52.000 Betreuungsplätze. Dazu kommen noch weitere 16.000 für die Gruppe der 3-5 Jährigen. Bei der Nachmittagbetreuung der Schulkinder gibt es ebenfalls einen enormen Aufholbedarf. Es kann also davon ausgegangen werden, dass österreichweit insgesamt rund 90.000 Kinderbetreuungsplätze fehlen. Die derzeit in Diskussion befindlichen zusätzlichen 50.000 Betreuungsplätze können daher nur der erste Schritt sein. Ein solcher Schritt wäre unbedingt zu begrüßen – vorausgesetzt, die Finanzierung ist gesichert und es gibt rasche und konkrete Ausbaupläne, nicht bloß Absichtserklärungen. In jedem Fall müssen die Unterstützung der Aufteilung der Betreuungsarbeit auf beide Elternteile und die Bereitstellung von ausreichender Infrastruktur für die Kinderbetreuung vorrangige Ziele eine modernen und gleichstellungsorientierten Familienpolitik sein.
Die Vertretung und Durchsetzung von Frauenanliegen, ein Abbau der bestehenden Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen braucht rasch konkrete (erste) Maßnahmen und ausreichende budgetäre Bedeckung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Antrag
Die Bundesministerin im Bundeskanzleramt, zuständig für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst, wird aufgefordert,
1) ein Aktionsprogramm gegen die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen vorzulegen;
2) ein Modell für die Bindung der Wirtschaftsförderung an die betriebliche Gleichstellung zu entwickeln, bei dem Frauenbeschäftigung, der Führungsanteil von Frauen im Unternehmen und die Einkommensgerechtigkeit im Betrieb als Kriterien herangezogen werden;
3) im Sinn der Antragsbegründung ein Maßnahmenpaket „Arbeitsmarkt für Frauen“ zu initiieren;
4) für verpflichtende Frauenquoten und verbindliche Frauenförderpläne zu ihrer Erreichung im öffentlichen Dienst und an den Universitäten zu sorgen;
5) sich für eine Besetzung der von der Regierung zu bestellenden Spitzenpositionen mit mindestens zur Hälfte Frauen einzusetzen;
6) sich für eine Verdoppelung des für Frauenförderung (Beratungsstellen, Frauenhäuser, Mädchen- und Frauenprojekte u.ä.) zur Verfügung stehenden Budgets einzusetzen;
7) sich in der Bundesregierung mit aller Vehemenz für einen Sonderfonds aus Bundesmitteln ähnlich den früheren „Kindergarten-Milliarden“ (in öS) einzusetzen, mit dem eine Verwirklichung der angekündigten 50.000 zusätzlichen Kinderbetreuungsplätze möglich wird.
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 1 GOG verlangt.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek erhält zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf diese eine Redezeit von 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Sie sind am Wort.
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