Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 136

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staltungen, wenn Gegenseitigkeit gewährleistet ist. – Ab der Novellierung kann ent­schieden werden, ob sie befreit werden oder nicht. – All das schafft Unsicherheiten.

Ein zweiter Bereich ist, dass zum Beispiel bisher Kinder bis zwölf Jahre von diesen Gebühren befreit waren – jetzt nur mehr Kinder bis sechs Jahre. Das erhöht die Wahr­scheinlichkeit, dass Kinder nach Österreich reisen können, auch nicht wirklich. Das sind also alles Maßnahmen, die durchaus dazu beitragen, dass es einfach weniger Be­suche in Österreich und auch in anderen Staaten der EU gibt.

Ich kann mich erinnern, dass letztes Jahr – das war noch während der österreichischen Präsidentschaft – vonseiten der Grünen und auch von zahlreichen Zivilgesellschafts­organisationen die massive Kritik kam, dass Österreich zwar einen Schwerpunkt für den Westbalkan, für die Staaten Südosteuropas gesetzt hat, dass aber auch diese ur­sprünglich sehr wohl darunter gefallen wären, diese 60 € zahlen zu müssen.

Es ist dann gelungen, dass die jetzt nicht dabei sind – wie gesagt, bis Jahresende müssen sie nur diese 35 € zahlen –, aber auch die 35 € sind für Menschen, für arme Personen gerade aus diesen Gebieten etwas, das ganz schwer zu leisten ist. Noch dazu sind Umstände – wie zuerst schon gesagt – wie lange Wartezeiten, immer wieder hinfahren zu müssen und nicht zu wissen, ob man das Visum bekommt, nicht gerade etwas, das dazu beiträgt, dass man seine Verwandten oder Bekannten tatsächlich in Österreich besuchen kann. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Noch etwas, das gerade für die Staaten Südosteuropas, die Staaten des früheren Jugoslawien gilt: Bis 1990 konnten die Bürgerinnen und Bürger dieser Staaten fast die ganze Welt bereisen, ohne dass sie ein Visum gebraucht haben, und ganz Europa so­wieso.

Seit 1990 können sie das nicht mehr. Können Sie sich vorstellen, was das gerade für junge Leute heißt, die sich das vielleicht anschauen wollen, was dieses Europa, von dem ihnen immer vorgeschwärmt wird, denn wirklich bedeutet? Die haben kaum eine Chance, dieses Europa zu besuchen, und wenn es dann vielleicht Maßnahmen gibt, wie die Außenministerin im Ausschuss erklärt hat, für Studierende etwas zu erleichtern, dann ist das gut und schön, aber wissen Sie, worum es im Grunde ginge? – Für alle Staaten des Westbalkan die Visapflicht aufzuheben!

Und warum? – Gerade unter den jungen Leuten gibt es viele, bei denen einfach die Gefahr vorhanden ist, dass sie sich in der Stimmung, die es in diesen Ländern gibt, na­tionalistischen Bewegungen anschließen – nicht etwas, was wir als Europäische Union tatsächlich fördern sollten. (Abg. Scheibner: Und das nur wegen der Visagebühren!?)

Etwas, das dagegen hilft, ist tatsächlich zu reisen und andere Staaten kennenzulernen. Das sollten wir ermöglichen und nicht über solche Maßnahmen wie diese Gebührener­höhung verhindern oder erschweren, dass Menschen überhaupt reisen können. – Das darf es in einem breiteren Europa, als diese Europäische Union es ist, nicht sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.13


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Großruck zu Wort, und zwar für 3 Minuten. – Bitte.


20.13.36

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­ter Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Lunacek, Sie haben nichts Neues gebracht, was Sie nicht auch im Ausschuss schon gesagt hätten, und Sie gehen einfach auf die Argumente, die gebracht wurden, überhaupt nicht ein. Sie igno­rieren diese. (Abg. Scheibner: Leider, leider!)

 


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