Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll13. Sitzung / Seite 65

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die Ratifizierung des österreichisch-kroatischen Abkommens über die Restitution bzw. Entschädigung an Österreicherinnen und Österreichern verlangt werden.

Österreichern und Österreicherinnen, deren Eigentum im Gefolge des Zweiten Welt­kriegs auf dem Gebiet der heutigen Republik Kroatien verstaatlicht wurde und die nicht bereits aufgrund des 11. Staatsvertragsdurchführungsgesetzes aus dem Jahr 1962 (BGBl. Nr. 195/1962) oder aufgrund des Jugoslawien-Entschädigungsgesetzes aus dem Jahr 1980 (BGBl. Nr. 500/1980) Entschädigungen erhalten haben, stünde, seit das kroatische Entschädigungsgesetz vom 11. Oktober 1996 vom kroatischen Parla­ment am 5. Juli 2002 aufgrund einer Entscheidung des kroatischen Verfassungs­gerichtes vom 21. April 1999 novelliert wurde, ein Anspruch auf Entschädigung und Restitution zu.

Bevor bereits gestellte Anträge österreichischer Staatsbürger durch die kroatischen Behörden bearbeitet bzw. neue eingebracht werden können, ist der Abschluss einer zwischenstaatlichen Vereinbarung zwischen Österreich und der Republik Kroatien erforderlich. Diesbezügliche bilaterale Gespräche haben Mitte 2003 begonnen und wurden im April 2005 erfolgreich abgeschlossen. Das geplante Abkommen bezieht sich nur auf das Vermögen, welches nach 1955 enteignet wurde.

Der Abkommenstext wurde mit 22. November 2005 paraphiert, aber bis heute durch das kroatische Parlament nicht ratifiziert.

Der kroatische Präsident Stjepan Mesić bezeichnete das Abkommen über die Ent­schädigung der Donauschwaben als einen "gefährlichen Präzedenzfall" und begründet damit die Nicht-Ratifikation durch das kroatische Parlament.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf euro­päischer Ebene im Zuge der deutschen Ratspräsidentschaft zu erwirken, dass die Republik Kroatien aufgefordert wird, da  – am 22.11.2005 – paraphierte Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien betreffend die Anwend­barkeit des kroatischen Entschädigungsgesetzes 1996 auf österreichische Staats­bürger zu ratifizieren, damit sowohl diejenigen österreichischen Staatsbürger, deren Eigentum im Gefolge des Zweiten Weltkriegs auf dem Gebiet der heutigen Republik Kroatien verstaatlicht wurde, zu ihrem Recht kommen als auch dem Spruch des kroatischen Verfassungsgerichtshofes Folge geleistet wird.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Bösch, Strache, Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betref­fend die gleichberechtigte Verwendung der deutschen Sprache als EU-Verfahrens­sprache neben Englisch und Französisch

eingebracht im Zuge der Debatte über das EU-Thema gemäß § 74b GOG „Arbeits­programm der deutschen Präsidentschaft“ in der 13. Sitzung des Nationalrates am 7. März 2007

 


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