Wie ist es mit den Sicherheitsbedürfnissen der österreichischen, ja auch der europäischen Bürgerinnen und Bürger vereinbar, aus finanziellen Gründen ausländische Straftäter, die sich in Österreich in Strafhaft befinden, nach der Hälfte der Haftzeit zu entlassen? Ausländischen Straftätern, die meist aus Gründen der organisierten Kriminalität ihre Haft verbüßen, soll nach den Plänen des Justizministeriums eine freiwillige Rückkehr in ihr Herkunftsland nach der Hälfte der Haftzeit ermöglicht werden.
Ich frage die Bundesministerin – sie ist heute leider nicht anwesend –: Wie soll das funktionieren? Was werden die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu sagen?
Zuerst werden mit großem finanziellen Aufwand und persönlichem Einsatz der Exekutive die Täter festgenommen, dann von einer unabhängigen Justiz zu einer Haftstrafe verurteilt, und schließlich entlässt man diese Personen nach der halben Haftzeit, um sodann wieder einen Mehraufwand im Bereich der Exekutive zu haben, da diese das Aufenthaltsverbot überwachen muss. Das kann es wirklich nicht sein! (Beifall beim BZÖ.)
Dieses Programm beziehungsweise diese Idee der Justizministerin ist begründet mit der finanziellen Belastung des Justizbereiches. Ihr Programm führt aber viel mehr zu einer Verlagerung der Belastung in den Bereich der inneren Sicherheit. Ihr Aufenthaltsverbot, welches sie fordert, gilt übrigens auch nur für die Republik Österreich.
Unabhängig von der Tatsache, dass es schwer bis fast unmöglich zu begründen sein wird, wieso ein ausländischer Straftäter im Strafausmaß generell milder zu beurteilen sein soll als ein österreichischer Straftäter, stellt sich auch die Frage, wie die übrigen Mitgliedstaaten in die Pflicht genommen werden sollen, ihre innerstaatlichen Kontrollen zu verschärfen, um ihre Bevölkerung vor den Straftätern, die ohnehin bis dato bei uns in Haft gesessen sind, vorzeitig entlassen werden, zu schützen. Wenn auf Grund der gestiegenen Kriminalität in ganz Europa die Gefängnisse ausgelastet sind, gilt es, mehr Geld in die Hand zu nehmen, die Planstellen für Richter, Staatsanwälte und Justizwachebeamte aufzustocken, und nicht, das Problem mit offenen Gefängnistoren zu lösen.
Als Beispiel möchte ich den Drogenbericht aus dem Jahr 2006 anführen, in welchem festgestellt wird, dass jeder zweite inhaftierte Ausländer auf Grund eines Drogendeliktes hinter Gittern sitzt. – Wie erklärt das Frau Justizministerin Berger der österreichischen und europäischen Bevölkerung, dass ein Drogendealer, der in Österreich zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, nach eineinhalb Jahren aus der Haft entlassen werden soll, freiwillig in seine Heimat zurückkehren soll und somit die Gefahr der kriminellen Handlung dieser Person erneut im ganzen europäischen Raum besteht? Es ist unschwer nachzuvollziehen, dass dieser versuchen wird, erneut in den europäischen Raum zurückzukehren, um seinen kriminellen Handlungen nachzugehen.
Wir sind gegen diese Vision einer
gefängnislosen Gesellschaft. Das Schutzinteresse der europäischen und
vor allem der österreichischen Bevölkerung fordert geradezu die
Einhaltung und vollständige Verbüßung der
Haftstrafe – und keine vorzeitige Entlassung. –
Danke. (Beifall beim BZÖ.)
12.31
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich als Nächster Herr Bundesminister Dr. Buchinger zu Wort gemeldet. Ich stelle Ihnen die Redezeit auf die vereinbarten 9 Minuten ein. – Bitte, Herr Bundesminister.
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