von der Verordnung ins Gesetz. Damit wird Klarheit geschaffen, und das moderne, durchaus mit anderen Interessenvertretungen vergleichbare ÖH-Gesetz ist um dieses kleine Stückchen noch verbessert und sicher gemacht. Ich lade Sie ein, zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
16.01
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Ich werde um 16.04 Uhr die Verhandlungen zum Aufruf des Dringlichen Antrages unterbrechen. – 2 Minuten. Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich halte dieses Thema heute in Wirklichkeit für ganz wichtig, aber bei allem Verlaub – und das wollte ich noch vor 16 Uhr anbringen –: Es gibt an sich ein paar wichtigere Themen, die wir hochschulpolitisch zu behandeln haben, und das ist der freie Hochschulzugang, der massiv in Gefahr ist. Normalerweise müsste es einen Aufschrei dieses Hauses geben!
Wir basteln ein bisschen herum am Hochschülerschaftswahlrecht – und das ist das Thema, das im März 2007 diskutiert wird! So gesehen sind Sie, Frau Kdolsky, als Gesundheitsministerin die richtige Ansprechpartnerin: Uns, gerade aus dieser Ecke kommend, ist ein Problem aufs Auge gedrückt worden, das mehr oder weniger von vielen Abgeordneten akzeptiert wird. – Ich glaube, dass wir uns damit massiv auseinander setzen müssen.
Wir Freiheitliche bekennen uns zur forschungsgeleiteten Lehre in Österreich und zum freien Hochschulzugang, und zwar ohne Wenn und Aber für alle Studienrichtungen; mit Ausnahme jener Studienrichtungen, wo körperliche oder kreative Fähigkeiten Voraussetzung sind, so zum Beispiel beim Sport oder auch auf der Kunstuniversität, wenn man ein Instrument lernt. Dort etwas in die andere Richtung zu machen sehen wir durchaus als sachgerecht ein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe, damit es nicht in Vergessenheit gerät, folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der den Erfordernissen und Bedürfnissen der Studierenden auf den österreichischen Universitäten unter gleichzeitiger Berücksichtigung des geheimen, gleichen, unmittelbaren und direkten Wahlrechts zu den Vertretungskörpern sowie der Stärkung der direktdemokratischen Instrumente entspricht.
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Es darf nämlich nicht vergessen werden, dass mit den letzten Hochschülerschaftsgesetz-Novellen auch die direkte Demokratie an den Hochschulen beseitigt worden ist. Ich glaube, es tut Not, sich wirklich einmal eingehender darüber zu unterhalten, was für ein Hochschülerschaftswahlrecht wir in Zeiten der autonomen Universitäten, des zu-
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