Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 197

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Zum anderen soll mit dieser Änderung auch festgelegt werden, dass auch eine nach­trägliche Naturalrestitution möglich ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Doppelbezug von Entschädigungen kann natür­lich nicht möglich sein. Daher muss die bereits erhaltene Entschädigungsleistung auch zurückbezahlt werden.

Außerdem soll durch die heute geplante Gesetzesänderung auch der Austausch von Daten neu geregelt werden. Die Abwicklung im Rahmen der Entschädigungsleistungen erfordert auch einen Informationsaustausch zwischen dem Allgemeinen Entschädi­gungsfonds und dem Nationalfonds. Um eine erfolgreiche Abwicklung der Angelegen­heit zu gewährleisten, muss es auch möglich sein, personenbezogene Daten zu über­mitteln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass es hier eine Fünf-Parteien-Übereinstimmung gibt und die Zustimmung auch vorhanden ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Prammer.)

20.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als vorläufig letzter Redner ist Herr Ab­geordneter Marizzi zu Wort gemeldet. 3 Minuten ist die freiwillige Zeitvorgabe. – Bitte.

 


20.05.59

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich meinen Vorrednern anschließen: Wenn wir heute die Novelle des Entschädigungsfondsgesetzes beschließen, reagieren wir auf die Notwendigkei­ten, denen der Fonds ausgesetzt ist.

Die Geschichte des Fonds wurde hier ja schon ausreichend erläutert: ausgehend von 1995, der Bekennung der Mitschuld, beziehungsweise dem Washingtoner Abkommen von 2001 letztendlich zum Bundesgesetz vom 28. Mai 2001.

Wir stehen nicht an, meine sehr geehrten Damen und Herren, uns bei der damaligen Bundesregierung zu bedanken, die am 28. Mai 2001 dieses Bundesgesetz eingebracht hat. – Dieses Thema wurde daher ein Fünf-Parteien-Antrag.

Der Nationalfonds der Republik Österreich ist eine Institution, die nicht mehr wegdenk­bar ist, weil sie versucht – und, sagen wir, sehr gut versucht –, gewaltiges Unrecht, ausgelöst durch den Nationalsozialismus, wieder auszugleichen und den Opfern und deren Erben geraubtes Gut zu entschädigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frau Präsidentin hat über die Zahlen gesprochen: Natürlich stehen hinter diesen Zahlen viele, viele menschliche Schicksale, die man heute in der Kürze von 3 Minuten nicht behandeln kann.

Zum Schluss möchte ich aber noch Folgendes sagen: Mit dem Fonds kann nichts wie­dergutgemacht werden. – Das wäre ein irreführender Ausdruck. Es kann nur versucht werden, dass Österreich sich dieser Verantwortung stellt und, soweit es geht, Unrecht wenn schon nicht aufgehoben, so doch ausgeglichen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da es alle fünf Parteien in diesem Hohen Haus betrifft, möchte ich im Namen aller – und, Sie gestatten mir, persönlich – Hannah Lessing und ihren Mitarbeitern des Fonds für die faire und großartige Arbeit danken, und auch allen, die dieses Gesetz beschlossen haben. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, BZÖ so­wie bei Abgeordneten der Grünen.)

20.08


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

 


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