die Ratifizierung des österreichisch-kroatischen Abkommens
über die Restitution bzw. Entschädigung an Österreicherinnen und
Österreichern verlangt werden.
Österreichern und
Österreicherinnen, deren Eigentum im Gefolge des Zweiten Weltkriegs
auf dem Gebiet der heutigen Republik Kroatien verstaatlicht wurde und die nicht
bereits aufgrund des 11. Staatsvertragsdurchführungsgesetzes aus dem Jahr
1962 (BGBl. Nr. 195/1962) oder aufgrund des
Jugoslawien-Entschädigungsgesetzes aus dem Jahr 1980 (BGBl. Nr. 500/1980)
Entschädigungen erhalten haben, stünde, seit das kroatische
Entschädigungsgesetz vom 11. Oktober 1996 vom kroatischen Parlament
am 5. Juli 2002 aufgrund einer Entscheidung des kroatischen Verfassungsgerichtes
vom 21. April 1999 novelliert wurde, ein Anspruch auf Entschädigung und
Restitution zu.
Bevor bereits
gestellte Anträge österreichischer Staatsbürger durch die
kroatischen Behörden bearbeitet bzw. neue eingebracht werden können,
ist der Abschluss einer zwischenstaatlichen Vereinbarung zwischen Österreich
und der Republik Kroatien erforderlich. Diesbezügliche bilaterale
Gespräche haben Mitte 2003 begonnen und wurden im April 2005 erfolgreich
abgeschlossen. Das geplante Abkommen bezieht sich nur auf das Vermögen,
welches nach 1955 enteignet wurde.
Der Abkommenstext
wurde mit 22. November 2005 paraphiert, aber bis heute durch das
kroatische Parlament nicht ratifiziert.
Der kroatische
Präsident Stjepan Mesić bezeichnete das Abkommen über die Entschädigung
der Donauschwaben als einen "gefährlichen Präzedenzfall"
und begründet damit die Nicht-Ratifikation durch das kroatische Parlament.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die zuständigen
Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf europäischer
Ebene im Zuge der deutschen Ratspräsidentschaft zu erwirken, dass die Republik
Kroatien aufgefordert wird, da – am 22.11.2005 – paraphierte
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien
betreffend die Anwendbarkeit des kroatischen Entschädigungsgesetzes
1996 auf österreichische Staatsbürger zu ratifizieren, damit
sowohl diejenigen österreichischen Staatsbürger, deren Eigentum im
Gefolge des Zweiten Weltkriegs auf dem Gebiet der heutigen Republik Kroatien verstaatlicht
wurde, zu ihrem Recht kommen als auch dem Spruch des kroatischen Verfassungsgerichtshofes
Folge geleistet wird.“
*****
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dr. Bösch, Strache, Rosenkranz und weiterer Abgeordneter
betreffend die gleichberechtigte Verwendung der deutschen Sprache als
EU-Verfahrenssprache neben Englisch und Französisch
eingebracht
im Zuge der Debatte über das EU-Thema gemäß
§ 74b GOG „Arbeitsprogramm der deutschen
Präsidentschaft“ in der 13. Sitzung des Nationalrates am 7. März
2007
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