Präzedenzfall"
und begründet damit die Nicht-Ratifikation durch das kroatische Parlament.
Der Umgang der
genannten Staaten mit der Verantwortung für Ereignisse in ihrer Geschichte
widerspricht den von der Europäischen Union, als großes
Friedensprojekt Europas, postulierten Grundwerten. Eine Korrektur ist in
Anbetracht der langen Dauer dieses Unrechtszustandes dringend erforderlich.
Die
Österreichische Bundesregierung hat als heutige Vertreterin eines
großen Teils der damals Betroffenen endlich Verantwortung zu
übernehmen und geeignete Schritte zu setzen.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf bilateraler Ebene mit den Nachfolgestaaten
der ehemaligen Republik Jugoslawien und der ehemaligen Tschechoslowakei und auf
europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass jene, die in der Folge des
2. Weltkrieges Unrecht durch Enteignung und Vertreibung erfahren haben,
durch Entschädigung und Restitution zu ihrem Recht kommen. Dies ist
durch das Verlangen der Aufhebung der menschenrechtswidrigen und den
Kopenhagener Kriterien entgegenstehenden jeweiligen Gesetzen in den
Nachfolgestaaten der Tschechoslowakei und der Republik Jugoslawien
umzusetzen.“
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächsten Redner auf der RednerInnenliste rufe ich Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann auf. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.54
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es handelt sich wahrlich um eine sehr sensible Materie, die hinter diesem Entschädigungsfondsgesetz steht. Wenn hier die Vorwürfe laut geworden sind, dass man es zu spät gemacht habe, dann mag das richtig sein, aber es ist wichtig, dass es gemacht wurde und dass wir uns hier heute mit den Abwicklungen einer durchaus herzeigbaren Angelegenheit zu beschäftigen haben.
Ich glaube, dass die Arbeit der Verantwortlichen nicht hoch genug einzuschätzen ist. Es ist eine sehr umfangreiche Arbeit, eine sehr schwierige Arbeit und vor allem eine äußerst sensible Angelegenheit, und daher auch von meiner Seite Dank an die Verantwortlichen, die das abwickeln.
Dank auch an die Präsidentin dafür, dass es immer wieder zu unkomplizierten Lösungen in diesen Fällen kommt, dass man rasch auf praktisch neu auftretende Probleme reagiert, dass man versucht, diese zu lösen, dass man nicht lange zuwartet.
Es ist vernünftig – wenn man jetzt zu den sachlichen Regelungen kommt –, den § 10 Abs. 3 zu ändern, dass man, wenn die Naturalrestitution möglich ist, diese auch dann, wenn schon eine Entschädigungsleistung erfolgt ist, trotzdem als Naturalrestitution durchführen kann und dann die Entschädigungsleistung zurücknehmen kann. Das ist eine sehr wünschenswerte Regelung, die in der Praxis sicherlich sehr vernünftig geltend gemacht wird.
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