Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 196

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. Sie sind mit 4 Minuten freiwilliger Redezeitvereinbarung ein­getragen. – Bitte.

 


20.00.44

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Über den Inhalt dieser zwar kleinen, aber notwendigen und – was die Fristerstreckung betrifft – auch sehr wichtigen Novelle ist bereits alles gesagt worden. – Ich möchte das hier jetzt nicht wiederholen.

Ich finde es erfreulich, dass es gelungen ist, einen Fünf-Parteien-Antrag zustande zu bringen und dass offensichtlich auch das ganze Haus dem zustimmen wird.

Was mir nicht so gefallen hat, ist, dass da wieder zwei Dinge miteinander vermengt worden sind, die man nicht vermengen sollte. – Aber, wie gesagt, ich finde es positiv, dass es da eine einstimmige Beschlussfassung geben wird.

Frau Präsidentin Prammer hat bereits die große Zahl der Anträge erwähnt, und das zeigt den großen Arbeitsaufwand und auch die große Verantwortung der Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter des Fonds, weil es sich, wie ohnedies schon gesagt worden ist, um eine sehr sensible Materie handelt, weil es auch sehr schwierig ist, die Zusammen­hänge zu recherchieren und die Unterlagen zusammenzutragen.

Daher möchte ich mich – genauso wie andere Rednerinnen und Redner vor mir – dem Dank anschließen – dem Dank dafür, dass da wirklich ausgezeichnete Arbeit geleistet wird. Ich möchte das auch in Richtung Zuschauertribüne sagen: Vielen Dank! Es ist eine für uns, für Österreich sehr wichtige Aufgabe, und ich freue mich, dass es so große Fortschritte gibt und dass, wie auch schon gesagt worden ist, nächstes Jahr die Auszahlungen erfolgen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.02


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Praßl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.03.11

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor uns liegt als Ergebnis parla­mentarischer Einigkeit ein Fünf-Parteien-Antrag zur Änderung des Entschädigungs­fondsgesetzes – eines Gesetzes, das 2001 auf Schiene gebracht wurde und notwendig war.

Während jahrzehntelang von einer rechtlichen Lösung dieser Art gesprochen wurde, geschah überhaupt nichts. Erst mit dem Kabinett Schüssel I war es möglich, im Be­reich des Entschädigungsrechtes einen sehr wichtigen Akzent zu setzen. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Geschädigten wurden endlich geschaffen.

Notwendig und wichtig war dieses Gesetz natürlich auch für die Handlungsfähigkeit un­serer Republik. Alle fünf Fraktionen des Nationalrates bekennen sich zu dieser gesetz­lichen Regelung.

Heute, meine Damen und Herren, wollen wir mit einem gemeinsamen Antrag eine An­passung dieses Entschädigungsfondsgesetzes vornehmen. Die Bestimmungen im Ent­schädigungsfondsgesetz ermöglichen es ehemaligen Eigentümern oder ihren Erben, Liegenschaften sowie bewegliches Vermögen zurückzufordern. – Zigtausende Anträge müssen bearbeitet werden, und ich möchte hier auch einen großen Dank all jenen aus­sprechen, die sich damit befassen und diese bearbeiten.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite