Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 134

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chen werden. – Es ist heute auch schon andiskutiert worden, dass wir da ja die Einbe­ziehung der pädagogischen Hochschulen mitbesprechen müssen. (Abg. Broukal: Hört, hört!)

Eine Beschlussfassung wird aller Voraussicht nach ja noch vor dem Sommer 2007 stattfinden.

Ich glaube, dass ich Ihnen hiermit auch einiges an Information in Vertretung des Herrn Bundesministers Gio Hahn geben konnte. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

20.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in Ziffer 26 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Hochschülerschafts­gesetz.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des Hochschüle­rinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

20.05.504. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (11 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird (32 d.B.)


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nunmehr zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir beginnen mit der Debatte.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.


20.06.19

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es geht bei dieser Novelle des Konsulargebührengesetzes


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