Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 76

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der Abg. Steibl), dass die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen nicht mehr weiter auseinanderklafft.

Ein Beispiel, wenn wir als Einkommen auch das Einkommen der Pensionistinnen neh­men: Mit 1. Februar ist es uns gelungen, mit 726 € Mindestpension 150 000 Frauen mit einer Pension über die Armutsschwelle zu heben! Das ist eine ganz konkrete Maß­nahme (Abg. Öllinger: Das war nicht eine Maßnahme dieser Regierung!) und eine der ersten, die wir sofort in Angriff genommen haben, weil sie eine ganz wichtige Maß­nahme zur Bekämpfung der Frauenarmut ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Damit das nicht oberflächlich bleibt, wird auch eine zweite konkrete Maßnahme ge­setzt: Wir haben mit den Sozialpartnern vereinbart, dass es zu einem Generalkollektiv­vertrag mit einem Mindestlohn von 1 000 € kommen muss, und auch da gibt es erste Erfolge. Die Ärztekammer hat diesen bereits abgeschlossen. Das heißt, Arzthelferin­nen, die in der Vergangenheit Bezüge nach einem Kollektivvertrag hatten, der noch unter 1 000 € gelegen ist, werden in Zukunft einen Sprung nach vorne machen. Damit wird ein Beitrag zum Schließen der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen geleistet, weil wir einen Generalkollektivvertrag mit 1 000 € Mindestlohn umgesetzt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Der zentrale Punkt ist die Armutsbekämpfung. Ich nehme mich dessen auch deshalb besonders an, weil Armut weiblich ist. Ich bin daher sehr froh darüber, dass im Sozial­ministerium sofort Initiativen betreffend Einführung der bedarfsorientierten Mindestsi­cherung gesetzt wurden, denn das ist ein ganz entscheidendes Instrument und gleich­sam ein Sprungbrett, um wieder in Beschäftigung zu kommen. Das beste Mittel zur Be­kämpfung der Armut ist natürlich Beschäftigung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung steht im Mittelpunkt unseres politischen Han­delns, und wir sehen Beschäftigung in der weiteren Folge als eine Voraussetzung für ein unabhängiges und eigenständiges Leben.

Ich bin nicht nur in der Frage der Verteilung des Einkommens, sondern auch in der Frage der Verteilung der Arbeitszeit Ihrer Auffassung. Es werden natürlich nicht überall vollzeitäquivalente Einkommensunterschiede aufgerechnet, und natürlich ist ein Teil der Auseinanderentwicklung der Einkommen darauf zurückzuführen, dass wir verstärkt von Vollzeitbeschäftigung in Teilzeitbeschäftigung drängen, wenn auch in vielen Berei­chen unfreiwillig. In vielen Bereichen, etwa im Handel und im Dienstleistungsbereich, sind Frauen, die älter sind, teilzeitbeschäftigt, und diesfalls geht es nicht um die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sondern in vielen Bereichen finden Frauen keine Vollzeitbeschäftigung. Außerdem ist es unter vielen Aspekten für Arbeitgeber wirtschaftlich noch immer günstiger, Teilzeitbeschäftigte zu haben.

Diesbezüglich haben wir eine klare Maßnahme vereinbart: Es kann nicht sein, dass bei Teilzeitbeschäftigung Mehrdienstleistungen gleich abgegolten werden, sondern es muss auch da einen Zuschlag genau wie bei der Vollzeitbeschäftigung geben. Ich glau­be, dass das auch eine ganz konkrete Maßnahme ist, mit der wir die Einkommens­situation gerade der Frauen, die teilzeitbeschäftigt sind, verbessern werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Mittelpunkt steht die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Dafür sind wir angetreten und haben immer gesagt, dass das unser Schwerpunkt sein wird. Ein weiterer Schwerpunkt ist auch die Erhöhung der Frauenerwerbsquote. Wir wollen die Frauenerwerbsquote in dieser Legislaturperiode um 3 Prozent erhöhen. Darauf haben wir uns geeinigt. Ich halte es nicht nur aus gleichstellungspolitischen Gründen für ganz wesentlich, dass es uns gelingt, die Frauenerwerbsquote zu erhöhen, sondern etwa aus dem Wifo-Weiß­buch und von der Industriellenvereinigung wissen wir auch, dass es wirtschaftspolitisch


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