Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 149

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. Er möchte gerne 4 Minuten zum Thema Ökostrom sprechen. – Bitte.


20.52.49

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Ökostromförderung in Österreich, die wir vor über fünf Jahren auf Bundesebene vereinheitlicht haben, ist eine einzige Erfolgsgeschichte! Wir haben mit dem Ökostromgesetz 2002, mit dem wir uns das – aus heutiger Sicht – beschei­dene Ziel gesteckt haben, 4 Prozent des Stroms – natürlich abgesehen von der Was­serkraft (Abg. Mag. Kogler: Wie erklären Sie, dass in Vorarlberg ...?) – aus erneuer­baren Energieträgern zu produzieren, bereits damals dieses Ziel weit übertroffen und sind bei 7 Prozent Ökostrom gelandet. Dafür haben wir auch einiges Geld in die Hand genommen, nämlich konkret Förderzusagen über die gesamte Laufzeit von 3 Milliar­den € gemacht.

Wir haben durch dieses frühzeitige Ausschöpfen oder Erreichen des Zieles im Jah­re 2006 eine Novellierung vorgenommen – vornehmen müssen! –, weil das frühzeitige Erreichen des Zieles die Zuschlagsverordnung für den Herrn Minister nicht verlänger­bar gemacht hat. Wir haben ihm mit der Novelle 2006 die Grundlage für eine neuer­liche Förderung gegeben.

Mit diesem Gesetz werden wir 10 Prozent Ökostrom erreichen und diesen 3 Milliar­den € an Fördervolumen zusätzlich 1 Milliarde € hinzufügen. Wir kommen also in Sum­me auf ein Fördervolumen von über 4 Milliarden €!

Frau Kollegin Lichtenecker, wenn Sie das mit den 280 Millionen für Maßnahmen im Ausland, die Sie erwähnt haben, vergleichen: Ich spreche hier von 4 Milliarden, die wir für den Ökostrom schon fixiert und zugesagt haben! (Abg. Dr. Lichtenecker: Das ist auch gut so!) Ich denke, um unsere Klimaziele zu erreichen, werden wir beides tun müssen: Wir werden sinnvolle Projekte im Ausland genauso unterstützen müssen, wie wir über die Umweltförderung – die kommt ja noch dazu, die ist hier noch gar nicht dabei! – Projekte im Inland und auch Ökostrom fördern. Wenn Sie den Betrag, den wir bisher für das JI/CDM-Programm verwendet haben, und das, was wir hier, in diesem großzügigen Volumen, bereits zugesagt haben, in Relation setzen, dann steht das, denke ich, in einer äußerst vernünftigen Relation zueinander.

Aber es sei hier eines dazugesagt, liebe Frau Lichtenecker: Sie haben damals zu den 3 Milliarden für die Ökostromförderung nein gesagt. (Abg. Dr. Lichtenecker: Ich noch nicht!) Sie sind inzwischen so weit, dass Sie das Ökostromgesetz 2002 sehr loben, obwohl Sie es damals abgelehnt haben. (Zwischenruf der Abg. Sburny.) Sie haben zu der 1 Milliarde zusätzlich im letzten Jahr wieder nein gesagt (Abg. Mag. Kogler: Da können Sie ermessen, wie schlecht das jetzige ist!); da haben Sie wieder nein gesagt. Wenn man dem folgt, wie Ihre Lernkurve ist, dann nehme ich an, dass Sie in zwei, drei Jahren die Novelle 2006 im Nachhinein wieder besonders loben werden; das ist eine zulässige Schlussfolgerung. (Abg. Dr. Lichtenecker: Wenn Sie es weiter verschlech­tern, kann das schon sein!)

Was wir heute tun, ist, zwei Fehler in der Rechtskonstruktion zu korrigieren. Würden wir das nicht tun, dann wäre die Ökostrom AG nicht in der Lage, ihre Förderungen aus­zuzahlen. Sie sagen wieder nein dazu! Sie sagen nein zu den 3 Milliarden, Sie sagen nein zu der 1 Milliarde, Sie sagen jetzt nein zur Reparatur, ohne die wir an die Förder­werber gar nicht auszahlen könnten. Ich kann Sie also wirklich nicht verstehen! Eine Erfolgsgeschichte der Ökostromförderung, und Ihnen fällt dazu nichts anderes ein als: nein. – Schade! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Kurt Eder. – Abg. Dr. Lichten­ecker: Das ist ja keine Erfolgsgeschichte!)

20.56

 


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