Die Deutsche
Ratspräsidentschaft drängt völlig zu Recht darauf, dass Deutsch
wieder stärker als Verfahrenssprache im Amtsverkehr der Europäischen
Union verwendet wird. Mit rund 100 Millionen Menschen haben in der
Europäischen Union die meisten Bürger Deutsch als Muttersprache –
dies sollte entsprechende Berücksichtigung finden. Derzeit sind allerdings
72 Prozent der Originaltexte der EU-Kommission in englischer Sprache
verfasst, 14 Prozent auf Französisch und nur 3 Prozent in
deutscher Sprache. Auch Österreich sollte sich als deutschsprachiges Land
dem Anliegen der Deutschen Ratspräsidentschaft anschließen. Bis dato
aber spricht sich das Bundesministerium für internationale und
europäische Angelegenheiten dafür aus, die englische Sprache zu
fördern.
Daher stellen die
unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich bei
den Verhandlungen auf EU-Ebene in den entsprechenden Räten und insbesondere
auch während der deutschen EU-Präsidentschaft für eine
gleichberechtigte Verwendung der deutschen Sprache als Verfahrenssprache neben
Englisch und Französisch einzusetzen.“
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann für ebenfalls 5 Minuten zu Wort. – Bitte.
12.26
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn sei es mir gestattet, aus dem deutschen Präsidentschaftsprogramm zum Themenpunkt „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ zu zitieren:
Die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bleibt zentrale Aufgabe europäischer Politik. Die Bürgerinnen und Bürger Europas erwarten entschiedenes Handeln der EU zur Wahrung ihrer Freiheitsinteressen und ihrer Sicherheitsbedürfnisse, insbesondere beim Kampf gegen den Terrorismus und gegen die organisierte Kriminalität. Nur die intensive polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen dem Mitgliedstaaten kann auch künftig die innere Sicherheit in einem Raum ohne Binnengrenzen gewährleisten. Das Ziel ist mehr Sicherheit bei offenen Binnengrenzen und gleichzeitig die Stärkung der Bürgerrechte und die Schaffung von mehr Rechtssicherheit. – Zitatende.
Ich frage mich aber nun: Wie sind diese Forderungen nach Schaffung eines Raumes der Freiheit und der Sicherheit, nach Wahrung der Freiheitsinteressen und der Sicherheitsbedürfnisse der Bürger und schlussendlich das Ziel des „Mehr an Sicherheit“ mit den Ideen der Justizministerin Berger in Umsetzung eines Haftentlassungsprogramms zu verbinden?
Justizministerin Berger nennt es Haftentlastungsprogramm – wir sagen dazu Haftentlassungsprogramm à la Broda der siebziger Jahre, das eine Vision einer gefängnislosen Gesellschaft verfolgt. Mit uns wird es dies nicht geben! (Beifall beim BZÖ.)
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