Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 57

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Drogendeliktes in Haft. Das ist keine unwesentliche Tatsache, und das sollten auch die Grünen einmal zur Kenntnis nehmen.

Aber ich frage Sie, Frau Ministerin: Wie stellen Sie sich die vorzeitige Haftentlassung von ausländischen Straftätern aus der Haft nach der Hälfte der zu verbüßenden Haftzeit vor? Wenn ich jetzt diesen Drogenbericht heranziehe und als Beispiel einen Drogendealer ausländischer Herkunft nehme, der zu drei Jahren Haft verurteilt ist: Dieser soll dann nach eineinhalb Jahren aus der Haft entlassen werden? Ihm soll die Möglichkeit gegeben werden, freiwillig in sein Herkunftsland zurückzukehren? Wie wollen Sie das überprüfen? Wie will man diese „Rückkehr“ überprüfen? Wie will man überprüfen, dass diese Person nicht gleich wieder das Aufenthaltsverbot bricht, welches mit ihrer „Ausweisung“ oder, besser gesagt, mit dieser „freiwilligen Rückkehr“ verbunden ist? Wer soll das kontrollieren? Soll das das Innenministerium, soll das die Exekutive kontrollieren? Und damit verbunden: Wer trägt die Kosten?

Auf der einen Seite will man im Justizbereich Kosten dadurch einsparen, dass man keine zusätzlichen Hafträume, keine Gefängnisse, keine Haftanstalten baut und die Gefangenen, die Strafgefangenen, die Häftlinge freilässt, und auf der anderen Seite schiebt man die Verantwortung aufs Innenressort, und die Polizisten müssen, obwohl sie schon vorweg durch ihren persönlichen Einsatz, durch harte Arbeit diese Personen ins Gefängnis gebracht haben, erneut darauf achten, dass diese nicht wieder ins Land einreisen und wieder die österreichische Bevölkerung und deren Sicherheit gefährden.

Wir vom BZÖ sind gegen diese Politik der offenen Gefängnistore. Auf Grund des bis dato Gesagten bringen die Abgeordneten Mag. Darmann, Scheibner, Ing. Westen­thaler und Kollegen folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, auf die steigenden Häftlingszahlen nicht durch frühere Haftentlassungen und Strafsenkungen, sondern durch die Einrichtung neuer Justizanstalten zu reagieren; hierbei soll bevorzugt die Nutzung vorhandener Liegenschaften des Bundes, wie etwa leerstehender Kasernen geprüft werden.“

*****

Ein weiteres Thema, das sowohl dem BZÖ als auch mir im Besonderen und, wie ich aus den Redebeiträgen bis jetzt entnehmen konnte, auch dem ganzen Hohen Haus am Herzen liegt, ist eben der Schutz des schwächsten Gliedes unserer Gesellschaft, nämlich des Kindes. Uns allen ist bekannt, dass im Jahr nur zirka 2 500 Fälle des Kindesmissbrauches bekannt werden, während die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher liegt. Dies bedeutet, dass wirklich massiver weiterer Handlungsbedarf besteht.

In diesem Zusammenhang bringen die Abgeordneten Mag. Darmann, Scheibner, Ing. Westenthaler und Kollegen folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, von Strafsenkungen und früheren Haftentlassungen Abstand zu nehmen und stattdessen dem Nationalrat ehest möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der für Sexualstraftäter und insbesondere Kinder-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite