Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 143

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Idee einer allgemeinen Visa-Annahmestelle, einer gemeinsamen Annahmestelle, wei­ter vorangetrieben wird.

Wir verfolgen in der Zwischenzeit diese Idee gemeinsam mit unseren Partnern. Wir machen das mit Ungarn, wir machen das mit Deutschland, wir machen das mit einer Reihe von anderen Staaten. Da versuchen wir jedenfalls, bilateral gemeinsame Visa-Annahmestellen zu organisieren, letztlich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Europas, die mit vollem Recht auch innerhalb Europas reisen wollen.

Ich danke daher für die große Zustimmung in diesem Hohen Haus zur Novelle zum Konsulargebührengesetz. Es ist notwendig. Aber es werden sich für die Reisenden oder die, die willig sind, die sich bemühen, die in Europa reisen wollen, keine Ver­schlechterungen ergeben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

20.37


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abge­ordnete Mag. Hakl. Sie möchte 3 Minuten sprechen. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.37.55

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich fühle mich dazu berufen, ganz kurz noch einmal auf Frau Kollegin Lunacek zu replizieren, da sie dieses Konsulargebührengesetz ein bisschen in das Eck gerückt hat: Na ja, das tun wir jetzt zu Fleiß. De böse Regierung erteilt einfach so Visa für Kin­der nicht mehr bis zwölf Jahre gratis, sondern bis sechs.

Ich möchte schon festhalten, dass Gebühren erstens immer einen Aufwand des Staa­tes decken. Das ist legitim. Diesen Aufwand hatten wir früher nicht, weil die Kinder bis zwölf in die Pässe der Eltern eingetragen werden konnten! Deswegen hatten sie kei­nen eigenen Pass, es war auch kein eigener Visum-Sichtvermerk nötig. Das ist jetzt in der EU nicht mehr zulässig, auch jüngere Kinder müssen einen Pass haben. Das hat zur Folge, dass die Sichtvermerke entsprechend anzubringen sind.

In fast allen der von Ihnen genannten Beispiele sind ja im Wege der Gegenseitigkeit, im Wege der Begünstigung für die Drittstaatsangehörigen, entweder bereits Abkom­men abgeschlossen oder in ganz kurzfristiger Vorbereitung, jeweils auf EU-Ebene und selbstverständlich jeweils von uns unterstützt.

Ich kann also die negativen Auswirkungen nicht sehen, halte es auch für legitim, dass eine Verwaltung mit Gebühren einen Teil des ihr entstandenen Aufwandes deckt – mehr ist es nicht – und freue mich im Besonderen über die Erleichterungen für For­scher, Studierende und die gesamte Wissenschaft. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.39


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als vorletzter Redner in der Debatte hat sich Herr Abgeordneter Gahr, auch mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten, zu Wort gemeldet. – Bitte.


20.39.44

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es geht bei dieser An­passung nicht darum, dass wir Ausländer nicht zu uns hereinlassen wollen. Es geht auch nicht darum, dass uns Gäste besuchen – wie Kollegin Lunacek behauptet hat –, und es geht außerdem nicht darum, dass wir das Reisen der Menschen unterbinden wollen, sondern es geht ganz einfach darum, dass wir eine EU-Legislative umsetzen.

Die Verwaltungskosten steigen ja in allen Bereichen, und damit ist es, glaube ich, auch berechtigt und gerechtfertigt, dass es da eine gewisse Anpassung gibt. Die erwarteten


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