Ich erinnere an die vergangenen Jahre, als die Sozialdemokratie, unterstützt auch von uns, beim Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz aus unterschiedlichsten Gründen angefochten hat, weil das österreichische Hochschülerschaftsgesetz de facto ein Anschlag war auf eine sehr gute Tradition der Einbindung der Studierenden in ihre eigenen Belange an der Universität. – Ganz Europa hat österreichische Studierende um diese Vorteile, um diese Möglichkeiten beneidet.
Das wird nun korrigiert, aber nur in jenen Punkten, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat. – Der Vorwand dieser Schmalspur-, minimalistischen Korrektur war, dass Eile geboten ist, weil im Mai gewählt werden muss. Das kann ich irgendwo verstehen, trotzdem: Dabei nicht zu sehen, was kritisiert wurde, nicht zu sehen, was Studierende trifft, nicht zu hören, was die Opposition an Einwänden gehabt hat, und das einfach durchzuziehen macht es uns unmöglich, diesem Gesetz beziehungsweise dieser Novelle zuzustimmen. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn ein Angebot gekommen wäre, zumindest über konstruktive Verhandlungen sozusagen eines Zwei-Stufen-Prozesses in Änderungen einzutreten.
Jetzt nur ein Beispiel, was dieses Gesetz gemacht hat: Stellen Sie sich vor, in neun Bundesländern gibt es Landtagswahlen. Nach den Wahlen kommt jemand zu Ihnen und sagt: Hurra, die Landtage sind gewählt, wir brauchen jetzt keine Nationalratswahl mehr. Die Landtage schicken jetzt nach Stärke ihrer Parteien ihre Abgeordneten in den Nationalrat. (Abg. Dr. Brinek: Der Vergleich hinkt!) – Das macht einiges billiger, macht einiges etwas einfacher, aber Demokratie ist das keine, Frau Kollegin Brinek, Demokratie ist das bei Gott nicht!
Sie haben Motive gehabt. (Abg. Dr. Brinek: Nein!) Sie haben Motive gehabt, Sie haben Ihr Universitätsgesetz so geschildert: Alle Autonomie gehört den lokalen Universitäten, daher müssen die lokalen StudentInnenschaften gestärkt werden (Abg. Dr. Brinek: Ja!), und die Bundes-ÖH braucht es de facto in dieser früheren Konstellation nicht mehr. – Aber, Frau Brinek, Studierende und vor allem ÖH-Mitglieder verfügen über eine sehr aktiv arbeitende Großhirnrinde und durchschauen diese Spielchen, denn Studierende wissen, was sie lokal machen können. Sie können Skripten drucken, sie können ein Service anbieten, sie können Kunden bedienen, sie können bei schlechten Professoren, bei schlechten Professorinnen, bei strengen und ungerechten PrüferInnen intervenieren, mehr aber nicht.
Frau Brinek, Sie wissen genau, dass die Gesetze, die die Studierenden massivst betreffen, Gebühren, Beiträge, Betreuungsverhältnisse, Budgets der Universitäten, nicht in den Landtagen und erst recht nicht an den lokalen Universitäten beschlossen werden, sondern in Wien. – Und die ÖH, die dafür zuständig ist, zu schwächen ist durchsichtig!
Zweitens haben Sie Steigbügelhalter-Dienste für den sehr kränkelnden RFS geleistet, um diesem noch zu Wahlchancen zu verhelfen. Sie haben so viel gemacht, dass man es den Leuten sagen muss: Die Direktwahl wurde abgeschafft, wie beim Nationalrat, wie ich es gesagt habe, keine Wahl an der Donau-Universität Krems (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek) – bitte, lassen Sie mich ausreden! –, keine Wahl an Privatuniversitäten, Halbierung der Budgets für die Bundesvertretung, kein gleiches Stimmrecht. Universitäten, die knapp über 1 000 Studierende haben, verfügen über gleich viele Mandate wie Universitäten mit bis zu 7 400 Studierenden. Ist das normal? – Ich finde nicht!
Sie haben die Einführung des passiven Wahlrechtes für Ausländer und Ausländerinnen, die hier studieren, nicht durchgeführt. – Welche Ängste plagen Sie da? Es gibt 17 Prozent ausländische Studierende in Österreich, und dass am Ende vielleicht irgendein Ajatollah ÖH-Vorsitzender werden könnte oder Ihnen in Vollmondnächten ein
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite