Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 150

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Themessl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.


20.56.57

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Meine Herren Minister! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Dem Kollegen Karlheinz Kopf möchte ich sagen: Wenn das Ökostromgesetz aus dem Jahre 2002 so gut war, dass Sie bereits ein Jahr vor Ihrer selbstgesetzten Frist diese Ziele erreicht hatten, dann frage ich mich, warum Sie es letztes Jahr mit der neuen Gesetzesnovelle dras­tisch verschlechtert haben.

Jetzt ist es zu einem Gesetz geworden, über das einer Ihrer honorigen Parteikollegen – niemand anderer als der ehemalige EU-Kommissar Franz Fischler, in der Zwischenzeit Präsident des Ökosozialen Forums – in einer Aussendung der „Tiroler Tageszeitung“ auf die Frage, ob er das österreichische Ökostromgesetz für eine intelligente Lösung gehalten habe, ganz klar geantwortet hat: Das ist die „Perversion“ dessen, was es eigentlich erreichen sollte.

Das sagt ja sehr viel aus, weil es ein Mann wie Dr. Franz Fischler sagt, der fünf Jahre Landwirtschaftsminister und zehn Jahre EU-Kommissar war und sich unter anderem auch mit solchen Themen sehr intensiv beschäftigt hat. Das ist ja wohl aussagekräftig, und ich glaube, das sagt genug!

Franz Fischler geht aber noch viel weiter: Er sagt nämlich nicht nur, dass es eine „Per­version dessen ist, worum es geht“, sondern er sagt auch dazu: Im Rahmen des Öko­stromgesetzes „werden Wärmekraft-Kupplungen gefördert, die mit Erdgas betrieben werden“. Wenn man das Ökostromgesetz ändern will, dann muss man auch hier die Hebel ansetzen.

Das ist genau der Kritikpunkt, den wir Freiheitliche haben. Denn in einem Ökostromge­setz – die Betonung liegt auf „Ökostrom“! – kann es nicht sein, dass wir Gaskraftwerke fördern! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kopf.)

Schauen Sie, Herr Kollege Kopf, das ist ja genau der Punkt: Es handelt sich hier ganz klar um eine Anlassgesetzgebung. Zu der Ansicht kommt übrigens auch Ihr Parteikol­lege Franz Fischler, da er in einer APA-Aussendung vom 27. Feber ganz klar festhält: „Es geht nicht, dass ein Gesetz nur deswegen geändert wird, da ein Gaskraftwerk zu früh gebaut wurde und daher nicht in das Förderregime fällt.“

Fischler wendet sich ganz klar gegen eine so genannte Anlassgesetzgebung.

Und nichts anderes war es auch, wenn Sie sich erinnern: Im Jahr 2006, als Sie dieses Gesetz mit einer Novelle berichtigt haben, war es ein Deal zwischen Ihnen und der SPÖ, dass man dem Wiener Bürgermeister Millionen an Förderung für dieses Gas­kraftwerk Simmering zukommen lassen wollte. Sie haben ja damals die SPÖ ge­braucht, um eine Zweidrittelmehrheit für diese Gesetzesnovelle im Parlament zu be­kommen. Genau das war der Anlass, und das ist mit ein Grund, warum wir hier heute Ihren Antrag ablehnen. Ich habe Ihnen das auch schon im Ausschuss dementspre­chend gesagt. (Beifall bei der FPÖ.)

Interessanterweise ist es ja so, dass eigentlich nur die ÖVP – und vor allem der Kol­lege und Energiesprecher Karlheinz Kopf – das vorliegende Ökostromgesetz für gut hält. Im Unterausschuss war klar, dass die Grünen, aus ähnlichen Gründen wie wir, das Ökostromgesetz ablehnen, weil es einer grundlegenden Änderung bedarf. Das heißt, das Ökostromgesetz muss grundlegend geändert werden.

Auch die SPÖ vertrat, wie ich mich erinnern kann, diese Auffassung. Herr Kollege Bauer hat gesagt: Wir müssen das Ökostromgesetz ändern, der Zeitpunkt ist aber der


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