Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 59

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Erreichen will Berger dieses Ziel durch ein in Zeiten steigender Kriminalität kontra­produktives Paket aus vorzeitigen (bedingten) Haftentlassungen – bevorzugt von ausländischen Strafhäftlingen, eine Ausweitung der Möglichkeit der Umwandlung von Freiheitsstrafen in Geldstrafen, eine Erschwerung der Qualifikation von Straftaten als gewerbsmäßig (was insbesondere die Verhängung der Untersuchungshaft über Diebe vielfach verhindern würde) und freiwillige (!) gemeinnützige Arbeit statt des Abbüßens von Freiheitsstrafen. Für 2008 fordert Berger gar ein Amnestiegesetz (aus Anlass des 90. Republik-Jubiläums), das in großem Umfang richterlich verhängte Strafen mit einem Akt des Gesetzgebers verkürzen, auch Schwerkriminelle begünstigen und z.B. ohne Einzelfallprüfung auch Tätern einen Rechtsanspruch auf vorzeitige Entlassung gewähren würde, die für eine Begnadigung oder bedingte Entlassung nie in Frage kämen!

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, auf die steigenden Häftlingszahlen nicht durch frühere Haftentlassungen und Strafsenkungen, sondern durch die Einrichtung neuer Justizanstalten zu reagieren; hiebei soll bevorzugt die Nutzung vorhandener Liegenschaften des Bundes, wie etwa leerstehender Kasernen geprüft werden.“

Wien, am 22. März 2007

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Darmann, Scheibner, Ing. Westenthaler und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag zum Thema „die große Koalition als Sicherheitsrisiko für Österreich“

betreffend wirksame Maßnahmen zum Schutz gegen Kinderschänder und Sexual­straftäter

Bei sexuellem Missbrauch von Kindern besteht angesichts von jährlich rund 2.500 bekannt werdenden Fällen und einer um ein Vielfaches höher liegenden Dunkelziffer nicht zur Anzeige gebrachter Missbrauchsfälle weiterhin massiver Handlungsbedarf. Gleichzeitig steigt die Zahl der gerichtlichen Verurteilungen nach dem so genannten Kinderpornografie-Paragrafen 207a Strafgesetzbuch in den vergangenen Jahren deutlich an.

Anlässlich der Aufdeckung des bisher größten Kinderpornografie-Ringes in Österreich (mit weltweit mehr als 2.300 Verdächtigen) Anfang Februar 2007 entstand neuerlich eine innenpolitische Debatte über mögliche Gegenstrategien. Während die einen (BZÖ und ÖVP) Mindeststrafen, Strafverschärfungen und Berufsverbote fordern lehnen die anderen (SPÖ und Grüne) jede weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts ab. Auch denkbare weitere Maßnahmen, wie eine allgemeine Anzeigepflicht oder ein Ansiede­lungs­verbot im Umkreis von Örtlichkeiten, die von Kindern verstärkt genutzt werden, will man von Seiten der SPÖ und der Grünen offenbar ungeprüft lassen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

 


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