Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 176

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auf einmal der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wie es nie der Fall sein dürfte.

Wir haben das im Ausschuss besprochen: Als Österreicher kann man natürlich nicht von heute auf morgen gegen einen Monopolisten und Giganten wie Microsoft Maßnah­men ergreifen, die wirklich wirken, es kann aber etwa der Konsumentenschutzminister zumindest auf österreichischer Ebene versuchen, die Bevölkerung aufzuklären, was hier möglich ist. Man könnte auf rechtlicher Basis zu sondieren versuchen, welche Möglichkeiten es gibt, damit dieser Datenfluss in Österreich nicht möglich wird. All das beschäftigt uns und wird uns in Zukunft noch viel mehr zu beschäftigen haben. Der Konsumentenschutz-Ausschuss ist ein geeignetes Gremium, dass all das einmal durchdiskutiert wird.

Ich möchte hier auch dem Vorsitzenden Lob zollen, der mit sehr viel Objektivität und Elan an die Sache herangeht. Ich freue mich auf die Diskussionen in dem Ausschuss, und ich freue mich, dass heute ein Fünf-Parteien-Antrag die Zustimmung haben wird. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

22.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dolinschek. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.


22.21.48

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Über das neuen Medium Internet gibt es sehr viele positive, aber auch negative Nachrichten, wie wir gerade gehört haben.

Die Zahl und auch die Bedeutung der neuen Medien nimmt ständig zu, und diese prä­gen zunehmend unseren allgemeinen Alltag. Internet-Kriminalität ist mit der Entwick­lung des Internets entstanden, anders wäre es auch gar nicht möglich gewesen. Heute kann der Kauf sämtlicher Produkte vom pharmazeutischen Produkt bis zum Auto via Internet abgewickelt werden.

Das birgt natürlich gewisse Risken: Man schaut sich die Kaufangebote durch, die kom­muniziert werden, kauft und bezahlt, und die Ernüchterung kommt oft schon, wenn es Lieferungsverzögerungen gibt oder wenn man bezahlt hat und auf einmal kein Ver­käufer mehr da ist. Es kann vorkommen, dass der Verkäufer plötzlich verschwunden ist. Dann gibt es Schwierigkeiten. Man wird darauf verwiesen, dass man privatrechtlich klagen muss. Das gilt nicht nur für Endverbraucher, sondern auch für Unternehmen.

Dieser Kriminalität muss das Handwerk gelegt werden. Wir müssen daran arbeiten und Maßnahmen ergreifen, um das zu unterbinden. Der so genannte E-Commerce unter­liegt einem ständigen, rasanten Wachstum. Mit Hilfe des Internetzugangs können auch zahlreiche Bankgeschäfte abgewickelt werden, für die es bisher immer erforderlich war, persönlich beim jeweiligen Geldinstitut vor Ort zu erscheinen, und es war gerade für Erwerbstätige natürlich nicht immer ganz einfach, zu den Schalterzeiten dort zu sein. Online-Banking ist im Allgemeinen eine echte Erleichterung im Alltag. Bei allen Vorteilen birgt das Online-Banking aber natürlich auch sehr viele Risken. So wird mit Phishing immer wieder versucht, Passwörter und Codes von Verbrauchern auszu­spionieren, oder es wird mit Trojanern versucht, an sensible Daten von Verbrauchern zu gelangen. Das ist auch Bekannten von mir schon passiert.

Das Phänomen Phishing wird sehr oft als bloß technisches Sicherheitsproblem abge­handelt, während die kommunikationspolitische Perspektive völlig aus dem Blickfeld gerät. Phishing ist aber gerade deswegen möglich, weil Online-Banking nicht als Ge­samtprozess gesehen wird. Von gewissen Geldinstituten wird die Verantwortung für viele Abläufe unzulässigerweise auf den Konsumenten abgewälzt.

 


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