Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 194

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präzedenzfall" und begründet damit die Nicht-Ratifikation durch das kroatische Parla­ment.

Der Umgang der genannten Staaten mit der Verantwortung für Ereignisse in ihrer Geschichte widerspricht den von der Europäischen Union, als großes Friedensprojekt Europas, postulierten Grundwerten. Eine Korrektur ist in Anbetracht der langen Dauer dieses Unrechtszustandes dringend erforderlich.

Die Österreichische Bundesregierung hat als heutige Vertreterin eines großen Teils der damals Betroffenen endlich Verantwortung zu übernehmen und geeignete Schritte zu setzen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf bilateraler Ebene mit den Nachfolge­staaten der ehemaligen Republik Jugoslawien und der ehemaligen Tschechoslowakei und auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass jene, die in der Folge des 2. Welt­krieges Unrecht durch Enteignung und Vertreibung erfahren haben, durch Entschädi­gung und Restitution zu ihrem Recht kommen. Dies ist durch das Verlangen der Aufhe­bung der menschenrechtswidrigen und den Kopenhagener Kriterien entgegenste­henden jeweiligen Gesetzen in den Nachfolgestaaten der Tschechoslowakei und der Republik Jugoslawien umzusetzen.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächsten Redner auf der RednerIn­nenliste rufe ich Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann auf. 3 Minuten freiwillige Redezeit­beschränkung. – Bitte.

 


19.54.46

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es handelt sich wahrlich um eine sehr sen­sible Materie, die hinter diesem Entschädigungsfondsgesetz steht. Wenn hier die Vor­würfe laut geworden sind, dass man es zu spät gemacht habe, dann mag das richtig sein, aber es ist wichtig, dass es gemacht wurde und dass wir uns hier heute mit den Abwicklungen einer durchaus herzeigbaren Angelegenheit zu beschäftigen haben.

Ich glaube, dass die Arbeit der Verantwortlichen nicht hoch genug einzuschätzen ist. Es ist eine sehr umfangreiche Arbeit, eine sehr schwierige Arbeit und vor allem eine äußerst sensible Angelegenheit, und daher auch von meiner Seite Dank an die Verant­wortlichen, die das abwickeln.

Dank auch an die Präsidentin dafür, dass es immer wieder zu unkomplizierten Lösun­gen in diesen Fällen kommt, dass man rasch auf praktisch neu auftretende Probleme reagiert, dass man versucht, diese zu lösen, dass man nicht lange zuwartet.

Es ist vernünftig – wenn man jetzt zu den sachlichen Regelungen kommt –, den § 10 Abs. 3 zu ändern, dass man, wenn die Naturalrestitution möglich ist, diese auch dann, wenn schon eine Entschädigungsleistung erfolgt ist, trotzdem als Naturalrestitution durchführen kann und dann die Entschädigungsleistung zurücknehmen kann. Das ist eine sehr wünschenswerte Regelung, die in der Praxis sicherlich sehr vernünftig gel­tend gemacht wird.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite