Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 84

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(Die Sitzung wird um 14.59 Uhr unterbrochen und um 15.01 Uhr wieder aufgenom­men.)

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (den Vorsitz übernehmend): Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

15.01.05Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zur Kurzdebatte über den Antrag der Abgeordneten Mag. Stoisits, dem Verfassungsausschuss zur Bericht­erstattung über den Antrag 90/A(E) betreffend Kärntner Ortstafeln eine Frist bis 6. März 2007 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner/der Erstrednerin zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung steht. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält nun Frau Kollegin, Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Ich erteile es hie­mit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


15.02.07

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Frau Präsidentin! Poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Frau Bundes­ministerin! Frau Staatssekretärin! – Danke für Ihre Anwesenheit! Sie müssten nicht hier sitzen, wenn Sie nicht wollten, denn Fristsetzungsanträge sind sozusagen originär par­lamentarische Angelegenheiten. Das freut mich sehr. Nicht ganz unerwartet ist es, dass Herr Bundesminister Faymann anwesend ist, denn er fühlt sich offensichtlich, ob­wohl sich das Parlament mit dem Antrag noch gar nicht beschäftigt hat, schon zustän­dig – das ehrt den Herrn Bundesminister außerordentlich. (Demonstrativer Beifall bei der SPÖ.) Die Damen natürlich auch, die hier bleiben.

Meine Damen und Herren, warum haben die Grünen diese Fristsetzungsdebatte bean­tragt? – Schlicht und einfach deshalb, weil alle politischen Parteien, die jetzt in der Re­gierung vertreten sind – sprich: ÖVP und SPÖ –, in den letzten Wochen und Tagen in der Öffentlichkeit wortreich versichert haben, dass das Thema „Lösung des so genann­ten Ortstafel-Problems“ ein prioritäres sei. In der Regierungserklärung wurde auch da­von gesprochen, dass bis zur Jahresmitte alles gelöst sein wird. Der Herr Bundeskanz­ler hat sogar davon gesprochen, dass die verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte jetzt sogar noch durch ein Verfassungsgesetz eine besondere Krönung erfahren wer­den.

Das alles klingt doch gut! Dauernd spricht man von einem Verfassungsgesetz; es ist wahnsinnig wichtig. Bei der Debatte über die Tagesordnung im Verfassungsausschuss haben die jeweiligen Sprecher und Sprecherinnen der Parteien gemeint, dieses Thema sei so wichtig, die Lösung sei so außerordentlich wichtig und vorrangig, dass jetzt im


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