzeigt! Entschließungsanträge sind immer Bitten, Aufforderungen an zuständige in der Regierung, aktiv zu werden.
Ich möchte jetzt niemanden mit dieser never-ending story, die laut Gusenbauer im Sommer beendet sein wird – ich hoffe, wir werden das auch wirklich bis zum Sommer erleben dürfen –, langweilen, werde das auch nicht tun, sondern nenne nur zwei Eckdaten:
Es ist sechs Jahre und eineinhalb Monate her, seit der Verfassungsgerichtshof in der Frage der Ortstafeln erstmals judiziert und gesagt hat: Wir haben ein Gesetz, das ist – so bedauerlich das für manche ist – verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof, der ja weise, bedächtig und nie irgendwie weiß Gott wie – wie soll ich sagen? – revolutionär und mutig ist, sondern sich immer im Rahmen der von allen verkraftbaren – jetzt auch politisch verkraftbaren – Argumente bewegt, hat gesagt: Na gut, wenn wir jetzt ein Gesetz, das damals schon Jahrzehnte alt war, als verfassungswidrig aufheben, dann braucht die Politik, die diese Verfassungswidrigkeit über die Jahre sozusagen nicht erkannt hat, jetzt auch Zeit, das zu reparieren.
Die Frist, die der Verfassungsgerichtshof der Politik gegeben hat, war sehr, sehr lange. Aber was hat die Politik gemacht, damals Schwarz-Blau, noch eindeutig Schwarz-Blau? – Sie hat diese Frist ungenutzt verstreichen lassen und den verfassungswidrigen Zustand in Kärnten weiter aufrechterhalten. Das hat dazu geführt, dass sich Bürger/Bürgerinnen, Bewohner/Bewohnerinnen dieses Landes nicht nur gedacht haben, sondern auch tatsächlich aktiv geworden sind und gesagt haben: Man kann sich nicht alles gefallen lassen, man kann sich vor allem nicht gefallen lassen, dass permanenter Rechtsbruch quasi akzeptiert wird und nichts passiert!
Das hat zu den – unter Anführungszeichen – „weiteren Maßnahmen“ geführt und nicht zuletzt zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom letzten Jahr, worauf im Nationalrat prompt reagiert wurde. – Siehe da! Innerhalb kürzester Frist hat der Nationalrat eine Verordnung vorgelegt, vom damaligen Bundeskanzler Schüssel erlassen, und seit 30. Juni 2006 gibt es eine gültige Topographieverordnung für Kärnten, die über zwei Ortschaften mehr verfügt als die seit 1977 gültige. Die beiden Ortschaften Ebersdorf/Drveša Vas und Bleiburg/Pliberk sind seit 30. Juni 2006 in die Topographieverordnung aufgenommen. Seither gibt es eine mehr als lupenreine Rechtsgrundlage dafür, in diesen zwei Orten zweisprachige Ortstafeln aufzustellen.
Ich will jetzt nicht die bildreiche Geschichte nacherzählen – im wahrsten Sinne des Wortes bildreiche Geschichte; in diesen Fragen geht es vor allem dem Landeshauptmann von Kärnten immer nur um Bilder –, denn da geht es nicht nur um Bilder, sondern da geht es auch um Schaufeln und da geht es um eine Arbeitsmontur, die man anzieht, und es wird immer heftig sozusagen mit Händen, manchmal vielleicht auch mit Füßen gearbeitet, wenn es um die Demontage im wahrsten Sinne des Wortes des Rechtsstaates geht. Denn es wurden nicht zweisprachige Ortstafeln in diesen beiden Ortschaften im Speziellen aufgestellt, sondern Zweisprachigkeit wurde demontiert, bereits bestehende zweisprachige Ortstafeln abmontiert oder mit kleinen Zusatztafeln
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