Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll13. Sitzung / Seite 66

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Die Deutsche Ratspräsidentschaft drängt völlig zu Recht darauf, dass Deutsch wieder stärker als Verfahrenssprache im Amtsverkehr der Europäischen Union verwendet wird. Mit rund 100 Millionen Menschen haben in der Europäischen Union die meisten Bürger Deutsch als Muttersprache – dies sollte entsprechende Berücksichtigung finden. Derzeit sind allerdings 72 Prozent der Originaltexte der EU-Kommission in englischer Sprache verfasst, 14 Prozent auf Französisch und nur 3 Prozent in deutscher Sprache. Auch Österreich sollte sich als deutschsprachiges Land dem Anliegen der Deutschen Ratspräsidentschaft anschließen. Bis dato aber spricht sich das Bundesministerium für internationale und europäische Angelegenheiten dafür aus, die englische Sprache zu fördern.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich bei den Verhandlungen auf EU-Ebene in den entsprechenden Räten und insbesondere auch während der deutschen EU-Präsidentschaft für eine gleichberechtigte Verwendung der deutschen Sprache als Verfahrenssprache neben Englisch und Französisch einzusetzen.“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Dar­mann für ebenfalls 5 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


12.26.56

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn sei es mir gestattet, aus dem deutschen Präsident­schaftsprogramm zum Themenpunkt „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ zu zitieren:

Die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bleibt zen­trale Aufgabe europäischer Politik. Die Bürgerinnen und Bürger Europas erwarten entschiedenes Handeln der EU zur Wahrung ihrer Freiheitsinteressen und ihrer Sicherheitsbedürfnisse, insbesondere beim Kampf gegen den Terrorismus und gegen die organisierte Kriminalität. Nur die intensive polizeiliche und justizielle Zusam­menarbeit zwischen dem Mitgliedstaaten kann auch künftig die innere Sicherheit in einem Raum ohne Binnengrenzen gewährleisten. Das Ziel ist mehr Sicherheit bei offenen Binnengrenzen und gleichzeitig die Stärkung der Bürgerrechte und die Schaf­fung von mehr Rechtssicherheit. – Zitatende.

Ich frage mich aber nun: Wie sind diese Forderungen nach Schaffung eines Raumes der Freiheit und der Sicherheit, nach Wahrung der Freiheitsinteressen und der Sicher­heitsbedürfnisse der Bürger und schlussendlich das Ziel des „Mehr an Sicherheit“ mit den Ideen der Justizministerin Berger in Umsetzung eines Haftentlassungsprogramms zu verbinden?

Justizministerin Berger nennt es Haftentlastungsprogramm –  wir sagen dazu Haftent­lassungsprogramm à la Broda der siebziger Jahre, das eine Vision einer gefängnis­losen Gesellschaft verfolgt. Mit uns wird es dies nicht geben! (Beifall beim BZÖ.)

 


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