Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 63

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Hochschü­lerschaftsgesetzes vorzulegen, die

die Wiederherstellung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertretung gewährleistet,

den ursprünglichen budgetären Verteilungsschlüssel von 70 zu 30 zu Gunsten der Uni-Vertretungen wiederherstellt,

das passive Wahlrecht für ausländische Studierende einführt,

die ÖH in HochschülerInnenschaft umbenennt und

die Möglichkeit einer Brief-Wahl für Nicht-Präsenz-Studierende vorsieht.“

*****


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der jetzt eingebrachte Entschließungsantrag des Herrn Abgeordneten Dr. Graf ist ebenfalls ausreichend unterstützt, ordnungsge­mäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Graf und anderer Abgeordneter betreffend Novellierung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998, eingebracht im Zuge der Debatte

Das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 (HSG) in der geltenden Fassung weist nicht nur zahlreiche Mängel auf, die mit der aktuellen Novellierung nicht nur nicht behoben, sondern im Gegenteil noch verstärkt werden. Es entspricht auch keinesfalls den Erfordernissen und Bedürfnissen der Studierenden.

Genau vor 100 Jahren wurde in Österreich das allgemeine, geheime, gleiche und di­rekte Wahlrecht eingeführt.

Besonders bedenklich erscheint es daher, dass das derzeit geltende HSG nicht mit diesem, in der Verfassung verankerten Grundprinzip des geheimen, gleichen, unmittel­baren und direkten Wahlrechts vereinbar ist.

Ein echtes Mitspracherecht der Studierenden in ihren eigenen Belangen auf ihrer Uni­versität wird durch das HSG nicht gewährleistet. Durch die Vielfalt von Universitäten an den verschiedenen Standorten und deren Spezialisierungen muss eine Stärkung der Universitätsvertretungen erfolgen.

Die Universitätsvertretung der jeweiligen Universität kennt am Besten die Bedürfnisse der Studenten auf der eigenen Universität und kann am effektivsten und schnellsten die Anliegen der Studierenden umsetzen. Die Wiedereinsetzung eines der vormaligen Hörerversammlung entsprechenden direktdemokratischen Instruments ist ebenfalls Gebot der Stunde.

 


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