Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 61

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

von der Verordnung ins Gesetz. Damit wird Klarheit geschaffen, und das moderne, durchaus mit anderen Interessenvertretungen vergleichbare ÖH-Gesetz ist um dieses kleine Stückchen noch verbessert und sicher gemacht. Ich lade Sie ein, zuzustim­men. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dr. Graf. – Ich werde um 16.04 Uhr die Verhandlungen zum Aufruf des Dring­lichen Antrages unterbrechen. – 2 Minuten. Bitte, Herr Abgeordneter.


16.01.40

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich halte dieses Thema heute in Wirklichkeit für ganz wichtig, aber bei allem Verlaub – und das wollte ich noch vor 16 Uhr anbringen –: Es gibt an sich ein paar wichtigere Themen, die wir hochschul­politisch zu behandeln haben, und das ist der freie Hochschulzugang, der massiv in Gefahr ist. Normalerweise müsste es einen Aufschrei dieses Hauses geben!

Wir basteln ein bisschen herum am Hochschülerschaftswahlrecht – und das ist das Thema, das im März 2007 diskutiert wird! So gesehen sind Sie, Frau Kdolsky, als Ge­sundheitsministerin die richtige Ansprechpartnerin: Uns, gerade aus dieser Ecke kom­mend, ist ein Problem aufs Auge gedrückt worden, das mehr oder weniger von vielen Abgeordneten akzeptiert wird. – Ich glaube, dass wir uns damit massiv auseinander setzen müssen.

Wir Freiheitliche bekennen uns zur forschungsgeleiteten Lehre in Österreich und zum freien Hochschulzugang, und zwar ohne Wenn und Aber für alle Studienrichtungen; mit Ausnahme jener Studienrichtungen, wo körperliche oder kreative Fähigkeiten Vor­aussetzung sind, so zum Beispiel beim Sport oder auch auf der Kunstuniversität, wenn man ein Instrument lernt. Dort etwas in die andere Richtung zu machen sehen wir durchaus als sachgerecht ein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe, damit es nicht in Vergessenheit gerät, folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzulei­ten, der den Erfordernissen und Bedürfnissen der Studierenden auf den österreichi­schen Universitäten unter gleichzeitiger Berücksichtigung des geheimen, gleichen, un­mittelbaren und direkten Wahlrechts zu den Vertretungskörpern sowie der Stärkung der direktdemokratischen Instrumente entspricht.

*****

Es darf nämlich nicht vergessen werden, dass mit den letzten Hochschülerschaftsge­setz-Novellen auch die direkte Demokratie an den Hochschulen beseitigt worden ist. Ich glaube, es tut Not, sich wirklich einmal eingehender darüber zu unterhalten, was für ein Hochschülerschaftswahlrecht wir in Zeiten der autonomen Universitäten, des zu-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite