Meine sehr geehrten Damen und Herren, daher ist es wichtig, dass wir gemeinsam überlegen: Wie können wir Zuwanderern deutlicher machen, was bei uns entsprechend Lebensordnungen sind?
Geschätzte Frau Justizministerin! Mich hat gestern im „Kurier“-Internet eine Geschichte aus Deutschland sehr betroffen gemacht, über die wir reden sollten, auch in diesem Haus.
In Deutschland hat sich eine deutsche Richterin bei ihrem
Urteil auf den Koran berufen und einer misshandelten Ehefrau die vorzeitige
Scheidung untersagt. Ich zitiere jetzt aus diesem Internet-Bericht des
„Kurier“: Hier schlug ein Mann seine Frau, bedrohte sie mit Mord.
Diese Frau und diese Familie stammen aus Marokko, und die Frau wollte sich
möglichst schnell scheiden lassen. Eine deutsche Richterin lehnte den
Antrag jedoch ab. Begründung: Die Züchtigung von Frauen sei im Koran
vorgesehen. (Abg. Mag. Weinzinger: Die österreichischen
Behörden schieben die Ehefrauen ab!)
Geschätzte Damen und Herren, dass ist eine sehr ernste Sache. Das heißt, weil der Koran angeblich Männern erlaube, ihre Frauen zu schlagen, lehnt eine deutsche Richterin das vorzeitige Scheidungsgesuch einer von ihrem Ehemann geschlagenen Frau ab! Züchtigungsrecht – das heißt für mich, der Mann darf schlagen. Diese Richterin hat sich in ihrer Urteilsbegründung ausdrücklich auf eine Koransure bezogen. In dieser Koransure steht drinnen: Darum sind tugendhafte Frauen die gehorsamen, diejenigen, die Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren, und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet, ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.
Geschätzte Damen und Herren, wir sollten klarstellen,
dass bei uns in Österreich die Grundgesetze gelten und nicht die Scharia!
Das ist eine Entwicklung, die mir Sorge macht, und hier sollten wir
frühzeitig Klarstellungen treffen gegenüber jenen, die zu uns kommen.
(Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Punkt: die Frage der Sexualstraftäter. Und da sage ich sehr klar die Position der Volkspartei: Wir müssen den Kindern und den Jugendlichen einen Schutzrahmen bieten, dass sie in Sicherheit erwachsen werden können. Das ist unsere Aufgabe, geschätzte Damen und Herren! Wir haben in den letzten Jahren Strafverschärfungen gehabt, aber die Rechtsprechung ist aus unserer Sicht zu milde. Das ist aus meiner Sicht auch damit begründbar, und ich lese auch hier einen Artikel vom 16. 2. aus dem „Kurier“ vor:
„Ungewöhnliche Milde ließ vor kurzem das Wiener Oberlandesgericht (OLG) im Falle eines Tennislehrers walten, der ein erst zehnjähriges Mädchen missbraucht hatte. Statt einem – ursprünglich ausgesprochenen – halben Jahr Haft verhängte das OLG als Berufungsbehörde über den Mann lediglich 3 600 Euro Geldstrafe. Der Tennislehrer hatte am 3. August 2005 das Mädchen nach dem Unterricht zu sich nach Hause mitgenommen, wo er mit ihr gemeinsam duschte und sie anschließend nackt massierte. Dabei kam es zu Berührungen im Intimbereich, ...“ – Zitatende.
Geschätzte Damen und Herren, ich habe kein Verständnis dafür, dass man sich aus einem solchen Delikt freikaufen kann! Dafür habe ich kein Verständnis. Hier sind wir für harte Strafen. (Abg. Ing. Westenthaler: Was macht die Frau Justizminister dagegen?) Wir sind auch dafür, dass wir in Bezug auf den Bereich des Berufsverbotes stärker nachdenken. Oder lehrt dieser Tennislehrer heute wieder Tennis – vielleicht mit kleinen Mädchen?
Es hat ein bisschen Irritationen mit der Richtervereinigung gegeben. Ich sage das auch sehr klar: Niemand will hier die Unabhängigkeit der Gerichte irgendwie in Frage stellen. Aber ich sage auch der Präsidentin der Richtervereinigung: Für die Gesetzgebung ist
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