Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 62

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rückgehenden Einflusses vom Wissenschaftsministerium wollen; der Herr Minister fin­det es nicht mehr der Mühe wert, Rede und Antwort im Ministerium zu stehen.

Ich denke, wir haben viele dringende Themen, die wir behandeln müssen, und ich lade alle ein, in einen Diskurs einzutreten. Ich werde nach der Debatte über den Dringlichen Antrag inhaltlich auch noch etwas zu diesem Thema beitragen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zunächst gebe ich bekannt, dass der Entschlie­ßungsantrag des Herrn Abgeordneten Grünewald ordnungsgemäß eingebracht wurde und mit in Debatte steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde betreffend Hochschüler­schaftsgesetz (HSG)

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 97/A der Abgeordneten Dr.Brinek, Broukal betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird (26 d.B.)

Seit ihrer Gründung vor über 60 Jahren wurde die bundesweite Vertretung österreichi­schen Studierenden direkt gewählt, selbst zu Zeiten von Ordinarienuniversitäten, als Hochschuldemokratie noch ein Fremdwort war. Erst die schwarzblaue Regierung hat diesen demokratischen Standard abgeschafft, um eine kritische Interessensvertretung zu schwächen. Mit dem Beschluss der Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes (HSG) hat die letzte Bundesregierung die Abschaffung der Direktwahl der ÖH-Bundesvertre­tung besiegelt.

Bis zum Eintritt in die Regierung war auch die SPÖ der Meinung, dass eine Wieder­einführung der Direktwahl unbedingt nötig ist, und hat im letzten Jahr das HSG vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten. Inzwischen hat sie ihre Meinung, wie in vie­len anderen Bereichen auch, geändert – wieder einmal zum Nachteil der Studierenden.

Zwar wurden in der Zwischenzeit die vom Verfassungsgerichtshof beanstandeten Punkte im Rahmen eines Abänderungsantrags, der im Wissenschaftsausschuss am 1.2.2007 mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und BZÖ beschlossen wurde, repariert. Die wesentlichen Themen wurden dabei aber nicht berücksichtigt.

Dabei ist klar, dass es - so lange es einheitliche Bundesgesetze gibt, die alle Studie­rende und alle österreichischen Universitäten betreffen - eine direkt gewählte bundes­weite StudentInnenvertretung mit einem entsprechend dem gesetzlichen Auftrag ange­messenen Budgetspielraum geben muss.

Die Einführung eines passiven Wahlrechts für ausländische Studierende ist eine wei­tere langjährige Forderung. Ausländische Studierende sind nicht nur im Studium durch doppelte Studiengebühren, sondern in ihrem Alltag auch durch die rigiden Fremden­gesetze in Österreich betroffen. Diese Gruppe von Studierenden hat also besonderen Bedarf, selbst in ihrer Interessensvertretung repräsentiert zu sein.

Nachdem über die Hälfte aller Studierenden in Österreich Frauen sind, ist auch die Umbenennung der ÖH in HochschülerInnenschaft lange überfällig. Ebenso sollte die Möglichkeit einer Brief-Wahl für Nicht-Präsenz-Studierende geprüft werden.

 


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